Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt

Dr. Matthias Brauer LL.M.

Fachanwalt für

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie zu allen Fragen des Strafrechts
Über 9 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2015 und über 9 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
SK
von S. K. am 24.04.2024 um 21:22 Uhr
Schnell und effektiv
Allgemeine Rechtsberatung

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Herzlich willkommen auf dem Profil von Herrn Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M. Dieser Strafanwalt aus Bonn steht Ihnen bundesweit mit seiner Fachkenntnis neben dem allgemeinen Strafrecht vor allem im Betäubungsmittelstrafrecht, Internetstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht und Steuerstrafrecht, aber auch in weiteren Bereichen des Strafrechts kompetent und erfahren zur Seite. Lassen Sie sich bei Konfrontationen mit Polizei und Staatsanwaltschaft von Herrn Rechtsanwalt Dr. Brauer LL.M. professionell verteidigen.

 



Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Das Wichtigste zur Person:

  • Strafverteidiger und Rechtsanwalt seit 2015
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • zusätzliches Masterstudium (LL.M.) mit strafrechtlichem Schwerpunkt
  • zusätzliche Promotion und Dr. der Rechtswissenschaften
  • Schwerpunkt im Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Sexualstrafrecht

 



Allgemeines Strafrecht

Schnell ist es geschehen und man sieht sich mit einem Ermittlungs- oder Strafverfahren konfrontiert. Gerade bei laufenden Ermittlungen der Behörden oder etwaigen Tatvorwürfen ist schnell der Kontakt zu einem fähigen Rechtsanwalt zu suchen. Auf den Rechtsbeistand durch Dr. Matthias Brauer ist bundesweit Verlass etwa bei:

  • Vermögensdelikten, Diebstahl, Betrug, Raub, Hehlerei, Sachbeschädigung
  • Körperverletzungsdelikten, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung
  • Nötigung; Bedrohung, Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Hausfriedensbruch
  • Urkundenfälschung, Urkundsdelikte
  • Tötungsdelikten
  • Geldwäsche
  • Erschleichen von Leistungen, Schwarzfahren
  • Revision und Berufung gegen erstinstanzliche Urteile
  • Jugendstrafrecht
  • Pflichtverteidiger, Pflichtverteidigung




Dr. Matthias Brauer besitzt neben seinem Know-How im allgemeinen Strafrecht vor allem in den  folgenden Fachbereichen eine besondere Expertise:


Betäubungsmittelstrafrecht

Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht ist die Betreuung durch einen fachkundigen und erfahrenen Strafverteidiger von elementarer Wichtigkeit. Dieser hilft Ihnen, wenn es um Fragen zu Eigenbedarf, Hausdurchsuchung oder vorläufiger Festnahme geht und erläutert Ihnen Ihre rechtlichen Optionen. Vor allem durch seine digitale Kompetenz steht Ihnen Dr. Brauer LL.M.  gerade bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Darknet und den entsprechenden Plattformen fachmännisch zur Seite. Unerheblich ist hierbei ob es sich um Cannabis, Amphetamin, Kokain, Heroin, Ecstasy, LSD oder andere Betäubungsmittel handelt. Klassische Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelrecht sind:

  • Erwerb und Besitz von BtM
  • Handel mit Betäubungsmitteln
  • Einfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln
  • Bestellung von Betäubungsmitteln im Internet oder im Darknet
  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Drogen
  • Sonstiger Verstoß gegen das BtMG
  • Nebengebiete des Betäubungsmittelstrafrechts wie das AMG, AntiDopG oder das NpSG

 



Verkehrsstrafrecht

Es existiert im Verkehrsrecht ein Wust an Vorschriften und Regelungen, die der normale Bürger nicht im Blick behalten kann. Gerade bei sensiblen Themen wie der Fahrerlaubnis, ist bei drohenden Konsequenzen, wie dem Verlust des Führerscheins, ein kompetenter Rechtsbeistand unerlässlich. Bei einer frühen Intervention und einem geschickten Vorgehen des Anwalts ist häufig eine Einstellung des Verfahrens und somit eine Straffreiheit zu erreichen. Typische Konflikte mit dem Verkehrsrecht sind:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis; Fahren ohne Führerschein
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrerflucht, Unfallflucht
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • fahrlässige Körperverletzung nach Autounfall

 



Sexualstrafrecht

Allein der Vorwurf eines Sexualdelikts kann Stigmatisierung und gesellschaftliche Ausgrenzung zur Folge haben. Deswegen verlangt dieses Rechtsgebiet ein hohes Maß an Diskretion und Sensibilität vom Strafverteidiger, der dabei dennoch alle ihm zur Verfügung stehenden Verteidigungsmittel voll ausnutzen muss. Strafverteidiger Dr. Brauer LL.M. übernimmt hier ebenfalls Ihre Verteidigung und unterstützt Sie bei der oft schwierigen Beweisaufnahme und Beweiswürdigung. Herr Rechtsanwalt Brauer LL.M. verteidigt Sie unter anderem bei Vorwürfen wie:

  • Sexuellen Missbrauch
  • Sexueller Belästigung
  • Sexuelle Nötigung
  • Vergewaltigung
  • Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften, Kinderpornographie, § 184b StGB
  • Stalking; Nachstellung
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB

 



Streuerstrafrecht

Auch in diesem Bereich gelten viele und vor allem komplizierte Verordnungen und Gesetze, welche bei vielen modernen und digitalen Angeboten wie Amazon, AirBnB, Alibaba  und Co. überraschend zu einem Ermittlungsverfahren samt Hausdurchsuchung führen können. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit bildet hierbei die Steuerhinterziehung beim Bezug von Kindergeld

Sollte man feststellen, dass man Steuern hinterzogen hat und es noch nicht zu Ermittlungen kam, kann eine professionelle und strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt meist helfen. Dr. Matthias Brauer LL.M. kann Ihnen helfen, aus dem Minenfeld des Steuerrechts möglichst unbeschadet herauszufinden.




Verkehrsrecht und Verkehrsordnungwidrigkeitenrecht

Neben dem Verkehrsstrafrecht wird auch das allgemeine Verkehrsrecht abgedeckt. Sie wurden geblitzt und haben ein "Knöllchen" erhalten? Sie hatten einen Autounfall? Man will Ihnen den Führerschein entziehen oder eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen? Man legt Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie einen Rot-Verstoß zur Last? Auch in diesen Themen in kann Ihnen geholfen werden:

  • Fahrverbot, Geldbuße und Ordnungswidrigkeiten
  • Bußgeldbescheid, Knöllchen, Geschwindigkeitsübertretung, Geschwindigkeitsverstoß
  • Blitzerüberprüfung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Unfallregulierung nach Verkehrsunfall
  • Schadensersatz nach Verkehrsunfall
  • Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung und der Rechtsschutzversicherung




Weitere Tätigkeitsgebiete

  • Strafbefehl
  • Vorladung durch die Polizei
  • Hausdurchsuchung
  • Schadensersatz
  • Nebenklage
  • Opfer-Anwalt
  • Schmerzensgeld und Schadensersatz
  • Anklage, Anklageschrift
  • Anhörungsbogen zur Äußerung als Beschuldigter
  • Internetstrafrecht, Phishing, Scam, Hacking, Bitcoins,  Darknet

Bürozeiten: Um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, Termine telefonisch oder via der Terminanfrage-Option auf dem anwalt.de Profil zu vereinbaren.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze: Vom Bonner Hauptbahnhof sind es fußläufig etwa 5 Minuten zu den Kanzleiräumlichkeiten.

Von der Bahnhaltestelle Hauptbahnhof aus erreichen Sie die Büroräume von Herrn Rechtsanwalt Dr. Brauer LL.M. zu Fuß in ca. zwei Minuten.

Sie können vor der Kanzlei oder in der näheren Umgebung parken.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.darknet-anwalt.de

www.die-anwalts-kanzlei.de

  

Dr. Matthias Brauer LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Bonn und Rechtsanwälte Deutschland.

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