Gefälschte Angelscheine - Strafanzeige wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen

  • 4 Minuten Lesezeit

In letzter Zeit haben sich polizeiliche Vorladungen wegen gefälschter Angelscheine gehäuft. Der Vorwurf lautet dann jedoch nicht etwa auf Urkundenfälschung (§ 267 StGB) sondern auf Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen (§ 276 StGB). Was das heißt, welche Folgen drohen, und wie man sich als Beschuldigter verhalten sollte, erfahren Sie in diesem Rechtstipp.

Wir beantworten darin folgende Fragen:    

  • Was bedeutet „Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen“?

  • Wann macht man sich strafbar?

  • Was ist der Unterschied zur Urkundenfälschung?

  • Welche Strafen drohen?

  • Wann verjährt die Tat?

  • Was sollte man bei einer Anzeige tun?


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Was bedeutet „Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen“?


Urkundendelikte

Beim Straftatbestand des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen nach § 276 StGB handelt es sich um ein Urkundendelikt. Andere Urkundendelikte sind z.B. Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) oder Fälschung von Gesundheitszeugnissen (§ 277 StGB).

Um diese Delikte zu verstehen, muss man wissen, was eine Urkunde rechtlich gesehen ist:


Definition einer Urkunde

Eine Urkunde ist eine - zumeist schriftlich - verkörperte Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt, und zur Beweiskraft im Rechtsverkehr geeignet ist. Dies gilt für „klassische“ Urkunden wie Schulzeugnisse und Kaufverträge, aber auch für Grußkarten aus dem Urlaub, Führerscheine, und sogar Autokennzeichen.

Letztere beiden unterscheiden sich von Ersteren dadurch, dass sie nicht von Privatpersonen ausgestellt werden (können), sondern von Behörden, wie etwa der Führerschein- oder der Zulassungsstelle. Dies trifft auch auf Jagd- und Angelscheine und andere amtliche Ausweise zu. 

Ein amtlicher Ausweis dient dazu, die Identität seines Eigentümers nachzuweisen.


§ 276 StGB

Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung enthält, einzuführen oder auszuführen unternimmt oder in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt, verstößt gegen § 276 StGB.


Wann macht man sich strafbar?

Unter § 276 StGB werden mehrere Tathandlungen angeführt, durch die man sich strafbar machen kann. Schauen wir uns diese kurz im Einzelnen an:

„Ein- oder Ausführen“ bedeutet schlicht, etwas über die Grenze zu befördern, entweder nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus. 

„Sich etwas verschaffen“ heißt, Zugriff auf einen Gegenstand zu erlangen, sodass man nach Belieben darüber verfügen kann. Dies nennt man auch ein „Besitzverhältnis“.

„Verwahren“ bedeutet, sich im unmittelbaren Besitz von etwas zu befinden. Man muss es dazu nicht ständig bei sich haben, so lange man nach Belieben darauf zugreifen kann. 

Im Falle der Angelscheine macht man sich also dadurch im Sinne des § 276 StGB strafbar, dass man ein amtliches Papier, das entweder verändert oder komplett gefälscht ist, in seinem Besitz hat, um es zur Täuschung im Rechtsverkehr (der Vortäuschung einer Angelerlaubnis) zu benutzen. 


Was ist der Unterschied zur Urkundenfälschung?

Der Tatbestand des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise stellt ein spezielles Urkundendelikt dar, bei dem es um den Umgang mit amtlichen Ausweisen geht, während der Tatbestand der Urkundenfälschung (der sowohl die Herstellung falscher, als auch Verfälschung echter und den Gebrauch solch gefälschter Urkunden bestraft) allgemeiner gehalten ist.

Wenn man einen gefälschten amtlichen Ausweis tatsächlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, macht man sich damit gleichzeitig also auch der Urkundenfälschung im Sinne von § 267 StGB strafbar. 

In diesem Falle besteht zwischen den Tatbeständen ein sogenanntes Subsidiaritätsverhältnis, das heißt, der präzisere § 276 StGB tritt hinter den grundsätzlicheren § 267 StGB zurück.


Welche Strafen drohen?

Gemäß § 276 StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande (was ab einem Zusammenschluss von drei Personen zur Verfolgung krimineller Ziele gilt) handelt, ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten unvermeidlich. Die Höchststrafe wird dann auf fünf Jahre hochgesetzt, was der Höchststrafe für Urkundenfälschung entspricht. 

Die konkrete Höhe der Strafe liegt im Einzelfall im Ermessen des Gerichts und ist von zahlreichen Faktoren wie z.B. der Schwere der Schuld, dem Vorhandensein von Vorstrafen, sowie dem Verhalten des Täters vor und im Prozess abhängig. 


Wann verjährt die Tat?

Die Verjährungsfrist, ab der man für ein begangenes Delikt nicht mehr rechtlich belangt werden kann, beträgt im Falle der Verschaffung falscher amtlicher Ausweise fünf Jahre.


Was sollte man bei einer Anzeige tun?

Wenn Sie eine Anzeige oder eine polizeiliche Vorladung erhalten, in der Ihnen die Verschaffung falscher amtlicher Ausweise vorgeworfen wird, sollten Sie folgendes tun:

  1. Schweigen ist Gold!

Bei einer Anhörung riskieren Sie, sich durch Aussagen zur Sache selbst zu belasten. Das liegt daran, dass man Ihnen nicht sagen wird, was man genau an Beweisen gegen Sie in der Hand hat (oftmals herzlich wenig), und Sie stattdessen durch gezieltes Fragen dazu zu verleiten versucht, von selbst belastenden Informationen preis zu geben. Dieses Risiko können Sie jedoch leicht vermeiden, da Sie als Beschuldigter das Recht auf Aussageverweigerung haben. Wenn Sie grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen, darf dies nicht zu Ihren Ungungsten ausgelegt werden. Zu einer Anhörung brauchen Sie überhaupt nicht zu erscheinen.     

  1. Ab zum Anwalt!

Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird den Ermittlungsbehörden mitteilen, dass er Sie vertritt, und jegliche Kommunikation über seine Kanzlei stattzufinden hat. Dann wird er die Ermittlungsakte anfordern, und die darin gegen Sie erhobenen Vowürfe auf Stichhaltigkeit prüfen. Im besten Falle lässt sich eine Einstellung des Verfahrens mangels Beweisen durchsetzen. 

Sollte das nicht möglich sein, wird Ihr Anwalt, basierend auf der Ermittlungsakte, Ihre Verteidigung mit Ihnen planen und vor Gericht übernehmen. 


Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialsiert und arbeiten bundesweit. 

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