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Über mich
Sie suchen engagierte Vertretung im Kündigungsschutzprozess?
Oder haben Sie Ärger mit der Kfz-Versicherung?
Herr Rechts- und Fachanwalt Matthias Nau setzt sich für Ihre Interessen im Arbeitsrecht und im Verkehrsrecht ein.
Rechtsanwalt Matthias Nau
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Herr Matthias Nau, Jahrgang 1978, absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, das anschließende Staatsexamen am Landgericht Stuttgart. 2005 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und trat in die Kirchheimer Kanzlei NAU Rechtsanwälte ein. Hier ist er als Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Fachanwalt für Verkehrsrecht vor allem auf diesen Gebieten für seine Mandanten tätig. Von diesen als kompetenter und persönlicher Ansprechpartner wahrgenommen zu werden, der sich engagiert für ihre Interessen einsetzt, ist ihm dabei sehr wichtig.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist eines der besonderen Schwerpunktgebiete der Kanzlei NAU Rechtsanwälte. Hier verfügt Herr Rechtsanwalt Nau auch über den Fachanwaltstitel. Im Bereich des Individualarbeitsrechts ist er der richtige Ansprechpartner für Arbeitnehmer sowie kleine und mittelständische Unternehmen in allen Belangen, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Das umfasst etwa Fragen zum Arbeitsvertrag, zu Weihnachtsgeld, Überstunden, Abfindung, Kündigungsschutz, Mobbing, Arbeitsschutz oder Versetzung.
Auch im Kollektivarbeitsrecht, das der Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden dient, berät Herr Rechtsanwalt Nau seine Mandanten umfassend. So entwirft er Sozialpläne und Betriebsvereinbarungen, berät zu Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen und vertritt Arbeitgeber und Betriebsräte gleichermaßen.
Verkehrsrecht
Seit 2013 ist Herr Rechtsanwalt Nau auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Neben der Hilfe bei der Regulierung von Verkehrsunfällen einschließlich der damit oft verbundenen Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bietet er auch engagierte Unterstützung beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit. Bei Problemen, wie sie bei Kauf oder Leasing von Fahrzeugen auftreten können, hilft er Ihnen genauso wie bei der Auseinandersetzung mit der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung oder bei Entzug der Fahrerlaubnis.
Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Matthias Nau telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil.
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Die Rechtsanwälte der Kanzlei Wolfgang Nau und Matthias Nau sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der folgenden Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
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E-Mail: info@rak-stuttgart.de
Homepage: www.rak-stuttgart.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG: 69312/11056
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik “Berufsrecht” auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Angabe über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Nr.11 DL-Info-V:
R+V Versicherung AG
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65189 Wiesbaden
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Fax: 0611 533-4500
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Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU‐Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
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Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart(www.rak-stuttgart.de) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de .

FAQ
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