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LP

von L. P. am 19.12.2017 um 12:28 Uhr

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Plötzlich lag der Aufhebungsvertrag vor mir. Was nun?

Nach der Elternzeit lief es beruflich nicht mehr so gut. Karrierewege innerhalb der Firma schienen für mich verschlossen. Plötzlich legte man mir ein Aufhebungsangebot vor: 2 Monate Zeit und 15.000 Euro Abfindungssumme. Ich suchte umgehend nach einem Anwalt für Arbeitsrecht und fand Herrn Anwalt Mayer, den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Norddeutschen Raum.

Der erste Satz von Herrn Anwalt Mayer lautete: Unterschreiben Sie nicht!

Wir klärten gemeinsam meine Ziele und Wünsche und besprachen das entsprechende Vorgehen in der Firma.
Herr Anwalt Mayer führte die Verhandlungen um den Aufhebungsvertrag und verfünffachte die Zeit bis zum Austritt aus der Firma, verhandelte die Abfindungssumme nach oben, erzielte für mich eine beachtliche Summe für eine Outplacementberatung und die Übernahme der Anwaltskosten.

Dieses Ergebnis erreichte Herr Anwalt Mayer durch seine Top-Eigenschaften:

-Sehr gute Fachkenntnis und hohe Erfahrungswerte im Thema Arbeitsrecht.
-Klare Anleitung für das gemeinsame Vorgehen in der Firma.
-Hervorragendes Verhandlungsgeschick.

Die Zusammenarbeit mit Herrn Anwalt Mayer hat Spaß gemacht und war von Wertschätzung geprägt. Von der ersten Minute an bis zum Abschluss der Verhandlungen fühlte ich mich in Herrn Anwalt Mayers Händen gut aufgehoben. Ich empfand die Arbeitsweise als sicher, ruhig, klar und vertrauensvoll.

Ich empfehle Herrn Anwalt Mayer in jeden Fall weiter!

Vielen Dank nochmal für Ihre wirklich hervorragende Leistung.
Vielen Dank für Ihr wertschätzendes Feedback. Es war gut, dass Sie sich frühzeitig bei mir gemeldet haben. So konnten wir Ihre Situation und den Aufhebungsvertrag aktiv gemeinsam gestalten. Ein so gutes Ergebnis ist aber nicht selbstverständlich. Jeder Mensch ist anders, jeder kündigungsschutzrechtliche Fall damit auch. Ihr Arbeitgeber hat nach einigen Widerständen letztlich Ihre starke arbeitsrechtliche Position respektiert und war dann klar und fair in den Verhandlungen. Das hat mir mir die Arbeit erleichtert. Danke für Ihr Vertrauen.
BG Mathias R. Mayer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg
MR

von M. R. am 05.12.2017 um 14:58 Uhr

Fachtagung Arbeitgeberrechte 2017
Arbeitsrecht
Sehr bodenständiger, praxisnaher Beitrag mit fachlicher Tiefe, lebendig vorgetragen und immer offen für die Fragen seiner Zuhörer. Ich würde Hr. Mayer jederzeit für Fachvorträge oder Arbeitsrechts-Schulungen buchen!
CT

von C. T. am 01.12.2017 um 17:51 Uhr

Beratung in Bezug auf Wiedereingliederung nach langer Krankheit (BEM)
Allgemeine Rechtsberatung
RA Mayer hat mich in meinem Fall fachlich sehr gut beraten und überzeugt. Durch seine kompetente Beratung konnte ich meinem BEM-Gespräch in der Firma ruhiger und gelassener entgegensehen. Gerade nach längerer Krankheit war es wichtig zu erfahren, wo meine Rechte und Pflichten liegen.
Die angenehme Zusammenarbeit möchte ich ebenfalls noch erwähnen.
Ich würde Herrn RA Mayer ohne Bedenken weiterempfehlen.
CT

von C. T. am 01.12.2017 um 17:50 Uhr

Beratung in bezug auf Wiedereingliederung nach langer Krankheit (BEM)
Allgemeine Rechtsberatung
RA Mayer hat mich in meinem Fall fachlich sehr gut beraten und überzeugt. Durch seine kompetente Beratung konnte ich meinem BEM-Gespräch in der Firma ruhiger und gelassener entgegensehen. Gerade nach längerer Krankheit war es wichtig zu erfahren, wo meine Rechte und Pflichten liegen.
Die angenehme Zusammenarbeit möchte ich ebenfalls noch erwähnen.
Ich würde Herrn RA Mayer ohne Bedenken weiterempfehlen.
MG

von M. G. am 24.11.2017 um 11:26 Uhr

Seminar Arbeitsrecht I in Lübeck
Arbeitsrecht
Sehr informatives Seminar, dadurch das wir die ganze Zeit am arbeiten waren, Gesetze nachschlagen, suchen, finden und lesen, verging die Zeit wie im Flug. Durch gezieltes Platzieren von Wortwitz, war eine lockere Atmosphäre vorhanden. Arbeitsrecht Teil 2 hätte ich gerne gleich in der folge Woche gebucht, man war so im Thema drinnen. Auch für Fragen war während des Unterrichts immer Zeit, wobei die meisten fragen durch die Teilnehmer selbst beantwortet wurden, es wurde aus der Frage meist eine Aufgabe für uns. Dadurch war der lern Effekt sicherlich höher. Es wurde nie hektisch, da Mathias uns gelehrt hat immer erst einmal durchatmen und das Problem genau überlegen, dann die Spielwiese aufschlagen und das Thema finden, schnell und einfach.

Danke
FB

von F. B. am 12.10.2017 um 15:19 Uhr

Aufhebungsvertrag und Abfindungserhöhung
Arbeitsrecht
An dieser Stelle möchte ich mich für die tolle Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer bedanken.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss war er ein kompetenter Ansprechpartner der mit Rat & Tat beim Thema Rechtsberatung bei Aufhebungsangebot zur Seite stand.

Unter anderem sind mir diese Eigenschaften sehr positiv beim ihm aufgefallen:
- ein freundliches Auftreten
- Zielorientiertes Vorgehen im Sinne des Betroffenen Arbeitnehmers
- einfache Erklärung des Sachverhaltes sodass ihn auch ein Laie verstehen kann
- faire & transparente Prozesskosten nach dem DAV-Prozesskostenrechner
- Hartnäckigkeit beim Thema der Kapitalerhöhung

Ich kann nur eine klare Empfehlung aussprechen.
BB

von B. B. am 24.09.2017 um 14:10 Uhr

Auflösungsvertrag und Neuanfang
Allgemeine Rechtsberatung
Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei Herrn Mayer für seine hervorragende Betreuung bedanken. Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt und ich kontaktierte auf Empfehlung Herrn Mayer. Er nahm sich viel Zeit die gesamte Situation zu verstehen und mir meine Möglichkeiten aufzuzeigen. Er wies mich auf viele wichtige Aspekte hin und bemühte sich sehr darum erst mal zu verstehen, was ich persönlich eigentlich möchte um anschließend den richtigen Fokus in den Verhandlungen zu setzen. Neben seiner Fachkompetenz war er auch menschlich sehr mitfühlend. Herr Mayer hat ein sehr gutes Angebot für mich verhandelt und es sogar geschafft dieses zu meinen Gunsten nochmal anzupassen als sich kurzfristig neue Jobmöglichkeiten für mich ergaben. Ich habe Dank Herrn Mayer die richtige Entscheidung getroffen und bin nun sehr glücklich in einem neuen Arbeitsverhältnis. Ich kann Ihn nur wärmstens weiterempfehlen und weiß, dass ich auch zukünftig sehr gut bei ihm aufgehoben sein werde.
BB

von B. B. am 24.09.2017 um 14:06 Uhr

Auflösungsvertrag und Neuanfang
Arbeitsrecht
Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei Herrn Mayer für seine hervorragende Betreuung bedanken. Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt und ich kontaktierte auf Empfehlung Herrn Mayer. Er nahm sich viel Zeit die gesamte Situation zu verstehen und mir meine Möglichkeiten aufzuzeigen. Er wies mich auf viele wichtige Aspekte hin und bemühte sich sehr darum erst mal zu verstehen, was ich persönlich eigentlich möchte um anschließend den richtigen Fokus in den Verhandlungen zu setzen. Neben seiner Fachkompetenz war er auch menschlich sehr mitfühlend. Herr Mayer hat ein sehr gutes Angebot für mich verhandelt und es sogar geschafft dieses zu meinen Gunsten nochmal anzupassen als sich kurzfristig neue Jobmöglichkeiten für mich ergaben. Ich habe Dank Herrn Mayer die richtige Entscheidung getroffen und bin nun sehr glücklich in einem neuen Arbeitsverhältnis. Ich kann Ihn nur wärmstens weiterempfehlen und weiß, dass ich auch zukünftig sehr gut bei ihm aufgehoben sein werde.
BW

von B. W. am 14.09.2017 um 17:23 Uhr

Urlaubsanspruch und Urlaubsübertrag
Arbeitsrecht
Ich erhielt bei Herrn Mayer eine äußerst fachkompetente Beratung. Das defizile Thema des Urlaubübertrags hat er mir verständlich erläutert. Dank seiner Beratung konnte ich erfolgreich meinen Anspruch geltend machen.
MS

von M. S. am 20.08.2017 um 15:40 Uhr

betriebsbedingte Kündigung
Arbeitsrecht
Mir wurde betriebsbedingt zum 30.09.2017 fristgerecht gekündigt. Ich habe daraufhin den Kontakt zu Herrn Mayer gesucht, um alles weitere mit ihm zu besprechen. Herr Mayer hat mit meinem AG einen für mich absolut flexiblen und lukrativen Einigungsvertrag verhandelt. Dank seiner Kompetenz und Behaarlichkeit wurde die Kündigung zum 31.12.2017 hinausgeschoben, zudem bekomme ich zusätzlich 2 volle Monatsgehälter als Abfindung --- und das, bei meiner Firmenzugehörigkeit von nur 2 Jahren --- mehr hätte ich mir nicht wünschen können. Sollte ich nochmals in eine solche Situation kommen, ist es gut zu wissen, dass man bei Herrn Mayer in Sachen Arbeitsrecht in sehr guten Händen ist, vielen Dank Herr Mayer
Hallo Herr S., vielen Dank! Ein gutes Verhandlungsergebnis hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehört, dass es überhaupt eine Verhandlungssituation gibt. Zur Not muss man diese schaffen. Dann kommt es auf eine gute Verhandlungsposition an. Diese beginnt bei der Vorbereitung, sollte über die kündigungsschutzrechtliche Bewertung hinausgehen, den Gegnerhorizont bestmöglich einschätzen und alle relevanten individuellen Faktoren berücksichtigen. So ausgestattet kann man ordentlich verhandeln. Hier haben alle Faktoren gestimmt. Das war erfreulich, aber nicht selbstverständlich, da jeder kündigungsschutzrechtliche Fall seine Besonderheiten hat. Danke für Ihr Vertrauen! BG Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer, Wietzendorf bei Soltau