Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Giesen
Rechtsanwalt

Michael Giesen

Kanzlei Michael Giesen
Kanzlei Michael Giesen

Fachanwalt für

  • Verkehrsrecht
  • Steuerrecht

Rechtsgebiete

  • Beamtenrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht
Über 19 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2005 und über 19 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
TB
von T. B. am 16.03.2024 um 09:11 Uhr
Sehr gute Rechtsvertretung
Beamtenrecht

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Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in Düsseldorf und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Ich freue mich auf Ihren Besuch in meinem Anwaltsbüro.

Rechtsanwalt Michael Giesen weist seine Fachkompetenz regelmäßig durch Fortbildungen nach und ist Inhaber des Fortbil­dungs­be­schei­nigung seit 2014 des Deutschen Anwaltverein sowie des Fortbildungszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer seit 2016.


Verkehrsrecht

Ich berate und vertrete Sie kompetent bei

  • der Regulierung von Verkehrsunfällen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Bußgeldbescheiden oder drohendem Fahrverbot, z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss oder eines Rotlichtverstoßes
  • verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen wie z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit oder Körperverletzung/Tötung
  • Kfz-Kauf, -Reparatur oder Leasing, z.B. Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen oder Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Entzug der Fahrerlaubnis wegen Punkte, Drogen oder Alkohol

und allen anderen Sachverhalten aus dem Verkehrsrecht. Durch langjährige Spezialisierung und regelmäßige zertifizierte Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis


Wehrrecht

Wehrrecht – Wehrdisziplinarrecht – Wehrstrafrecht

Ich vertrete Sie bundesweit in Fragen des Wehrechtes, insbesondere bei Disziplinar- und Strafsachen kompetent gegenüber Ihrem Chef, dem Wehrdisziplinaranwalt und der Polizei/Staatsanwaltschaft. 

Ziel ist es, Ihr Problem bereits auf der Ebene des Disziplinarvorgesetzten zügig und mit gutem Ausgang für Sie zu lösen.

Durch meine zwölfjährige Tätigkeit als Soldat auf Zeit und weitern Wehrübungen bin ich mit den Problemen, die im Rahmen des Dienstes entstehen können vertraut. Im Rahmen meiner Dienstzeit war ich in folgenden Einheiten:

1984 – 1985    3./Jägerbataillon 522 in Fürstenau
1985 – 1988    4./RakArtBtl 52, später Begleitbatterie 5 in Gießen
1988 – 1996    3./Feldjägerbataillon 730 – Düsseldorf und Hilden

Aber gerade auch, wenn Ihnen „zivile“ Verfehlungen vorgeworfen werden, sollten Sie nicht vorschnell in Vernehmungen bei Ihrem Vorgesetzten Stellung nehmen. Das einmal Gesagte wird Ihr Vorgesetzter an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. In vielen Fällen wäre eine spätere Dienstgradherabsetzung oder gar eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis nicht erfolgt, wäre eine zeitnahe anwaltliche Beratung erfolgt.

In diesem Zusammenhang empfehle ich Ihnen dringend zu schweigen und keine Aussagen zu machen.

Sie müssen zudem immer damit rechnen, dass disziplinare Ermittlungen oder gar Disziplinarmaßnahmen auch Auswirkung auf Ihren Status als Soldat haben. Gerade Soldaten bis zum vierten Dienstjahr laufen Gefahr, kurzfristig nach § 55 Abs. 5 SG aus der Bundeswehr entlassen zu werden.

Grundsätzlich aber gilt: Unterzeichnen Sie nichts, wenn Sie sich über den Inhalt der Erklärung nicht vollständig im Klaren sind. In allen Status-, Disziplinar- und erst recht in Strafsachen haben Sie das Recht, sich vorher mit einem Rechtsanwalt zu beraten.


Strafrecht

Das Strafrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Insbesondere Vermögens-, Betrugs- und Steuerstrafsachen haben oft entscheidenden Einfluss auf Ihre berufliche Situation. Ebenso alle Delikte im Verkehrsrecht.

Aus hunderten von Verfahren wissen wir, dass das Strafverfahren nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat. Deshalb stehen wir fest an Ihrer Seite.

Die Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften erheben in vielen Bereichen häufig Vorwürfe, die sich bei Lichte betrachtet in Nichts auflösen. Dies gilt aber nur, wenn bereits schon von Beginn der Ermittlungen an entscheidende Fehler vermieden werden.

In Ihrem Interesse:

Lassen Sie sich strafrechtlich immer beraten!

Wir unterstützen Sie bei Problemen im Bereich:

  • Strafrecht: Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug, Untreue usw.
  • Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung, Selbstanzeigeberatung
  • Zollvergehen
  • Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere Insolvenz- und Konkursstraftaten, Haftung als Geschäftsführer
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht: Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Fahrlässige Tötung, Unfallflucht
  • Trunkenheits-/Rauschmittelfahren

Verteidigung ist nicht notwendig?
In fast allen Deliktsbereichen gilt, dass etwa 70% der Verurteilungen auf entscheidende Fehler am Beginn des Verfahrens zurückzuführen sind. Aufgrund unserer langen Erfahrungen wird unsere Beratung und Verteidigung Sie in den vielen Fällen vor einer Verurteilung schützen können.

Berufliche Folgen?
Je nach beruflicher Situation droht bei einer strafrechtlichen Verurteilung auch das berufliche Aus! Entweder, weil Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, oder weil Ihnen wegen eines Vermögensdeliktes das Vertrauen des Arbeitgebers entzogen wurde.

Deshalb empfehlen wir in Strafsachen immer, sich anwaltlich beraten zu lassen. Durch eine vergleichsweise kostengünstige Akteneinsicht erhalten Sie einen Überblick über das, was Ihnen eigentlich vorgeworfen wird. Ein einfaches Beratungsgespräch erhöht Ihre Chancen auf einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens!

Vorladung und Vernehmung?
Es gilt als erstes und oberstes Gebot im Umgang mit den Steuerfahndungen oder der Polizei:

Schweigen Sie!


Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Durch die enge Zusammenarbeit mit Herrn Steuerberater Kehler gewährleisten wir eine durchgehend konsistente Beratung und Verteidigung. Jeder Fall wird sowohl recht anwaltlich, wie auch aus Sicht des Steuerberaters eingehend beurteilt. Das Zusammenspiel beider Fachrichtungen gewährleistet effektive Strafverteidigung.

Sowohl im Bereich der Umsatzsteuer wie auch im Bereich der Einkommensteuer werden schnell Vorwürfe erhoben, die sich bei näherer Betrachtung zwar als steuerlich relevant, strafrechtlich aber von keinem bis untergeordnetem Interesse erweisen. Gleichwohl gehen die Finanzbehörden inzwischen restriktiv vor, wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung besteht.


Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil.

Michael Giesen ist gelistet in Rechtsanwälte Düsseldorf und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutscher Bundeswehrverband
  • Kameradschaft der Feldjäger

Bewertungen

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Kontaktdaten von Michael Giesen

  • Am Wehrhahn 18, 40211 Düsseldorf

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