Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Henn
Rechtsanwalt

Michael Henn

www.drgaupp.de
Gute Beratung hilft oft "unnötigen" Streit zu vermeiden, Interessenvertretung sollte stets ehrenvoll erfolgen.
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
BB
von B. B. am 31.01.2025 um 13:46 Uhr

Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte

Langjährige Anwaltserfahrung und hohe Fachkompetenz

Michael Henn

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ich freue mich, dass Sie mein Profil gefunden haben. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht habe ich mich in Stuttgart auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert:

  • Arbeitsrecht: insbesondere Kündigungsschutzklagen
  • Erbrecht: insbesondere Testamentsgestaltung, Pflichtteilsrecht und Erbauseinandersetzungen
  • Vorsorgerecht: insbesondere Vorsorgevollmachten

Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und rechtlichen Problemen in diesen Bereichen zur Verfügung. Ich berate und vertrete Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht nicht nur in Stuttgart, sondern auch bundesweit.

Ich bin seit über 30 Jahren in diesen Rechtsgebieten tätig und habe vielfältige Erfahrungen gesammelt. Soweit Sie im Einzelfall in anderen Bereichen Beratungsbedarf haben, in welchen ich mich nicht sehr gut auskenne, sag ich Ihnen dies und empfehle Ihnen eine Kollegin oder einen Kollegen - entweder aus meiner Kanzlei oder auch aus anderen Kanzleien. Denn ich übernehme Mandate nur in den Rechtsgebieten, in denen ich mich auch gut auskenne. Denn nur dann kann ich Sie auch gut beraten und vertreten. 

Gerne teile ich Ihnen auch vorab mit, welche Kosten bei einer Beauftragung voraussichtlich entstehen. Es ist unser Prinzip, bei Streitigkeiten unsere Mandanten deutlich über die Risiken zu informieren und von "unnützen" oder wenig erfolgsversprechenden Streitigkeiten abzuraten. Denn auch dies gehört zu einer guten Beratung und nur zufriedene Mandaten empfehlen uns weiter. Bitte rufen Sie mich bei Fragen einfach an, durch ein erstes Telefonat entstehen keine Kosten.

ARBEITSRECHT 

Im Arbeitsrecht steht ich Ihnen als  Fachanwalt für Arbeitsrecht mit umfassender Kompetenz zur Seite. Ich berate und vertrete Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, sei es eine Kündigung, der Streit um das Arbeitzeugnis oder sonstige Probleme.  Des Weiteren befasse ich mich mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen, und der Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungsansprüchen. Ich vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, da ich es wichtig finde,  beide Blickwinkel in der Praxis zu erleben, das hilft mir bei der Beratung sehr.

ERBRECHT

Die Testaments- oder Erbvertragsgestaltung ist beim mir als Fachanwalt für Erbrecht in guten Händen, in diesem Bereich liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Mit meiner langjährige Erfahrung kann ich Sie gut beraten und unterstützen bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen. Zwar kann man auch durch die beste Planung Streit nach dem Erbfall nicht ausschließen, aber durch gute Planung und Gestaltung, die individuell angepasst ist, kann man das Streitrisiko stark vermindern. Schlechte oder "fehlende" Testamente verursachen oftmals viel Streit und hohe Kosten.

Daneben befasse ich mich auch  mit der Prüfung und Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Testamentsvollstreckung, der Nachlassauseinandersetzung und der Lösung sonstiger Erbstreitigkeiten.

VORSORGERECHT

Hier liegt mein Schwerpunkt bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und des Innenverhältnisses bei Vollmachten.  Wichtig ist mir stets die Aufklärung über die Risiken von Vollmachten.

Herr Henn absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann und studierte anschließend Jura in Tübingen. Er wurde 1992 als Rechtsanwalt zugelassen, ist seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2007 Fachanwalt für Erbrecht.

Wir bitten Sie um vorherige Terminvereinbarung unter den angegebenen Kontaktdaten oder per "Nachricht senden"-Button auf dem Profil gebeten.

Michael Henn ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • DAV Fortbildungsbescheinigung 2021

    DAV Fortbildungsbescheinigung 2021

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    DAV Fortbildungsbescheinigung 2021
  • DAV Fortbildungsbescheinigung 2020

    DAV Fortbildungsbescheinigung 2020

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    DAV Fortbildungsbescheinigung 2020
  • DAV Fortbildungsbescheinigung 2019

    DAV Fortbildungsbescheinigung 2019

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    DAV Fortbildungsbescheinigung 2019
  • DAV Fortbildungsbescheinigung 2018

    DAV Fortbildungsbescheinigung 2018

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    DAV Fortbildungsbescheinigung 2018
  • DAV Fortbildungsbescheinigung 2017

    DAV Fortbildungsbescheinigung 2017

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    DAV Fortbildungsbescheinigung 2017

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Präsident des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA)
  • Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht (DANSEF)
  • Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht (dvvb)

Bewertungen 33

BB

von B. B. am 31.01.2025 um 13:46 Uhr

Erbstreit
Erbrecht
Rechtsanwalt Michael Henn ist ein Meister seines Fachgebiets Erbschaftsrecht. Seine Kompetenz, seine Erfahrung, sein Einschätzungsvermögen und sein Weitblick haben uns in einem Erbschaftsstreit, der nahezu 2 Jahre andauerte, hervorragend unterstützt und vertreten. RA Henn war stets erreichbar und konnte uns, als Laien, die Situationen und Möglichkeiten verständlich erklären. Er war uns durch seine menschliche und empathische Art eine sehr große Hilfe und Stütze. Wir haben uns zu jedem Zeitpunkt vorzüglich aufgehoben und vor allem bestens beraten gefühlt. RA Henn wurde uns von einem Rechtsanwalt (andere Kanzlei und Fachgebiet) empfohlen, dieser Tipp war goldwert. Wir haben zu RA Henn vollstes Vertrauen und würden ihn zu jeder Zeit 100% weiterempfehlen.
herzlichen Dank für diese tolle Bewertung, ich bedanke mich auch für die stets sehr gute Zusammenarbeit
MA

von M. A. am 23.01.2025 um 13:08 Uhr

Testament, Erbschaft
Erbrecht
Für die Themen Nachlassorganisation, Testament, Erbschaftsfragen habe ich eine sehr kompetente und fachlich sehr fundierte Beratung erhalten.
Danke für die sehr gute Bewertung und die gute Zusammenarbeit
HP

von H. P. am 26.12.2024 um 08:04 Uhr

Testament
Erbrecht
sehr kompetent und zielstrebig
herzlichen Dank für die gute Bewertung, ich wünsche alles Gute

Rechtstipps 2

Rechtsanwalt Michael Henn
(4)12.10.2021 von Rechtsanwalt Michael Henn
Erbrecht

Erbengemeinschaften sind streitanfällig, dies ist weithin bekannt. Dies beruht u. a. darauf, dass die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaften nur einstimmig beschlossen werden kann und damit

Rechtsanwalt Michael Henn
(1)27.02.2020 von Rechtsanwalt Michael Henn
Erbrecht

Jahr für Jahr werden rd. 200 Milliarden Euro vererbt. Immer häufiger kommt es dabei nach dem Tode des Erblassers zu Streit, der nicht selten erst bei Gericht endet. Ursache dafür sind häufig falsch

Kanzlei

Mein Kollege 1

Kontaktdaten von Michael Henn

  • Adresse

    Gerokstraße 8
    70188 Stuttgart

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Kanzlei-Impressum

Impressum
Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):

Dr. Gaupp & Coll., Rechtsanwälte
Dr. Rolf Gaupp, Alexander Rilling, Michael Henn,

Gerokstrasse 8
D-70188 Stuttgart
T +49 (0) 711/305893-0
F +49 (0) 711/305893-11
stuttgart(at)drgaupp.de
www.drgaupp.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer:

DE249274641

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an:

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
info(at)rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de


Zu den berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte gehören insbesondere:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik "Berufsrecht" unter www.brak.de/seiten/06.php eingesehen und abgerufen werden.

Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die bei Dr. Gaupp & Coll. tätigen Rechtsanwälte unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung mindestens in der angegebenen Höhe bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem (einschließlich türkischem) Recht, nicht aber Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, ebensowenig Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie ferner nicht Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Interessenkollision:

Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten (§ 43a Absatz 4 BRAO).

Einem Anwaltsnotar und denen, die mit ihm in einer Berufsausübungsgemeinschaft in der der Notar sein Amt ausübt, tätig sind, ist es verboten, ein anwaltliches Mandat in Rechtssachen zu übernehmen, die zuvor Gegenstand notarieller Befassung gewesen sind (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 und § 45 Absatz 1 Nr. 2 BRAO).

Vor Annahme eines Mandates wird deshalb mit einem speziellen Computerprogramm bzw. Registratursperrvermerken immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro ist die Anrufung der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin möglich (§ 191f BRAO):

Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
D-10179 Berlin
T +49 (0) 30/284939-0
F +49 (0) 30/284939-11
schlichtungsstelle(at)brak.de
www.brak.de

Alternativ kann auch die jeweilige Schlichtungsstelle der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten vermitteln (§ 73 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Absatz 5 BRAO). Die Kontaktdaten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart lauten wie folgt:

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
info(at)rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de
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