
Gute Beratung hilft oft "unnötigen" Streit zu vermeiden, Interessenvertretung sollte stets ehrenvoll erfolgen.
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Über mich
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Langjährige Anwaltserfahrung und hohe Fachkompetenz
Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ich freue mich, dass Sie mein Profil gefunden haben. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht habe ich mich in Stuttgart auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert:
- Arbeitsrecht: insbesondere Kündigungsschutzklagen
- Erbrecht: insbesondere Testamentsgestaltung, Pflichtteilsrecht und Erbauseinandersetzungen
- Vorsorgerecht: insbesondere Vorsorgevollmachten
Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und rechtlichen Problemen in diesen Bereichen zur Verfügung. Ich berate und vertrete Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht nicht nur in Stuttgart, sondern auch bundesweit.
Ich bin seit über 30 Jahren in diesen Rechtsgebieten tätig und habe vielfältige Erfahrungen gesammelt. Soweit Sie im Einzelfall in anderen Bereichen Beratungsbedarf haben, in welchen ich mich nicht sehr gut auskenne, sag ich Ihnen dies und empfehle Ihnen eine Kollegin oder einen Kollegen - entweder aus meiner Kanzlei oder auch aus anderen Kanzleien. Denn ich übernehme Mandate nur in den Rechtsgebieten, in denen ich mich auch gut auskenne. Denn nur dann kann ich Sie auch gut beraten und vertreten.
Gerne teile ich Ihnen auch vorab mit, welche Kosten bei einer Beauftragung voraussichtlich entstehen. Es ist unser Prinzip, bei Streitigkeiten unsere Mandanten deutlich über die Risiken zu informieren und von "unnützen" oder wenig erfolgsversprechenden Streitigkeiten abzuraten. Denn auch dies gehört zu einer guten Beratung und nur zufriedene Mandaten empfehlen uns weiter. Bitte rufen Sie mich bei Fragen einfach an, durch ein erstes Telefonat entstehen keine Kosten.
ARBEITSRECHT
Im Arbeitsrecht steht ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit umfassender Kompetenz zur Seite. Ich berate und vertrete Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, sei es eine Kündigung, der Streit um das Arbeitzeugnis oder sonstige Probleme. Des Weiteren befasse ich mich mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen, und der Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungsansprüchen. Ich vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, da ich es wichtig finde, beide Blickwinkel in der Praxis zu erleben, das hilft mir bei der Beratung sehr.
ERBRECHT
Die Testaments- oder Erbvertragsgestaltung ist beim mir als Fachanwalt für Erbrecht in guten Händen, in diesem Bereich liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Mit meiner langjährige Erfahrung kann ich Sie gut beraten und unterstützen bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen. Zwar kann man auch durch die beste Planung Streit nach dem Erbfall nicht ausschließen, aber durch gute Planung und Gestaltung, die individuell angepasst ist, kann man das Streitrisiko stark vermindern. Schlechte oder "fehlende" Testamente verursachen oftmals viel Streit und hohe Kosten.
Daneben befasse ich mich auch mit der Prüfung und Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Testamentsvollstreckung, der Nachlassauseinandersetzung und der Lösung sonstiger Erbstreitigkeiten.
VORSORGERECHT
Hier liegt mein Schwerpunkt bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und des Innenverhältnisses bei Vollmachten. Wichtig ist mir stets die Aufklärung über die Risiken von Vollmachten.
Herr Henn absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann und studierte anschließend Jura in Tübingen. Er wurde 1992 als Rechtsanwalt zugelassen, ist seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2007 Fachanwalt für Erbrecht.
Wir bitten Sie um vorherige Terminvereinbarung unter den angegebenen Kontaktdaten oder per "Nachricht senden"-Button auf dem Profil gebeten.
Qualifikationen und Auszeichnungen
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Präsident des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA)
- Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV)
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht (DANSEF)
- Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht (dvvb)
Bewertungen 33
von B. B. am 31.01.2025 um 13:46 Uhr

von M. A. am 23.01.2025 um 13:08 Uhr

von H. P. am 26.12.2024 um 08:04 Uhr

Rechtstipps 2

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
info(at)rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de
Zu den berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte gehören insbesondere:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik "Berufsrecht" unter www.brak.de/seiten/06.php eingesehen und abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die bei Dr. Gaupp & Coll. tätigen Rechtsanwälte unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung mindestens in der angegebenen Höhe bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem (einschließlich türkischem) Recht, nicht aber Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, ebensowenig Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie ferner nicht Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Interessenkollision:
Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten (§ 43a Absatz 4 BRAO).
Einem Anwaltsnotar und denen, die mit ihm in einer Berufsausübungsgemeinschaft in der der Notar sein Amt ausübt, tätig sind, ist es verboten, ein anwaltliches Mandat in Rechtssachen zu übernehmen, die zuvor Gegenstand notarieller Befassung gewesen sind (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 und § 45 Absatz 1 Nr. 2 BRAO).
Vor Annahme eines Mandates wird deshalb mit einem speziellen Computerprogramm bzw. Registratursperrvermerken immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro ist die Anrufung der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin möglich (§ 191f BRAO):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
D-10179 Berlin
T +49 (0) 30/284939-0
F +49 (0) 30/284939-11
schlichtungsstelle(at)brak.de
www.brak.de
Alternativ kann auch die jeweilige Schlichtungsstelle der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten vermitteln (§ 73 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Absatz 5 BRAO). Die Kontaktdaten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart lauten wie folgt:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
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