
- Arbeitsrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Zivilrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
- Urheberrecht & Medienrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mikio A. Frischhut steht Privatleuten, Unternehmern und Verbänden in zivilrechtlichen Angelegenheiten seit 2011 als kompetenter undzuverlässiger Ansprechpartner zur Seite.
Die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Beratung und Vertretung im Rahmen aktueller Rechtsprechungensind für ihn selbstverständlich.
Ich nehme Ihren Fall persönlich.
In meiner Fachanwaltskanzlei in Nürnberg stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Ich lege großen Wert darauf, meine Mandantschaft stets im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung zu beraten und zu vertreten sowie auf eine hohe Serviceorientierung, gute Verfügbarkeit, schnelle Reaktionszeit, Kostentransparenz und klare Kommunikation. Meine Kanzlei steht Ihnen offen.
Arbeitsrecht
Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskraft oder Betriebsratsmitglied – bei mir sind Sie genau an der richtigen Adresse, wenn Sie nach juristischer Unterstützung im Arbeitsrecht suchen. Rund um Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Versetzung und Co. vertrete ich Ihre Interessen, mache mich für Ihre Rechte stark und setze Ihre Ansprüche durch.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Eine qualifizierte anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Mietvertrages kann vor allem dafür sorgen, dass spätere gerichtliche Streitigkeiten und somit womöglich hohe Prozesskosten vermieden werden. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehe gleichermaßen Mietern und Vermietern mit Rat und Tat zur Seite und biete sachkundige Unterstützung von der individuellen Mietvertragsgestaltung bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses. Vertrauen Sie auf mich und meine langjährige Erfahrung, egal ob es konkret z. B. um Mängel am Mietobjekt, die Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung oder die Durchsetzung einer Räumungsklage gegenüber Mietnomaden geht.
Verkehrsrecht
Sie wurden in einen Autounfall verwickelt? Im Verkehrsrecht übernehme ich für Sie die gesamte Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Im Rahmen dessen prüfe ich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld und vertrete Sie kompetent gegenüber der jeweiligen Versicherung sowie vor den zuständigen Gerichten.
Zivilrecht
Im täglichen Rechtsverkehr kommt es zu Rechtsbeziehungen verschiedenster Art, egal ob z. B. ein Kaufvertrag, Werkvertrag oder Darlehensvertrag dafür die Grundlage bildet. Wenn es bei der Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte zu Konflikten kommt, überprüfe ich, welche Rechte für Sie aus dem entsprechenden Vertrag resultieren und setze diese erfolgreich durch. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um Schadensersatz, Gewährleistungsfragen oder einen Rücktritt geht. Ich bin sowohl rechtsberatend als auch rechtsgestaltend tätig und vertrete Sie bei Bedarf außergerichtlich sowie in zivilgerichtlichen Verfahren. Vertrauen auch Sie meiner Fachkompetenz auf diesem Gebiet!
Baurecht & Architektenrecht
Als im Bau- und Architektenrecht langjährig tätiger Rechtsanwalt verfüge ich über die nötigen Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungswerte, um Ihnen bei verschiedensten Problemen in diesem Bereich optimal weiterhelfen zu können. So begleite ich Sie etwa in der Bauphase Ihrer Immobilie, prüfe Bau-, Architekten- oder Werkverträge und helfe Ihnen, Auseinandersetzungen über offene Honorar- und Werklohnforderungen oder über Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln in Ihrem Interesse zu lösen.
Forderungseinzug & Inkasso
Ich kümmere mich mit viel Engagement um den Einzug offener Forderungen gegenüber Schuldner, die nicht auf Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen reagieren. Folglich leite ich gleichzeitig das Mahnverfahren ein und vertrete Sie mit viel Durchsetzungsvermögen bei der Beitreibung Ihrer Forderungen. Sollte ein außergerichtlicher Einigungsvertrag missglücken, bin ich Ihnen bei der Beantragung eines Mahnbescheides gegen den Schuldner gerne behilflich und leite darüber hinaus ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Zudem können Sie mit mir in Kontakt treten, wenn es um das Beantragen eines Gerichtsvollziehers oder um eine Zwangsversteigerung geht. Ist der Schuldner bereit, seine Schulden zu begleichen, kümmere ich mich gerne darum, Ratenzahlungen oder Stundungsvereinbarungen zu treffen.
Urheberrecht & Medienrecht
Im Urheberrecht und Medienrecht beantworte ich allgemeine Fragen dazu, welche Werke eigentlich schutzberechtigt sind, z. B. Software, Filme, Musik oder sogar eine bestimmte Tonfolge (Jingle), oder werde aktiv, wenn entweder ganz konkret gegen Urheberrechte verstoßen wurde, die bei Ihnen liegen, oder Ihnen ein solcher Verstoß vorgeworfen wird (Filesharing). Ob Urheberpersönlichkeits- oder Urheberverwertungsrechte: Bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen bin ich Ihnen als Rechtsanwalt selbstverständlich behilflich.
Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil. Bei Fragen zu den genannten Rechtsgebieten finden sich erste Antworten gegebenenfalls bereits in meinen Rechtstipps! Von meiner Erfahrung können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
Sprachen
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Bewertungen 81
von N. B. am 16.01.2025 um 11:27 Uhr
von M. W. am 30.10.2024 um 16:57 Uhr
von B. N. am 13.10.2024 um 03:47 Uhr
Rechtstipps 2
Mit Beschluss vom 24.02.2015 - 1 BVR 472/14 stärkt das Bundesverfassungsgericht einerseits das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Müttern, nimmt hierfür jedoch andererseits eine nicht unerhebliche…
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist mit seinem gestrigen Grundsatzurteil vom 18.03.2015 von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt. Dies hat für Mieter und Vermieter weitreichende Folgen.…
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Zuständige Kammer
Für die Anwaltskanzlei Frischhut ist zuständig:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Straße 115
90429 Nürnberg
Telefon+49 911 – 9 26 33-0
Telefax+49 911 – 9 26 33-33
E-Mailinfo@rak-nbg.de
Internet www.rak-nbg.de
Berufsrechtliche Regelungen
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften sind:
die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG),
die Fachanwaltsordnung (FAO),
die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft,
das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
Alle Texte sind über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter „Berufsrecht“ abrufbar.
Umsatzsteuer-ID – § 27 a UStG
DE 280 583 175
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EUR 250.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 21 BRAO.
Die Anwaltskanzlei Frischhut unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei folgendem Unternehmen:
Allianz Versicherungs AG, 10900 Berlin
Widerstreitende Interessen
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.v.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de; E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de).
Fotos
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