• Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
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von I. E. am 30.11.2024 um 18:38 Uhr

Herzlich willkommen!

Mitglied unseres Beraterteams ist auch Herr Rechtsanwalt Ömer Savas. Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich insbesondere auf die Fachbereiche Familienrecht und Erbrecht. Aufgrund seiner besonderen Erfahrungen und Kenntnisse wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel "Fachanwalt für Familienrecht” und "Fachanwalt für Erbrecht” verliehen. 



Familienrecht:


Rechtliche Beratung im Falle einer Trennung oder Scheidung

In der heutigen Zeit ist immer häufiger die Rede von einem Ehevertrag. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihr zukünftiger Partner Ihnen nicht vertraut. Ihr Partner möchte lediglich wichtige Aspekte für die Familie abgedeckt haben. Gerne berät Sie Herr Rechtsanwalt Savas bei der Erstellung und Prüfung eines solchen Ehevertrags und zeigt Ihnen mögliche Gestaltungswege auf.

Falls jedoch schon feststeht, dass eine Trennung bzw. Scheidung erfolgen wird, informiert er Sie umfassend über familienrechtliche Themen wie beispielsweise Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt und erläutert Ihnen Möglichkeiten hinsichtlich des Sorgerechts sowie Umgangsrechts. Darüber hinaus unterstützt er Sie bei güterrechtlichen Angelegenheiten wie etwa dem Zugewinnausgleich, der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung.

Auch wenn Sie eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten und dazu Fragen haben, können Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Savas wenden. In diesem Zusammenhang berät er Sie bei der Auslegung eines Lebenspartnerschaftsvertrags, bei der Eingehung bzw. Auseinandersetzung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und klärt Sie über mit der Trennung verbundene Probleme sowie Folgesachen bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf.


Erbrecht:


Kompetenz rund um das Erbe

Sie möchten ein Testament errichten oder lebzeitig Vermögen auf Ihre Kinder übertragen? Dann kontaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Savas, damit Sie Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten in den besten Händen wissen können. 

So steht er Ihnen entweder vorbereitend mit juristischem Rat bei der Gestaltung eines Testaments bzw. eines Erbvertrags zur Verfügung. Oder nach einem Erbfall als Fachanwalt für Erbrecht übernimmt er die Geltendmachung Ihrer Pflichtteils- sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche und ist Ihnen ebenfalls bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft behilflich.



Weitere Informationen finden Sie unter: www.plato-rechtsanwaelte.de

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen 25

IE

von I. E. am 30.11.2024 um 18:38 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Wir wurden sehr kompetent beraten, die Kanzlei ist äußerst Empfehlenswert , werde diese Kanzlei auch bei anderen Rechtsfragen gerne wieder aufsuchen.
ME

von M. E. am 16.11.2024 um 08:48 Uhr

Top Anwalt
Erbrecht
Wir hatten bei Herrn Savas eine Erstberatung. Wir haben ihn als einen sehr kompetenten, offenen und hilfsbereiten Anwalt / Menschen kennengelernt. Er konnte uns zu unserer vollsten Zufriedenheit helfen. Wir können ihn nur weiterempfehlen. Top!!!
ME

von M. E. am 09.06.2024 um 19:44 Uhr

Ein Anwalt für alle Fälle!
Erbrecht
Herr Savas berät uns seit vielen Jahren stets hoch kompetent und umfassend zu verschiedenen familienrechtlichen Themen. Komplexe Sachverhalte verdeutlicht er in kurzer Zeit und angenehmer Atmosphäre, sodass er mit uns immer schnell die beste Lösung findet. Dies löst oder verhindert sogar schwierige private Situationen. Auch die jeweiligen Kosten bleiben stets in moderater Höhe. Keine Frage, Herr Savas bleibt auch in Zukunft unser Anwalt für alle familienrechtlichen Themen!

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Sämtliche Rechtsanwälte der Sauer, Strobel GbR sind bei der AXA Versicherung AG, Liebknechtstr. 35, 70565 Stuttgart haftpflichtversichert. Der räumliche Geltungsbereich der Haftpflichtversicherungen ist Europa und der Geltungsbereich der Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
 
Als Rechtsanwälte/ Fachanwälte unterliegen wir insbesondere den folgenden berufsrechtlichen Bestimmungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
 - Berufsordnung (BORA)
 - Fachanwaltsordnung (FAO)
 - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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