Unterhaltsrecht

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Vereinbarungen über den Unterhalt


Grundsätzlich ist es möglich, innerhalb von sog. Scheidungsfolgenvereinbarungen oder auch gerichtlichen Vergleichen den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Unterhalt zu vereinbaren. 

Durch außergerichtliche Vereinbarungen lassen sich oftmals sehr zeit- und kostenaufwendige gerichtliche Verfahren vermeiden. 

Diese Vereinbarungen verlangen jedoch den Ehegatten oftmals ebenso einiges an Kompromissbereitschaft ab. Zudem ist dringend zu empfehlen, die Grundlagen der Unterhaltsberechnung in den Vergleich bzw. die Urkunde aufzunehmen. 

Das sichert den Ehegatten für den Fall, dass sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse oder auch die persönlichen Verhältnisse ändern, die Möglichkeit, die Vereinbarung an diesem Punkt anzugehen und eine Änderung herbeizuführen. 

Beispiel: Der Unterhaltspflichtige hat die Zahlung eines bestimmten Unterhaltsbetrages anerkannt. Nach Abschluss der Vereinbarung wird er unverschuldet erwerbslos oder das Unternehmen, welches ihn beschäftigt führt aufgrund von Corona Kurzarbeit ein. 

Die Aufnahme der Vergleichsgrundlagen erleichtert die Abänderung der (notariellen oder gerichtlichen) Vereinbarung, wenn Änderungen nach Abschluss der Vereinbarung auftreten. 

Zwar ermittelt die Rechtsprechung unter gewissen Umständen auch ohne eine solche Grundlage die zugrundeliegenden Annahmen der Unterhaltsberechnung, dennoch ist der sicherere Weg, eine solche Grundlage gleich in den Vergleich mit aufzunehmen. 

Die Alternative zur obigen Vorgehensweise besteht darin, eine freie Abänderbarkeit zu vereinbaren. Das ist jedoch nur dann zu empfehlen, wenn die Ehegatten sich gegenseitig die Möglichkeit einräumen möchten, jederzeit die Unterhaltsverhandlungen neu aufzunehmen.

Die Kanzlei PLATO RECHTSANWÄLTE hilft Ihnen bei Fragen zum Unterhaltsrecht. Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts sowie drei Fachanwälte für Familienrecht können Sie bei Ihren Anliegen umfangreich unterstützen. 

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat in den Büros unserer Kanzlei in Kirchheim unter Teck und in Göppingen zur Seite.

Foto(s): RA Savas

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