Fachanwälte für
- Baurecht & Architektenrecht
- Verkehrsrecht
- Familienrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Zivilrecht
- Versicherungsrecht
- Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Erbrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über uns
Willkommen bei Otto & von Stetten Rechtsanwälte!
Seit 2001 bieten Otto & von Stetten Rechtsanwälte Mandanten professionelle und hoch qualifizierte Rechtsberatung auf zahlreichen Rechtsgebieten.
Das Team der modernen und zukunftsorientierten Kanzlei, bestehend mittlerweile aus fünf Rechtsanwälten, berät und vertritt Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden sowie Banken nicht nur aus Erding und der Region, sondern auch aus dem EU-Ausland und dem asiatischen Wirtschaftsraum.
Baurecht und Architektenrecht:
Effektive Interessenvertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern
In allen baurechtlichen und architektenrechtlichen Angelegenheiten bieten Otto & von Stetten Rechtsanwälte Mandanten fachkundige Rechtsberatung und effektive Interessenvertretung. Zu ihren Mandanten zählen in diesem Bereich unter anderem Bauunternehmen, Architekten, Handwerker, Ingenieure, private Bauherren, Bauträger u. a.
Das Beratungsspektrum der Kanzlei erstreckt sich dabei von der Sicherung bauvertraglicher Ansprüche über Fragen zur Vergütung von Architekten oder Werkunternehmen bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Bauverzögerungen bzw. Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Des Weiteren betreut das Team der Kanzlei Mandanten bei der Abwicklung von Bauträgerinsolvenzen oder Bauunternehmerinsolvenzen und überprüft ebenso die Rechtmäßigkeit von Baugenehmigungen und Auflagen.
Familienrecht:
Rechtsberatung rund um Ehe, Partnerschaft und Familie
Das Familienrecht mit allen seinen Facetten stellt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Otto & von Stetten Rechtsanwälten dar. In diesem Bereich unterstützen die Rechtsanwälte der Kanzlei Mandanten bei der Gestaltung von maßgeschneiderten Eheverträgen, Verträgen zur Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Scheidungsvereinbarungen.
Im Falle der Ehescheidung beraten sie außerdem Rechtsratsuchende in allen Rechtsfragen zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs, Berechnung von Unterhaltsansprüchen bzw. Unterhaltspflichten sowie zur Verteilung des gemeinsamen Vermögens bzw. Hausrats. Auch in Kindschaftssachen (Vaterschaftsfeststellung bzw. -anfechtung) oder in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz stehen Otto & von Stetten Rechtsanwälte Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Professionelle juristische Unterstützung in allen Fragen des Mietrechts, Pachtrechts und Wohnungseigentumsrechts
Sowohl Vermieter als auch Mieter sind in der Kanzlei Otto & von Stetten in allen Rechtsangelegenheiten rund ums Wohnraummietverhältnis bzw. Geschäftsraummietverhältnis herzlich willkommen. Das Team der Kanzlei übernimmt insbesondere die rechtssichere Gestaltung bzw. Überprüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen sowie die effektive Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängeln an der Mietsache, Mietzinserhöhungen, Kündigungen, Betriebskostenforderungen etc.
Des Weiteren können sich auch Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen auf die langjährige Erfahrung und fundierten Fachkenntnisse von Otto & von Stetten Rechtsanwälten in Belangen des Wohnungseigentumsrechts verlassen. Vor allem berät und vertritt das Team der Kanzlei Mandanten bei der Anfechtung von Wohnungseigentumsbeschlüssen und macht ferner Wohngeldrückstände geltend.
Verkehrsrecht:
Von der Schadensregulierung bis hin zur Vertretung in Verkehrsstrafsachen
Nach einem Verkehrsunfall stehen Otto & von Stetten Rechtsanwälte sowohl Geschädigten als auch Schädigern fachkompetent und lösungsorientiert zur Seite. In erster Linie übernehmen sie die professionelle Schadensabwicklung und die Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern oder Abschleppunternehmern. Darüber hinaus machen sie bestehende Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche außergerichtlich sowie gerichtlich geltend.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Otto & von Stetten Rechtsanwälten umfassen in diesem Bereich beispielsweise die Vertretung von Mandanten in verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie deren Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen oder Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Otto & von Stetten Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten auch auf weiteren Rechtsgebieten, insbesondere:
- Allgemeines Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Kaufrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Versicherungsrecht
- Wirtschaftsrecht
Anfahrt:
In der altbayerischen Herzogstadt vor den Toren Münchens – Erding – finden Sie die Kanzleiräume von Otto & von Stetten Rechtsanwälten. Die Kanzlei können Sie sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem PKW bequem erreichen. In nur zehn Gehminuten erreichen Sie von der Kanzlei aus den Erdinger Hauptbahnhof, wo Sie zahlreiche Anschlussmöglichkeiten zu den öffentlichen Verkehrsmitteln haben. Wenn Sie mit dem Auto anreisen möchten, stehen Ihnen zudem Parkplätze nahe der Kanzlei in ausreichender Anzahl zur Verfügung, z. B. der Parkplatz am Lodererplatz.
Besuchen Sie auch gerne die Kanzleihomepage: www.otto-stetten.com
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