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SS

von S. S. am 10.07.2018 um 10:48 Uhr

Jugendstrafrecht-Vorwurf sexueller Missbrauch
Strafrecht
Frau Patsch ist eine äußerst kompetente, ruhige und freundliche Anwältin, die uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr leicht gemacht hat. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen als Fachanwältin im Sexualstrafrecht und hat uns konkrete Vorschläge und Lösungen für das weitere Vorgehen aufgezeigt. Wir konnten uns zu jeder Zeit mit unseren Fragen an sie wenden. In den Gesprächen hat sie sich immer viel Zeit genommen.
Von Herzen vielen Dank, liebe Frau Patsch, für die großartige Betreuung und Unterstützung, für die Ruhe und Zeit, für die erfolgreiche Abwendung eines möglichen Verfahrens. Ihre jahrelangen Erfahrungen und Ihr Wissen haben geholfen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.
Liebe Frau S., ich kann von ganzem Herzen nachvollziehen, was die Beschuldigung Ihres Sohnes für Sie und Ihre Familie an Belastung bedeutet haben muss. Die meisten Erstatter von falschen Anzeigen denken darüber scheinbar nicht wirklich nach. Mir hat es auch sehr viel Freude gemacht, Sie zu begleiten zu dürfen, und eine Anklage wegen sexuellen Missbrauchs erfolgreich abzuwenden. Ganz lieben Dank auch Ihnen Allen für den tollen Kontakt und das sehr angenehme Mandat.
TM

von T. M. am 19.06.2017 um 09:25 Uhr

Verteidigung gegen Vorwurf der Vergewaltigung
Strafrecht
Eine Verteidigerin wie man sich sie wünscht!
Frau Patsch war seit dem ersten Treffen eine offene sowie fachlich gesehene Verdeidigerin wie aus dem Lehrbuch.
Stehts zuvorkommend.
Frau Patsch hat mich über die fast 6 Monate nicht einmal hängen lassen und nicht. Stets auf dem laufenden gehalten.
Für fragen fand ich zu jeder Uhrzeit ein offenes Ohr.
Eine sehr flexible und offene Frau die ihren Job versteht und alle Möglichkeiten ausschöpfen zu weiß um ihren Mandaten das bestmögliche "rauszuholen"
Ich danke herzlichst für Ihre Arbeit und bin froh auf Anhieb solch eine tolle Anwältin gefunden zu haben!
Danke
SH

von S. H. am 25.12.2016 um 14:04 Uhr

Einstellung Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2; Falschaussage einer Frau über sexuelle Nötigung
Strafrecht
Vorab möchte ich nocheinmal meinen tiefsten Dank an Frau Patsch aussprechen, für Ihren Einsatz und die wirklich sehr schnelle Beendigung dieses Verfahrens !
Von der Terminierung, die innerhalb kürzester Zeit ging, über den kontinuierlichen und regen Mail- sowie Telefonkontakt bishin zu Ihrem Einsatz und dem Aufzeigen von Möglichkeiten hat Frau Patsch mich vollends und immer überzeugen können !
Besonders hervorheben möchte ich - neben der fachlichen Komponente und der Rekordzeit meiner Einstellung nach §170 Abs. 2 - den menschlichen Aspekt. Man merkt dass hier jemand aus Überzeugung diesen Beruf ausübt, und das schlägt sich in der Qualität und vor allem auch dem Miteinander nieder.

Daher zusammenfassend, meine vollste Empfehlung !
Als Strafverteidiger für Sexualstrafrecht wie auch als Person freue ich mich sehr und bedanke ich mich für diese tolle Bewertung. Sie haben es wirklich treffend ausgedrückt: ich liebe, was ich in meinem in der Verteidigung gegen einen Vorwurf im Sexualstrafrecht mache. Denn oft ist der Vorwurf Sexuelle Nötigung und/ oder der Vorwurf Vergewaltigung sehr vorschnell, zu Unrecht und aus ganz egoistischen, persönlichen Motiven der Anzeige-Erstatterin erhoben. Ob den Frauen, die Vorwürfe im Sexualstrafrecht zu Unrecht erheben, eigentlich klar ist, was sie dem betreffenden Mann damit antun? Und zugleich denjenigen Frauen, die tatsächlich Opfer eines sexuellen Übergriffs wurden.
Herzlichst, Anne Patsch - Fachanwältin für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht Frankfurt und Mannheim
KK

von K. K. am 21.12.2016 um 11:33 Uhr

sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Opferhilfe
Da mir meine Sache ungefähr klar und einfach war, brauchte ich mehr menschliche Unterstüzung und Stärke , dass ich mich meine Rechte erwehren könnte. Und das habe ich von die Rechtsanwältin Anne Patsch bekommen. Ich bedanke ihr mich dafür sehr.
Für mich als Verteidigerin bei Sexualstrafsachen ist "Opferhilfe" eher "exotisch". Denn das Sexualstrafrecht ist geprägt von zu vielen Falschaussagen vermeintlicher Opfer. Das geht leider dann zu Lasten derjenigen, die tatsächlich Opfer einer Sexualstraftat wurden. So verhielt es sich im Fall dieser Mandantin.
TK

von T. K. am 05.12.2016 um 15:15 Uhr

strafrechtliches Ermittlungsverfahren
Strafrecht
Frau Anne Patsch hat mich strafrechtlich vertreten, nachdem gegen mich der Vorwurf wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen erhoben wurde. Das Ermittlungsverfahren wurde zwar gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, jedoch hätte ich die Zeit, bis zur Entscheidung des Gerichtes, nicht überstanden, wäre ich nicht von Frau Patsch vertreten worden. Ich wurde von einer Person zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs angeschwärzt und litt während der Ermittlungszeit unter unbeschreiblichen Verlustängsten, da ich von Beruf Lehrer bin und meine berufliche Existenz in höchstem Maße gefährdet sah. Frau Patsch stand mir zu jeder Zeit beiseite, war telefonisch oder per Mail immer für mich da. Sie ist nicht nur eine hoch professionelle und brillante Anwältin, sondern auch menschlich von unschätzbarem Wert. Fachliche Kompetenz und eine unbeschreibliche Menschlichkeit zeichnen Frau Patsch in höchstem Maße aus. Ich werde ihr für ihre Dienste für immer dankbar sein und kann sie nur weiter empfehlen.
Ganz lieben und herzlichen Dank für Ihre tolle und ausführliche Bewertung! Ich habe Sie sehr gerne vertreten. Zugleich bin ich aus Überzeugung, Leidenschaft, und von Herzen Strafverteidigerin - und das ganz speziell Verteidiger gegen den Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern, Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Sexueller Übergriff, Vergewaltigung und Sexuelle Nötigung geht. Denn speziell hier missbrauchen die angeblichen Opfer Staatsanwaltschaft und Gericht mit Falschanzeigen für ihre persönlichen Zwecke..
RM

von R. M. am 10.06.2016 um 08:55 Uhr

Medizinrecht
Medizinrecht
Wir sind sehr froh, dass wir Frau Patsch gefunden haben. Sie macht ihre Arbeit sehr gut und gibt nicht auf, egal wie schwierig der Fall ist! Wir können Sie nur mit bestem Gewissen weiterempfehlen!
OB

von O. B. am 08.06.2016 um 18:54 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Bin mit der Kanzlei sehr zufrieden, sehr nette Mitarbeiter, immer erreichbar, habe mich super aufgehoben und betreut gefühlt. Frau Patsch hat mir ständig gut zu geredet und 100% recht behalten. Meine Verhandlung konnte nicht besser laufen,dafür vom ganzen Herzen DANKE.
VP

von V. P. am 30.05.2016 um 22:55 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Frau Patsch hat ein Mitglied unserer Familie vertreten. Es handelte sich um einen schweren Raubdelikt unter Beschaffungsdrang. Schon beim ersten Gespräch hat uns Frau Patsch positiv beindruckt, da sie eine Vielfalt an Ideen hatte, wie man das Problem an der Ursache angehen kann. Ihre Strategie war, eine Therapie wegen der Drogensucht zu erreichen. Dies war auch für den Angeklagten und für die Familie der einzig sinnvolle Weg, da eindeutig Drogensucht diese Tat verursacht hat. Obwohl es nicht so einfach war und einige Fakten diesen Weg erschwerten, war es am Ende erfolgreich. Der Angeklagte wurde in eine Therapie-Einrichtung verwiesen. Während der mehrmonatigen Zeit vor dem Prozess war die Frau Patsch sehr hilfsbereit. Wir konnten sehr kurzfristig Termine vereinbaren, telefonieren, Emails wurden schnell beantwortet, sogar am Wochenende. Frau Patsch ist eine gute Mischung aus Kompetenz und Menschlichkeit und somit sehr empfehlenswert.
JS

von J. S. am 04.01.2016 um 13:45 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Frau Patsch hat mich in einem Strafverfahren erfolgreich vertreten. Hier ging es um die Vorwürfe des BTM Handels in 13 Fällen für die ich eine empfindliche Strafe im Vorfeld erwartet hatte.
Das Gerichtsverfahren endete trotz der vorgeworfenen Straftaten (Handel) und trotz umfangreicher Handyauswertung (über 3.000 Seiten Polizei-Akten), mit einer Verwarnung und kleineren Geldstrafe.
Das so nicht zu erwartende Urteil war sicherlich auch auf besondere Begleitumstände zurückzuführen, nicht zuletzt aber auch auf die Verteidigung durch Frau Patsch.
Ich habe Frau Patsch als eine sehr engagierte und menschliche Anwältin kennengelernt, die auf Anfragen und Rückrufe stets schnellstmöglich reagiert und diese umfassend beantwortet. Sie nimmt sich Zeit und strahlt durch ihre angenehme menschliche Art eine Ruhe aus, die man nicht nur im Strafverfahren gut gebrauchen kann.
Sie ist eine tolle Anwältin, die sich für mich wohltuend von den vielen „geklont“ wirkenden aalglatten und spröden Juristentypen abhebt und ich kann sie nur bestens weiterempfehlen.
FL

von F. L. am 10.09.2015 um 13:48 Uhr

Beratung über Patientenrechte nach ärztlichem Behandlungsfehler
Medizinrecht
Frau Patsch hat mein Fall mit einem für mich „sehr positiven Ergebnis“ abgeschlossen.
Habe mich in der Kanzlei sehr wohl gefühlt und wusste dass ich hier guten Händen bin.
Sehr empfehlenswert!!!!!