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Sehr gut
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Bewertungen

SK

von S. K. am 26.09.2014 um 17:57 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Durch eine gegenstandslose Anschuldigung an die Grenze der Belastbarkeit getrieben, hat mich Frau Patsch äusserst kompetent und auch sehr sensibel mehr als aufgefangen. nach der telefonischen Erstberatung folgte gleich am nächsten Tag der persönliche Termin. Frau Patsch war sehr emphatisch, hatte Verständnis für meine Situation und konnte mich wieder hoffen, wieder durchatmen lassen. Sie erreichte Durch ihre Beharrlichkeit die Einstellung des Verfahrens innerhalb nur eines Monats!

Meine Bewertung:

Topp Leistung in der Beratung und
Der konsequenten Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft

Sehr kulant bei der Honorarzahlung - nach Rücksprache konnte ich sogar eine Ratenzahlung mit ihr vereinbaren.

Ich kann Frau Patsch nur empfehlen!
NL

von N. L. am 21.09.2014 um 11:25 Uhr

sex.Missbrauch im Abhängigkeitsverhältnis
Opferhilfe
Auf meiner Suche nach Hilfe bin ich auf viele Anwälte gestossen, die zwar eine Ersteinschätzung via Email angeboten hatten, aber niemals auf meinen geschilderten Fall geantwortet haben.
Frau Patsch hat mir hingegen in kürzester Zeit auf meine Email geantwortet und mir dadurch nahezu das Leben gerettet, denn die Verzweiflung und Hilflosigkeit nach Missbrauch ist vom subjektiven Empfinden nahezu lebenszerstörend!

Ich bin sehr dankbar an eine solch kompetente und einfühlsame Anwältin geraten zu sein!!
Zum obigen Kommentar: Anwälte haben kein festes Einkommen, sondern müssen sich gutgläubig auf die pünktliche Zahlung ihres Honoras verlassen können. Mahnungen sind inhaltlich -um es mal ganz salopp auszudrücken- keine "Liebes-Grüße". Keiner bekommt gerne eine Mahnung ins Haus, aber ich denke man sollte fairerweise auch die Kehrseite beleuchten; nämlich das Anwälte auch nur Menschen sind und genauso auf ihren Verdienst angewiesen sind, wie jeder andere auch!!!
Ich kann Frau Patsch mit sehr guten Gewissen weiter empfehlen und bin ihr für Ihr Engagement sehr dankbar!
TH

von T. H. am 19.09.2014 um 22:52 Uhr

Strafanzeige wg. Körperverletzung
Strafrecht
Note: 3-

Frau Patsch hat erreicht, dass das Verfahren eingestellt wurde. Sie ist schlecht erreichbar, ist aber bei der Verfassung von Schriftsätzen engagiert und geduldig.

sie tendiert bei der Bemessung des eigenen Honorars zur oberen Grenze! Trotz Ferien kam ca. ein Monat nach Rechnungslegung bereits die letzte Mahnung mit ziemlich massiven Vorwürfen und Drohungen! Es ist ihr nach eigenem Bekunden gleichgültig, ob ihr Honorar von der RS-Versicherung vollständig erstattet wird!

Es entstand am Ende der Eindruck, dass sie kompromisslos und unfreundlich ist, wenn es Probleme gibt.

Ich bin ehrlich gesagt froh, mit ihr als Anwältin nicht vor Gericht gelandet zu sein.
Anmerkung: jegliche der zahlreichen Emails d.Verf. wurde zeitnah und ausführlich beantwortet. Angebotene Telefontermine nahm er nicht wahr.-
Das Honorar war z.G.d. Verf. in Anbetracht der Zeitintensität des Mandats sehr kulant: sie erfolgtenach den gesetzlichen Gebühren des RVG: konkret 1 Grundgebühr i.H.v. 200,00 € sowie 1 Verfahrensgebühr für Ermittlungsvefahren i.H.v. 290,00 € - was hier einem Stundensatz i.H.v. max. 30,00 € entspricht.-
Auf die Rechnungslegung v.11.8.14 erfolgte bis 8.9.keinerlei Reaktion seitens d.Verf.,daher am 8.9. eine neutrale Mahnung - weiter ohne Reaktion. Nur daher weitere Mahnung bereits am 15.9.Darauf erfolgte eine Reaktion, die mich in Stil und Inhalt nach bereits aufreibender Korrespondenz während d.Mandats abermals sehr verärgerte u.nur so erklärbar ist.