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Bewertungen

MB

von M. B. am 11.06.2016 um 18:56 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle und unbürokratische Hilfe und Beratung, selbst am Wochenende.
Empfehle ich gerne weiter
DG

von D. G. am 09.06.2016 um 14:57 Uhr

Arbeitsplatzwechsel nach Allergie
Arbeitsrecht
Der beste Anwalt! Ohne ihn hätten wir große Probleme bekommen. Vielen Dank!
BM

von B. M. am 05.01.2014 um 01:03 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Danke Herr Koblenz für die sehr überzeugende und kompetente Beratung!
BS

von B. S. am 20.12.2013 um 01:31 Uhr

filesharing und Urheberrecht
IT-Recht
"Ich kann Rechtsanwalt Herrn Peter Koblenz nur weiterempfehlen! Ich fühlte mich von Anfang an seit dem 1. Gespräch sehr gut aufgehoben. Alle von mir gestellten Fragen rund ums filesharing und Urheberrecht wurden fachmännisch und kompetent beantwortet.
CM

von C. M. am 19.12.2013 um 15:59 Uhr

bETRUG UNTERSTELLUNG fALSCHAUSSAGE
Arbeitsrecht
Seit ich bei der Rechtskanzlei Peter Koblenz bin ,

fühle ich mich gut aufgehoben.SeineFachliche Kompotenz als auch sein Wissen ist einfach mit sehr gut zu bewerten.Kann man nur weiter empfehlen
AS

von A. S. am 19.12.2013 um 11:38 Uhr

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Top Rechtsanwalt, wie immer günstig und kompetent.
Herr Koblenz hat mir eine Einstellung des verfahrens rausgeholt gegen Schmezensgeldauflage.
TK

von T. K. am 19.12.2013 um 00:33 Uhr

urlaubsflieger flog um 4 stunden vorzeitig
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr koblenz hat mich in meinem Fall vertreten, als mein Urlaubsflieger von Antalya nach Stuttgart 4 std zu früh abgeflogen war.
Der Reiseveranstalter versuchte,die Schuld mir abzuwälzen,mit der Begründung, ich hätte mich rechtzeitig vor Abflug nach den veränderten Flugzeiten informieren müssen.
Notgedrungen musste ich vorab in Antalya selbst kostenpflichtig neue Flugtickets organisieren.Die mir hier entstandenen Kosten hat Herr Rechtsanwalt Koblenz souverän und mit Erfolg eingeklagt.
Bemerkenswert ist auch,dass ein solches Urteil in ganz Deutschland bisher ausgestanden hatte,dass ein Urlaubsflieger eben nicht ohne weiteres vorplanmässig abfliegen kann und die Informationspflicht beim Reiseveranstalter liegt.
Ich bin mit Herrn Rechtsanwalt Koblenz's Engagement vollstens zufrieden.