Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt..
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Über mich
WAS MICH AUSMACHT
SCHNELL. GRÜNDLICH. KREATIV. MIT ÜBER 25 JAHREN ERFAHRUNG
IM ZIVILRECHT. IM ERBRECHT. IM STEUERRECHT
ERFOLGREICH AUCH VOR DEM HÖCHSTEN DEUTSCHEN FINANZGERICHT, DEM BUNDESFINANZHOF
STREIT MIT DEM FINANZAMT?
Nutzen Sie meine Erfahrung aus ungezählten Einspruchsverfahren, Klagen vor dem Finanzgericht sowie Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesfinanzhof (BFH).
Die Kenntnis des finanzgerichtlichen Verfahrensrechts ist von hoher praktischer Bedeutung, wenn ein Streit mit dem Finanzamt vor dem Finanzgericht ausgetragen werden muss.
Bei den meisten Steuerberatern sind kaum vertiefte Kenntnisse dieser Materie anzutreffen, weil für sie die Prozessvertretung nur ein lästiger Anhang zur sonstigen Betreuung ihrer Mandanten ist.
Die vorwiegend im Bereich der anderen Gerichtsbarkeiten agierenden Rechtsanwälte treten mangels ausreichender Kenntnisse des Steuerrechts nur selten als Prozessvertreter vor dem Finanzgericht auf.
Die Kenntnis des finanzgerichtlichen Verfahrensrechts, des materiellen Steuerrechts und der Gesamtrechtsordnung kann nur der Steueranwalt gewährleisten.
LIEGT DAS ERSCHEINEN DER STEUERFAHNDUNG IN DER LUFT?
Dann ist schnelles Handeln erforderlich, um die Möglichkeiten der Selbstanzeige zu prüfen.
Selbstanzeige kann derjenige erstatten, der sich wegen einer Steuerhinterziehung strafbar gemacht hat. Dies kann auch der Geschäftsführer einer GmbH sein, denn eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung setzt keine eigene Steuerpflicht des Täters voraus.
Eine Selbstanzeige hat allerdings keine strafbefreiende Wirkung mehr, wenn der Anzeigende nur im Angesicht einer unmittelbar bevorstehenden Ermittlung durch die Finanz- oder Strafverfolgungsbehörden bislang unterbliebene Angaben nachholt oder unrichtige Angaben berichtigt. Die Selbstanzeige ist deshalb z.B. ab Zugang einer schriftlichen Prüfungsanordnung gesperrt.
Ist hingegen bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, so begleite ich meine Mandanten durch das gesamte Verfahren bis zur Anerkennung der Straffreiheit.
GUTER RAT ZU TESTAMENT UND ERBRECHTSFÄLLEN
Stellen Sie die Weichen für eine friedliche Erbauseinandersetzung. Ohne ein sorgfältig geplantes Testament ist ein Erbfall fast immer Anlass für Streitereien und steuerliche Nachteile.
Das Pflichtteilsrecht und das Recht der Erbengemeinschaft steht im Zentrum der Erbrechtspraxis. Das Pflichtteilsrecht bildet eine der häufigsten prozessualen Tätigkeiten des erbrechtlichen Beraters.
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von Z. O. am 13.03.2025 um 18:17 Uhr
von G. E. am 20.01.2025 um 10:45 Uhr
von A. H. am 09.01.2025 um 10:29 Uhr
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