Bewertungen von Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
Bewertungen
von A. B. am 23.02.2023 um 09:58 Uhr für Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
… vom Erstkontakt bis zur vollen Anerkennung (Anliegen wurde erfolgreich umgesetzt) der BU-Leistungen inkl. ab dem Zeitpunkt, ab dem die Leistungen beantragt wurde: 3 Jahre rückwirkend.
100% weiter zu empfehlen!
von L. K. am 10.02.2023 um 05:10 Uhr für Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
von J. G. am 08.02.2023 um 14:56 Uhr für Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
von E. F. am 28.01.2023 um 15:59 Uhr für Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
Die Betreuung war sehr kompetent, sehr schnell und allzeit sehr freundlich. Ich kann diese Kanzlei jederzeit nur empfehlen. Ich würde wieder jederzeit die Unterstützung von Herrn Klaus und Kollegen in Anspruch nehmen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
von M. T. am 27.01.2023 um 06:24 Uhr für Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
von T. S. am 20.01.2023 um 15:37 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Ostheim
von S. I. am 12.01.2023 um 15:40 Uhr für Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
von M. B. am 11.01.2023 um 10:26 Uhr für Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
von W. N. am 05.01.2023 um 13:21 Uhr für Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
von S. S. am 30.12.2022 um 15:22 Uhr für Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
Auch an dieser Stelle noch einmal vielen herzlichen Dank.