3.409 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Schimik
RA-Kanzlei Dr.Schimik, Anastasius Grün-Gasse 23/5, 1180 Wien, Österreich 7409.4200875359 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Schimik unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Thiel LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Thiel LL.M.
Kanzlei Torsten Thiel, Venloer Straße 8, 40477 Düsseldorf 6648.4649186114 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Thiel LL.M.
aus 120 Bewertungen Für die außergewöhnlich gute Beratung und die aktive, Bearbeitung meiner arbeitsrechtlichen Angelegenheit möchte ich … (20.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Rechtsanwalt Yusuf Yildirim, Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin 6971.4350922852 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Klein
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Klein
Anwaltskanzlei Klein, Ansbach Rechtsanwälte, Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Mietrecht, Technologiepark 6, 91522 Ansbach 6987.175249223 km
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht Unsere Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Mietrecht
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Martin Klein für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 130 Bewertungen gute und kompetente Beratung. Empfehlenswert! (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Berger
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Berger
Berger & Faoual Rechtsanwälte, Syrlinstr. 35, 89073 Ulm 7003.4165708372 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Frank Berger
aus 78 Bewertungen Die Beratung von Herrn Berger war sehr sachgerecht, kompetent und zielführend! Wir waren sehr zufrieden! (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
sehr gut
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
Hilbert & Simon Rechtsanwälte, Kaiserstraße 5, 79761 Waldshut-Tiengen 6934.0393869209 km
"Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt!" (Ernst von Feuchtersleben)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA) ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 304 Bewertungen Ich war absolut zufrieden mit der ausführlichen und zeitnahen Beratung bezüglich meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Hartmann
Rechtsanwaltskanzlei Hartmann Wolfgang, Königsberger Str. 8, 87439 Kempten (Allgäu) 7061.7644079695 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Hartmann gerne zur Verfügung
(24.08.2017) Herr Hartmann ist ein Anwalt mit Leib und Seele. Er hat keine Mühe gescheut, um meine Rechte zu vertreten. Ich kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Martin Lechner
Rechtsanwalt Mag. Martin Lechner
Dwyer - Embacher - Lechner Rechtsanwälte, St. Johanner Str. 49a/15, 6370 Kitzbühel, Österreich 7211.0056324714 km
Jeder Fall ist einzigartig!
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Martin Lechner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(25.03.2021) Detailierte, kompetente und schnelle Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Werner
Rechtsanwälte Bruckmann & Werner, Mittermaierstraße 3, 69115 Heidelberg 6864.3590330531 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jürgen Werner
Profil-Bild Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
sehr gut
Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
Warneboldt, Reinhäuser Landstr. 16, 37083 Göttingen 6825.8101448567 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Betreuungsrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
aus 21 Bewertungen Sie hat mir sofort ihre Hilfe angeboten während der falsche Anwalt für den ich mich entschieden habe und dessen Name … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Sluka
Anwaltskanzlei Sluka, Am Krebsgraben 3, 78048 Villingen-Schwenningen 6924.3148622499 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Wolfgang Sluka für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth May
sehr gut
Rechtsanwältin Ruth May
Anwaltskanzlei am Burggraben, Norfer Kirchstr. 41, 41469 Neuss 6649.2343479175 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ruth May
aus 63 Bewertungen Starke Rückendeckung und Durchsetzung der Rechte durch Frau May. Schnell erreichbar und kompetente Umsetzung. 100% … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schulz
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Schulz
Anwaltskanzlei WS - Weber & Schulz, Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart 6936.8611187451 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Schulz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Eine Klage und eine Gegenklage: zwei sehr lange, komplizierte und mühaseme Prozesse, aber am Ende beide gewonnen. (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Müller
Meyer & Hofmann-Rascu Rechtsanwälte, Katharinenweg 18, 91413 Neustadt an der Aisch 6975.1140335253 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Müller für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Sehr gute Beratung (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Schörghuber
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Schörghuber
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Stettenstraße 12, 86150 Augsburg 7063.3444721209 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sarah Schörghuber ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 108 Bewertungen Frau Schörghuber hat tolle Arbeit geleistet und ist höchstens zu empfehlen. Nicht nur war Sie erfolgreich, sondern hat … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Baur
Rechtsanwaltskanzlei Baur, Kemptenerstr. 4, 87629 Füssen 7096.8293918571 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Baur - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Strehle
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Strehle
Kanzlei Strehle & Kollegen, Wallstr. 2, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.9236139388 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Strehle bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Herr Strehle hat mich kompetent und freundlich beraten. Ich würde Ihn jeder Zeit weiter empfehlen. (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael H. Schieffers
Rechtsanwalt Michael H. Schieffers
Kanzlei Michael Schieffers, Dienststraße 79, 46149 Oberhausen 6636.8743961315 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael H. Schieffers gerne zur Verfügung
(25.03.2022) Herr Schieffers hat sehr aufmerksam zugehört und mir Ratschläge gegeben wie wir uns in diesem Fall verhalten sollten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Göhring
Kanzlei Göhring & Richter, Hauptstr. 42, 82008 Unterhaching 7126.3170493494 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Elke Göhring bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Frau Göhring hat mich in einer für mich sehr belastenden Wohneigentumsangelegenheit (bauliche Veränderung) äußerst … (02.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Falkenhahn
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Falkenhahn
Falkenhahn & Kollegen, Gerichtsstr. 17, 44135 Dortmund 6677.0985373562 km
Wir bieten ganzheitliche Rechtsberatung und umfassende Lösungen für die komplexen Bedürfnisse unserer Mandanten.
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Falkenhahn gerne zur Verfügung
aus 46 Bewertungen Mein Arbeitgeber wollte mich nach über 10 Jahren auf die Straße setzen! Zum Glück hatte ich einen perfekten Anwalt. … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Werthschulte
Rechtsanwalt Volker Werthschulte
Rechtsanwälte Hayens & Werthschulte, Frankendamm 30, 18439 Stralsund 6856.0569625902 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Volker Werthschulte ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(24.02.2019) Ich leide hier Not und bekam nur`nen Adressenverweis, na super.
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Ahlers
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Ahlers
Dorn, Ahlers & Lehmann Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Jessenstraße 4, 22767 Hamburg 6717.1881077557 km
ahlersbaurecht.com
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Patrick Ahlers
aus 12 Bewertungen Herr Ahlers war sehr zugewandt und half mir zügig bei meinem Problem. Ich würde seine Hilfe jederzeit wieder gerne in … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Henkel
Kanzlei André Henkel, Großstraße 70, 14929 Treuenbrietzen 6968.1892951669 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt André Henkel
aus 5 Bewertungen Da man noch in der Klärung der noch nicht abgeschlossen Rechtsfindung ist, muss noch der nächste Schritt besprochen … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Würzberg
Rechtsanwältin Annette Würzberg
Salmen – Würzberg – von Below, Schadowplatz 11, 40212 Düsseldorf 6649.1823570892 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Würzberg bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Frau Würzberg wurde mir von meinem Steuerberater empfohlen. Ich muss sagen das ich mich sehr gut fühle das Sie mich … (23.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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