3.404 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Liebich
sehr gut
Rechtsanwalt Marko Liebich
Rechtsanwaltskanzlei Liebich, Max-Kamprath-Strasse 5, 01662 Meißen 7060.1857132211 km
Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marko Liebich ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 22 Bewertungen Freundliche, informative und unverbindliche Beratung mit großem Mehrwert. Top, jederzeit wieder! (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lieske
Rechtsanwältin Sabine Lieske
Lieske + Schütt, Weidenallee 26a, 20357 Hamburg 6717.4849743381 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sabine Lieske für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(21.08.2023) Frau Lieske hat mich zuverlässig und sehr gut durch meine Trennung/Scheidung gebracht. Sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte GmbH, Salzachtal Bundestr. 13, 5700 Zell am See, Österreich 7245.8393973992 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(18.09.2021) 👌
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolin Riedelbauch
Rechtsanwältin Carolin Riedelbauch
Anwaltskanzlei Harnos und Riedelbauch, Am Breiten Bach 7, 87600 Kaufbeuren 7073.7710240918 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Carolin Riedelbauch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klement
Kanzlei Klement, Hennebergerstr. 7, 97711 Maßbach 6920.5760020804 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klement vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt C. Sam
sehr gut
Rechtsanwalt C. Sam
Anwaltskanzlei Sam, Kreuzbergstraße 3, 63811 Stockstadt am Main 6858.8038455816 km
Siegreich kann nur derjenige sein, der es auch versucht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt C. Sam ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Schnell und umfangreich. (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Rathgeb
sehr gut
Rechtsanwalt Rathgeb, Mittelstr. 1, 68169 Mannheim 6846.584246211 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Achim Rathgeb
aus 30 Bewertungen Es ist meine 3. Fall beim Herr Anwalt Rathgeb, Er und seine Sekretärin sind sehr nett, wenn nicht was versteht es wird … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marietta Pietsch
sehr gut
Rechtsanwältin Marietta Pietsch
Pietsch & Hönig Rechtsanwälte, Mauthstraße 9, 85049 Ingolstadt 7073.2318137377 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Marietta Pietsch
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich aufgenommen trotz Urlaub der Kanzlei einen Zeitnahen Termin bekommen und jetzt habe ich eine Anwältin … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hammecke
Rechtsanwalt Thomas Hammecke
Hammecke & Weyer Rechtsanwälte • Fachanwälte, Möllerstr. 18, 58119 Hagen 6690.4203201879 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Hammecke gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Elektra Jendrny
sehr gut
Kanzlei Ines Elektra Jendrny, Osterstraße 92, 20259 Hamburg 6716.387782237 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Strafrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Ines Elektra Jendrny
aus 43 Bewertungen Der Kontakt mit Frau Jendrny war sehr angenehm und professionell. Sie hat meine Belange sehr ernst genommen was dann … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz
Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz
Rechtsanwälte Münster & Russo PartGmbB, Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken 6768.5577292442 km
Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen RA W.Kuntz war in unseren Fall sehr bemüht und engagiert und hat unser rechtliches Problem durch einen Vergleich zu … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Blaumoser
Kanzlei Peter Blaumoser, Waldstr. 1a, 82205 Gilching 7103.5891232808 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Blaumoser bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Hubrich
Kanzlei Hubrich, Clara-Zetkin-Straße 10, 07545 Gera 6990.965121012 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Hubrich
aus 7 Bewertungen Konnte mir schnell und unproblematisch weiterhelfen, sowie die wichtigsten Fakten mit mir erörtern. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Konrad
Rechtsanwalt Stephan Konrad
ad.legem, Mauerstr. 8, 33602 Bielefeld 6714.2990471843 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Konrad
(27.01.2011) Schnelle und gute Rechtshilfe. Kompetent. Persönlich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Mediatorin Susanne Eue
sehr gut
Anwaltskanzlei Eue, Steinweg 35, 35037 Marburg 6793.4636006009 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Maklerrecht • Mediation
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Mediatorin Susanne Eue für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Ich fand Frau Eue supernett und kompetent. Hatte sofort Vertrauen, das alles klappt, wie ich mir das vorgestellt … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Reinheimer
Rechtsanwältin Annette Reinheimer, Dalbergstrasse 61, 63739 Aschaffenburg 6862.4126219285 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Annette Reinheimer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(05.04.2022) Vielen Dank für die Hilfe vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Alles bestens gelaufen. Zudem sehr netter Kontakt, daher …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kaiser
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Kaiser
Brenninger Welnhofer Riedel & Partner Rechtsanwälte, Margaretenstr. 15, 93047 Regensburg 7100.1250499512 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Andreas Kaiser
aus 39 Bewertungen Ich bin auf Herrn Kaiser durch eine Empfehlung aufmerksam geworden und das nicht ohne Grund. Herr Kaiser hat durch … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
Rechtsanwälte Neureither Kauf Neureither Keller PartGmbB, Donaustraße 3 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.2787914454 km
Da haben Sie Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
aus 10 Bewertungen Rechtsanwalt Neureither hat den Termin vom 26.03.2024 beim Landgericht Ingolstadt zu meiner vollen Zufriedenheit … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Rechtsanwälte Spatz & Schmidt, Oscar-Walcker-Str. 36, 71636 Ludwigsburg 6924.9863678919 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Becker
Berlinghoff Rechtsanwälte, Auf dem Hohenstein 5, 61231 Bad Nauheim 6817.2600459633 km
Geben Sie mir die Tatsachen, dann gebe ich Ihnen das Recht (sofern Sie im Recht sind!)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Becker bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 34 Bewertungen Schnelle und effiziente Kommunikation und handeln im Sinne des Auftragsgeber. (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger
Kanzlei Hans-Jürgen Kölnberger, Bahnhofsplatz 1, 94315 Straubing 7137.8714279909 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(02.08.2018) Sehr sehr netter Rechtsanwalt. Schnelle Termine.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Selzener
Kanzlei Markus Selzener, Johannisstr. 32, 58452 Witten 6672.4986713306 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Markus Selzener
(03.01.2023) Herr RA Selzener war sehr freundlich und gleich engagiert. Ich habe ihn als einen Anwalt erlebt, der all die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marian Nierhaus
Rechtsanwalt Marian Nierhaus
Speker Nierhaus Stenzel Partnerschaft von Rechtsanwälten (SNS), Königstr. 8, 47051 Duisburg 6637.5657176331 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marian Nierhaus
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilman Steinkopff
sehr gut
Rechtsanwalt Tilman Steinkopff
Kanzlei Steinkopff & Steinkopff, Scheffelstr. 1, 68723 Oftersheim 6860.6993068737 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Tilman Steinkopff
aus 33 Bewertungen Wir erhielten eine sehr hilfreiche Beratung, die uns davor bewahrte, ein kostenintensives und langwieriges … (29.08.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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