3.042 Anwälte für Eigentümerversammlung

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  • Rechtsanwalt Christian Huge
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Christian Huge
    Anwaltskanzlei HUGE,Hohenzollernstr. 58, 41061 Mönchengladbach 6.629,3 km
    Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
    Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Huge
    aus 405 Bewertungen Herr Huge hat uns zum Thema Erbrecht umfassend und kompetent beraten. Wir haben uns bei ihm sehr gut aufgehoben gefühlt … Herr Huge hat uns zum Thema Erbrecht umfassend und kompetent beraten. Wir haben … (25.05.2025)
  • Rechtsanwältin Miriam Hanebuth
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Miriam Hanebuth
    RECHTSANWÄLTIN MIRIAM HANEBUTH,Johann-Helgert-Weg 1, 92696 Flossenbürg 7.074,1 km
    Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
    Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Miriam Hanebuth
    aus 6 Bewertungen Sie konnte bei einer schwierigen Rechtslage kompetent helfen. Ich kann und werde Frau RAin guten Gewissens weiter empfeh … Sie konnte bei einer schwierigen Rechtslage kompetent helfen. Ich kann und werde … (25.10.2023)
  • Sie sind Anwalt und möchten hier gefunden werden?
  • Rechtsanwältin Elfi Aumann
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Elfi Aumann
    Kanzlei Dr. Ulrich Herbert, Aumann & Kollegen,Hindenburgstr. 3, 96450 Coburg 6.958,5 km
    Fachanwältin für Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
    Frau Rechtsanwältin Elfi Aumann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
  • Rechtsanwalt Florian Steiner
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Florian Steiner
    Rechtsanwaltskanzlei Hampel & Steiner GbR,Vilsendorferstr. 2, 33739 Bielefeld 9.231,3 km
    Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
    Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Steiner
    (17.02.2023) Ein sehr erfahrener, aber nicht eingefahrener Rechtsanwalt, der den Blick über den Tellerrand wagt. Mir wurde immer ein … Ein sehr erfahrener, aber nicht eingefahrener Rechtsanwalt, der den Blick über d …
  • Rechtsanwalt Michael Kehren
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Michael Kehren
    Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,Neuer Wall 75, 20354 Hamburg 6.719,7 km
    Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
    Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Kehren für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
    aus 45 Bewertungen Sehr kompetent und zuverlässig – dank der Hilfe habe ich den Fall gewonnen. Vielen Dank! Sehr kompetent und zuverlässig – dank der Hilfe habe ich den Fall gewonnen. Viel … (10.06.2025)
  • Rechtsanwältin Dorte Jüstel
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Dorte Jüstel
    Kanzlei Jüstel,Seegang 2, 17235 Neustrelitz 6.907,4 km
    Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
    Frau Rechtsanwältin Dorte Jüstel ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
  • Rechtsanwältin & Mediatorin Nadja Ohlig LL.M.
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin & Mediatorin Nadja Ohlig LL.M.
    Anwaltskanzlei & Mediationsbüro Ohlig,Wilhelmshavener Straße 51, 10551 Berlin 6.970,6 km
    Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
    Online-Rechtsberatung
    Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Nadja Ohlig LL.M.
    aus 31 Bewertungen Ich hatte das große Glück, von Frau Ohlig im Bereich Vertragsrecht vertreten zu werden, und ich kann nur Positives über … Ich hatte das große Glück, von Frau Ohlig im Bereich Vertragsrecht vertreten zu … (07.02.2025)
  • Rechtsanwalt Rudolf Diekmann
    Rechtsanwalt Rudolf Diekmann,Flintenstrasse 12, 48565 Steinfurt 6.635,9 km
    Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht
    Herr Rechtsanwalt Rudolf Diekmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
    aus 5 Bewertungen Wir sind sehr dankbar für die großartige Unterstützung durch Herrn Diekmann, in der Auseinandersetzung mit unserem ehema … Wir sind sehr dankbar für die großartige Unterstützung durch Herrn Diekmann, in … (22.05.2025)
  • Rechtsanwalt Jochen Schlautmann
    Sehr gut
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    ANWALTSKANZLEI SCHLAUTMANN | RECHTSANWÄLTE,An der Kirche 1, 53757 Sankt Augustin 6.701,4 km
    Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
    Online-Rechtsberatung
    Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jochen Schlautmann gerne zur Verfügung
    aus 24 Bewertungen Ein Anwalt der zuhört, sich nicht nur der Sache annimmt, sondern ein Anwalt der sich reinkniet. Danke für die tolle Arb … Ein Anwalt der zuhört, sich nicht nur der Sache annimmt, sondern ein Anwalt der … (20.08.2024)
  • Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo
    Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo,Goebenstr. 143, 46045 Oberhausen 6.641,1 km
    Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
    Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo gerne zur Verfügung
    (18.03.2023) nacin pristupa nacin pristupa
  • Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen
    Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen,Bornstraße 1, 56370 Gutenacker 6.767,8 km
    Juristische Beratung für kleinere und mittelständische Unternehmen, Privatiers und für Sie ganz individuell.
    Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
    Online-Rechtsberatung
    Herr Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
    (11.06.2025) Schnelle Bearbeitung und super Beratung Schnelle Bearbeitung und super Beratung
  • Rechtsanwalt Johannes Ziegelmeir
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Johannes Ziegelmeir
    Rechtsanwälte Wörlen, Ziegelmeir, Dr. Theurer,Weinmarkt 7, 86720 Nördlingen 7.009,4 km
    Fachanwalt für Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
    Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Johannes Ziegelmeir
    (12.07.2023) Klare und offene Kommunikation Klare und offene Kommunikation
  • Rechtsanwältin Simone Weber
    Sehr gut

    Rechtsanwältin Simone Weber

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    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Simone Weber
    Kanzlei Weber, Rechtsanwältin Simone Weber,Petersplatz 8, 80331 München 7.119,4 km
    Recht ist keine Kunst, es ist ein Handwerk! Legen Sie Ihr Arbeitsrecht oder Mietrecht vertrauensvoll in meine Hände.
    Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
    Online-Rechtsberatung
    Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Simone Weber
    aus 14 Bewertungen Ich wurde von Simone Weber vertreten, als ich als Geschäftsführer abberufen wurde. Frau Weber war während des gesamten P … Ich wurde von Simone Weber vertreten, als ich als Geschäftsführer abberufen wurd … (12.07.2024)
  • Rechtsanwalt Marcus Tischel
    Rechtanwaltskanzlei Tischel,Osterstraße 92, 20259 Hamburg 6.716,4 km
    Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
    Herr Rechtsanwalt Marcus Tischel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
    aus 6 Bewertungen Marcus Tischel ist ein sehr guter und kompetenter Anwalt. Marcus Tischel ist ein sehr guter und kompetenter Anwalt. (24.04.2021)
  • Rechtsanwältin Belinda Steiert
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Belinda Steiert
    Steiert Kanzlei für Familienrecht,Duisburger Str. 68, 40479 Düsseldorf 6.648,9 km
    Fachanwältin für Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
    Frau Rechtsanwältin Belinda Steiert bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
    (30.01.2025) Frau Steiert hat sich mein Anliegen sehr geduldig angehört und wird sich auch weiterhin um mein Anliegen kümmern. Ich fü … Frau Steiert hat sich mein Anliegen sehr geduldig angehört und wird sich auch we …
  • Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
    Salvador & Partner,Avda. Alfahuir, 41 F 34, 46019 Valencia, Spanien 6.785,6 km
    Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
    Herr Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
    aus 30 Bewertungen Rechtsanwalt Salvador Muñoz hat mich nach einem Verkehrsunfall in Valencia sehr kompetent und zu meiner vollsten Zufried … Rechtsanwalt Salvador Muñoz hat mich nach einem Verkehrsunfall in Valencia sehr … (11.10.2024)
  • Rechtsanwalt Notar Frank Pelzner
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Notar Frank Pelzner
    Notar & Rechtsanwalt Frank Karl Pelzner,Friedrichstraße 44, 45468 Mülheim an der Ruhr 6.645,2 km
    Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
    Herr Rechtsanwalt Notar Frank Pelzner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
  • Rechtsanwältin Nicole Eichel
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Nicole Eichel
    Kanzlei Eichel,Ulzburgerstraße 356d, 22846 Norderstedt 6.711,5 km
    Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht
    Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Nicole Eichel
    (21.09.2020) Sehr gute und schnelle Beratung vielen vielen Dank Sehr gute und schnelle Beratung vielen vielen Dank
  • Rechtsanwalt Maximilian Thoma
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Maximilian Thoma
    FÜNFROCK + MARX| Rechtsanwälte • Notare,Wilhelmstraße 42, 65183 Wiesbaden 6.800,4 km
    Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
    Herr Rechtsanwalt Maximilian Thoma ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
    (24.11.2021) Die Zusammenarbeit mit RA Maximilian Thoma war sehr angenehm, da er mir die relevanten Sachverhalte stets mit viel Gedul … Die Zusammenarbeit mit RA Maximilian Thoma war sehr angenehm, da er mir die rele …
  • Rechtsanwältin Monika Sommer
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Monika Sommer
    Kanzlei Sommer,Wilhelmshöher Allee 169, 34121 Kassel 6.808,5 km
    Fachanwältin für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
    Frau Rechtsanwältin Monika Sommer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
    aus 16 Bewertungen Meine privaten Schulden und die Schulden aus einer selbständigen Tätigkeit vor fünf Jahren sind mir über den Kopf gewach … Meine privaten Schulden und die Schulden aus einer selbständigen Tätigkeit vor f … (25.02.2025)
  • Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich
    Sehr gut

    Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich

    Dialog schließen
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich
    Rechtsanwaltsgesellschaft Eulerich & Coll.,Adolfstr. 26, 38102 Braunschweig 6.821,3 km
    Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt für Steuerrecht • Erbrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
    Online-Rechtsberatung
    Herr Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
    aus 237 Bewertungen Sehr freundliche und vertraunswürdige Beratung. Ich hatte eine richtungsweisende Empfehlung Sehr freundliche und vertraunswürdige Beratung. Ich hatte eine richtungsweisende … (26.01.2025)
  • Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven
    Kanzlei Dr. Michael von Scheven - Grabfeld/Wölfershausen,Am Denkmal 9, 98631 Grabfeld 6.913,0 km
    Ihr Mandat ist meine Aufgabe: - kompetent: über 35 Jahre Berufserfahrung - persönlich: im Umkreis von 100 km auch in Gerichtsterminen - zeitnah: ohne lange Wartezeiten
    Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht
    Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven
    aus 23 Bewertungen Ich habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Jederzeit wurde mir geholfen, selbst am Wochenende und am Abend nach Feierabend. … Ich habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Jederzeit wurde mir geholfen, selbst am W … (12.12.2024)
  • Rechtsanwalt Michael Tisch
    Michael Tisch,Stresemannstr 13, 68165 Mannheim 6.847,6 km
    Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt für Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
    Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Tisch
    (18.05.2024) Sehr Gut. Sehr Gut.
  • Rechtsanwalt Markus Freyler
    Rechtsanwaltskanzlei Markus Freyler,Poststr. 1, 66482 Zweibrücken 6.789,9 km
    Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
    Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Markus Freyler
    (30.04.2025) Verdiente 5 Sterne . Super Beratung Immer erreichbar Top Zufriedenheit Freundlich und sehr nett. Kann ich nur weiter emp … Verdiente 5 Sterne . Super Beratung Immer erreichbar Top Zufriedenheit Freundlic …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

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