3.447 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Giese
Rechtsanwalt Ralf Giese
Giese/Windus/Schmaler Rechtsanwälte, Faldernstr. 26, 26725 Emden 6306,1 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Giese ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(12.08.2021) Sehr Freuntliches und Qwaliezirtes Tem
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Meier
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Meier
Kanzlei SEK - Dr.Klimsch & Partner, Burgunder Str. 20, 79104 Freiburg im Breisgau 6592,4 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Meier bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Herr Meier wurde empfohlen und konnte mir in einem Gespräch zum Thema Mieterhöhung weiterhelfen. (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Njomza Sheqiri
Rechtsanwältin Njomza Sheqiri
Kanzlei Sheqiri, Goppertsweiler Halde 2, 88099 Neukirch 6734,9 km
Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten die Ruhe zu bewahren. Wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. (Mahatma Gandhi)
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Njomza Sheqiri vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt André Paul Landherr
sehr gut
Rechtsanwalt André Paul Landherr
Anwaltskanzlei Landherr Rechtsanwälte und Fachanwälte, Königstr. 50, 33330 Gütersloh 6442,4 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt André Paul Landherr - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 26 Bewertungen Umgehen und so weit ich es beurteilen konnte kompetent geantwortet. (21.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M.
Kanzlei Claudia von Seck, Heppenheimer Str. 9, 65203 Wiesbaden 6520,3 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 114 Bewertungen Ich hatte ein sehr angenehmes , nettes Gespräch am Telefon, bei dem Sie mir Klarheit zu meinen Fragen schaffen … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
Kuckelkorn Rechtsanwälte, Adalbertstr. 49, 52062 Aachen 6347,8 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 254 Bewertungen Sehr schnell und einfach alles geklärt 😊 (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
sehr gut
Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte, Kolpingstraße 18, 68165 Mannheim 6562,5 km
Lassen Sie sich nicht von Google beraten, sondern von mir als engagierter Fachanwältin, die sich Zeit für Sie nimmt und Ihr individuelles Problem mit jahrelanger Erfahrung und Fachkompetenz angeht!
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Recht rund ums Tier • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 27 Bewertungen Ich habe mich durch Frau Herp erstklassig anwaltlich vertreten gefühlt. Sie konnte mein Anliegen schnell und kompetent … (01.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Buchmayer
Rechtsanwalt Frank Buchmayer
Müller & Michael, LL.M.oec, Rechtsanwälte, PartG mbB, Jahnring 15, 39104 Magdeburg 6634,7 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Frank Buchmayer
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Seybold
Kanzlei Fuchs & Seybold, Dinkelsbühler Str. 9, 91555 Feuchtwangen 6698,0 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Seybold im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Bieber
Rechtsanwältin Ulrike Bieber
Kanzlei Kretschmar, Berliner Str. 92, 13507 Berlin 6711,9 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Bieber – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit RAin Frau Bieber ist sehr zu empfehlen. Sie hat uns geholfen unsere Ansprüche gg unsere … (08.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Seiwerth
Kanzlei Seiwerth, Weinstraße Nord 18, 67098 Bad Dürkheim 6542,7 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Seiwerth ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M.
Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M.
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6378,4 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M.
(18.10.2020) Frau Arens war sehr freundlich am Telefon, Sie gab mir das Gefühl dass ich ihr einziger Klient bin und erklärte mir, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Rogaß
sehr gut
Rechtsanwalt Ulf Rogaß
Rechtsanwälte rieke. rogaß. zott., Jasperallee 29, 38102 Braunschweig 6560,3 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ulf Rogaß für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 77 Bewertungen Herr Rogaß beriet mich sehr gut, war sehr freundlich und zuverlässig,sehr kompetent, sodass wir den Prozess gewinnen … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Beneke
sehr gut
Kanzlei Bernhard Beneke, Bahnhofstr. 48, 18528 Bergen auf Rügen 6629,6 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Beneke bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 25 Bewertungen Herr RA Beneke hat mich super ehrlich beraten. Er vermittelte mir für meinen speziellen Fall einen seiner Kollegen. … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Faust
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Faust
Faust I Rechtsanwälte und Fachanwälte, Wermbachstraße 36-48, 63739 Aschaffenburg 6582,1 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Faust
aus 16 Bewertungen Freundlich, kompetent und am Ende erfolgreich- gerne jederzeit wieder. (14.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Neupert
Rechtsanwalt Henning Neupert
Albrecht Neupert Suter & Partner, Dianastr. 56, 85540 Haar 6843,2 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Neupert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(16.06.2023) Im Rahmen einer informellen Erstberatung gewann ich von Herrn Neupert den Eindruck, dass er sehr besonnen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Popp
Rechtsanwalt Andreas Popp
Rechtsanwälte Lowack & Angerer, Friedrichstr. 17, 95444 Bayreuth 6739,3 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Popp
(14.12.2023) Herr Rechtsanwalt Popp hat mich zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Lowack bei einem außergerichtlichen Forderungseinzug …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Brandl
sehr gut
Kanzlei Holger Brandl, Obere Königsstr. 1, 34117 Kassel 6540,1 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Brandl hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 76 Bewertungen Herr Anwalt Brandl hat mich über meinen Mietvertrag-recht im Klartext verständlich informiert. Er war sehr … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Dupré | Schmidt | d‘Oleire Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Drewitzer Str. 10, 13467 Berlin 6711,3 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Thiele
Rechtsanwalt Lutz Thiele
STEINHUSEN Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Stuhrsallee 27, 24937 Flensburg 6378,6 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lutz Thiele
Profil-Bild Rechtsanwältin Sümeyra Öz
sehr gut
Anwaltskanzlei Öz, Ludwigstr. 8, 80539 München 6831,9 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sümeyra Öz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 31 Bewertungen Die Rechtsanwältin hörte sich mein Anliegen an und hat sofort Maßnahmen eingeleitet. Es wird sehr schnell reagiert und … (27.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Münzenmaier
Rechtsanwalt Michael Münzenmaier
Rechtsanwaltskanzlei Münzenmaier, Am Dreiländereck 9, 66706 Perl 6424,5 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Münzenmaier
(14.09.2020) Alles gutes Gespräch viele Ratschläge ein super netter Mann nur empfehlenswert. Danke
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Schira
sehr gut
Rechtsanwältin Isabel Schira
Dr. Oberthür & Kollegen, Bruderturmgasse 8, 78462 Konstanz 6697,5 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Schira bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 28 Bewertungen Sehr kompetent und einfühlsam. Frau Schira macht das prima. (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Herrmann LL.M.
Rechtsanwalt Kai Herrmann LL.M.
Kanzlei Mike Hentschel, Kurfürstenstr. 35, 47829 Krefeld 6358,0 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kai Herrmann LL.M.
(26.02.2021) Herr Hermann hat sich schnell in meinen Fall eingearbeitet und meine Interessen zielführend bearbeitet.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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