3.346 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander von Unwerth
Rechtsanwalt Dr. Alexander von Unwerth
Kanzlei Alexander von Unwerth, Sophienblatt 57, 24114 Kiel 6687.6444046749 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander von Unwerth ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro
sehr gut
Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro
Kanzlei Gaboleiro, Rossertstr. 9, 60323 Frankfurt am Main 6824.1737665992 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 56 Bewertungen Herr Gaboleiro hat sich in dem Verfahren als zielstrebig, beharrlich und sehr erfolgreich zum Wohl der Mandantin … (14.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Maushammer
Rechtsanwältin Pia Maushammer
Werner, Luger & Partner Rechtsanwälte, Brienner Str. 9, 80333 München 7118.9507382993 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pia Maushammer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(21.12.2022) Immer ansprechbar bzw. hilfsbereit. Arbeitete sich schnell in neue Themen ein und ordnete sie entsprechend zu - …
Profil-Bild Rechtsanwalt Börries Dekena
Rechtsanwalt Börries Dekena
Weber & Dekena Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1200552378 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Börries Dekena
(18.07.2019) Klasse Anwalt - ganz vielen lieben Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Alexander Fricke
Rechtsanwalt Sebastian Alexander Fricke
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4673766968 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Mediation
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Sebastian Alexander Fricke
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Herr Eimer hat sich viel Zeit gelassen, war super informiert und hat mir sehr geholfen. Wenn ich wieder etwas habe, … (15.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Struck
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Struck
Rechtsanwälte Struck, Kaiserstr. 61, 44135 Dortmund 6677.2988308796 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Struck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Herr Struck hat mich gut beraten. (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Erifiu
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Erifiu
Rechtsanwälte WUNSCH . SCHÖNAUER . LEINFELDER . DEHNE . LÜDERS und KOLLEGEN, Hallstr. 4, 86150 Augsburg 7063.3434520244 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Erifiu gerne zur Verfügung
aus 44 Bewertungen Habe einen schnellen Termin bekommen zur Besprechung nachdem die gegnerische Versicherung nicht zahlen wollte. Nach … (08.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Engin Sanli
sehr gut
Rechtsanwalt Engin Sanli
E.S. Kanzlei, Kriegsbergstr. 30, 70174 Stuttgart 6930.6140799984 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Engin Sanli
aus 167 Bewertungen Herr Sanli und sein Team ist jung, kompetent und sehr aktiv. Terminvereinbarung, Beratungsgespräch, Email Traffic und … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Halil Yanar
Rechtsanwalt Halil Yanar
Anwaltskanzlei Yanar, Yunuseli Mahallesi 21.Çiğdem Sokak Osmangazi, 69, 16200, Bursa, Türkei 8751.0362120212 km
Zivilprozessrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Halil Yanar ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Danke für die Beratung. Ehrlich und Kompetent. (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philemon Christl
Rechtsanwalt Philemon Christl
Wittmann & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB, Mittlere Bachstraße 29, 94315 Straubing 7137.9144005267 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Philemon Christl für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(14.12.2022) Herr Christl hatte schnellstens geantwortet, was mir große Zuversicht gab, auch wenn es dann zu keinem Mandat kam; die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Augustin & Krückel, Pausaer Strasse 115, 08525 Plauen 7014.6924240133 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
(29.06.2022) Ser gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Ralf Schlüter
Rechtsanwalt und Notar Ralf Schlüter
BUDIN.rechtsanwälte GbR Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Kaiserstr. 17a, 44135 Dortmund 6676.9875777845 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Ralf Schlüter vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(20.07.2022) Herr Schlüter hat mich bei einer Kündigungsschutzklage vertreten. Ich war immer ausführlich und laienverständlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Heitzer
Rechtsanwalt Thomas Heitzer
Kanzlei am Burgberg, Erzbischof-Philipp-Str. 17, 52525 Heinsberg 6615.3058757627 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Heitzer
(16.04.2021) Nach kurzer Schilderung der Sachlage bat Herr Heitzer ein günstiges Beratungsgespräch an.
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Hölzlwimmer
Kanzlei Claudia Hölzlwimmer, Leopoldstraße 72, 80802 München 7118.5907576182 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Hölzlwimmer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(01.11.2023) Sehr freundlich und kompetente Anwältin.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Trenkle
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Trenkle
Rechtsanwälte Trenkle Hann von Weyhern, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1284257383 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Trenkle gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Herr Trenkle hat mich in allen Belangen kompetent beraten, ich war in alle Schritte eingebunden und über sämtliche … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ley
Dr. Menne & Ley, Bahnhofstr. 34b, 41747 Viersen 6623.8063769073 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Markus Ley
aus 8 Bewertungen Der Anwalt hat sich nocham selben Tag gemeldet um einen Termin zu vereinbaren. Mit dem Ablauf und Ausgang des Termins … (01.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nuriye Kör
Rechtsanwältin Nuriye Kör
Kanzlei Nuriye Kör, Bahnhofstr. 5, 35576 Wetzlar 6790.5673050215 km
"Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren". Bertolt Brecht
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Nuriye Kör ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(25.07.2024) Die beste Rechtentsanwältin. Sie ist sehr nett und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar G. FREI
Kanzlei Dietmar G. FREI, Duisburger Str. 137, 40479 Düsseldorf 6649.2961677965 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dietmar G. FREI unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Kanzlei Aping, Meyer, Retz-Stein, Buschkrugallee 53a, 12359 Berlin 6980.9671562259 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Merklinger
Rechtsanwalt Markus Merklinger
Fachanwaltskanzlei Merklinger, Verdiweg 1, 76437 Rastatt 6864.8875987366 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Markus Merklinger
(23.03.2023) Schneller Termin, fachkundige Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Göttling
Rechtsanwältin Renate Göttling
Kanzlei Müller & Göttling, Steinstr. 1, 48291 Telgte 6671.3637671047 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Renate Göttling
aus 9 Bewertungen Ich bin Frau Göttling zu großem Dank verpflichtet. Sie ist mir 2014 empfohlen worden in einer Situation, in der mir … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Ommert
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Ommert
Stamm-Lauer & Kollegen GbR, Im Ziegelgarten 50, 63607 Wächtersbach 6856.2969362945 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Ommert vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Kompetente und nette Beratung. Diese Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen! (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
Kanzlei Lutz Eberhardt, Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6792.4505752354 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
aus 43 Bewertungen Herr Eberhardt hat uns sehr geholfen (29.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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