604 Anwälte für Filesharing | Seite 26

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Rechtsanwalt Dr. Dominik Ingendaay LL.M.
v. Nieding Ehrlinger Geipel Ingendaay PartGmbB Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin 6970.5571420641 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • IT-Recht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Dominik Ingendaay LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Filesharing gerne behilflich
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sehr gut
Rechtsanwalt Nicolai Walch LL.M.
Anwalt Markenrecht & Wettbewerbsrecht Regensburg | Nicolai Walch LL.M., Regerstraße 4, 93053 Regensburg 7101.0225715577 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Herr Rechtsanwalt Nicolai Walch LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Filesharing
aus 21 Bewertungen Sehr freundlich, hilfsbereit und kompetent. Kann Rechtsanwalt Herrn Walch und seine Kanzlei nur empfehlen. Auf diesen … (29.02.2024)
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Rechtsanwalt Christian Stöbe
Kanzlei Stöbe, Schönfließer Str. 4, 10439 Berlin 6973.29910154 km
Erbrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
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Rechtsanwältin Annette Hiller v. Gaertringen
Anwaltskanzlei Hiller von Gaertringen, Im Pi-Park 2, 54294 Trier 6716.0763206418 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zwangsvollstreckungsrecht
Im Bereich Filesharing bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Annette Hiller v. Gaertringen
aus 5 Bewertungen Der Notar ist wirklich professionell (05.03.2019)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Filesharing

Fragen und Antworten

  • Filesharing: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Filesharing sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Filesharing: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Filesharing umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Filesharing und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet direkt übersetzt „Dateien teilen". Im Deutschen wird das Wort „File" im Gegensatz zum Englischen ausschließlich als Anglizismus für das Wort „Computerdatei" verwendet.

Filesharing beschreibt ein grundsätzlich legales Verhalten, bei dem Inhaber von Dateien diese auf ihrem Computer oder ihrem Server abspeichern, sodass andere Personen über ein Netzwerk auf diese Dateien zugreifen und sie auf eigene Speichermedien herunterladen können. Filesharing ist damit ein Verhalten, das sich auf den Austausch von Dateien über Datennetze, in der Regel über das Internet, bezieht. Es ist vergleichbar mit der Dateifreigabe in lokalen Netzwerken. Um Filesharing betreiben zu können, werden Computerprogramme verwendet, die meist über das Internet ein Netzwerk zwischen einzelnen Personal Computern aufbauen. Ohne die Installation entsprechender Software ist Filesharing nicht möglich. Innerhalb der Netzwerke wird Nutzern der Upload und Download von Dateien ermöglicht.

Filesharing kann in Netzwerken mit eigenen, zentralen Servern/Speicherkapazitäten betrieben werden, z. B. von Sharehostern. Lädt ein Nutzer Dateien auf den Server des Sharehosters, können andere registrierte Nutzer nach Zusendung eines entsprechenden Links auf die Dateien zugreifen. Inzwischen existieren überwiegend dezentrale Filesharing-Netzwerke (sog. Peer-to-peer-Netzwerke), in denen einzelne Computer als Speicher fungieren. Registrierte Nutzer gestatten sich gegenseitig den Zugriff auf bestimmte Bereiche des eigenen PC.

Eine synonyme Verwendung von Filesharing mit illegalem Upload und Download urheberrechtlich geschützter Inhalte (Musik, Filme etc.) - meist über Peer-to-Peer-Netzwerke - ist nicht möglich. Die ungenehmigte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken ist lediglich ein Teilbereich des Filesharing.

Das „Tauschen" von urheberrechtlich geschützten Werken verstößt als ungenehmigte Vervielfältigung von geschützten Werken gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und wird von Rechteinhabern (Softwarefirmen, Musiklabels, Filmproduktionsfirmen, Verlagen, Künstler etc.) mit kostenpflichtigen Abmahnungen verfolgt. Die legale Weitergabe von Dateien in Netzwerken setzt eine Lizenz voraus oder, dass die Datei lizenzfrei verwendet werden kann (z. B. Shareware, freie Software, Schutzfristen abgelaufen etc.). In diesem Zusammenhang wird oft der Begriff der Tauschbörsen verwendet.

(LOE)

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