Mai 2024: NIMROD Abmahnung "Dungeons 4" im Auftrag der Kalypso Media Group GmbH erhalten? Wir können helfen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Auch im Mai 2024 reißt die Abmahnwelle der NIMROD-Rechtsanwälte nicht ab. Hier finden Betroffene erste Hilfe bei Erhalt einer Abmahnung wegen des Computerspiels „Dungeons 4“


Es vergeht kaum ein Tag, an dem wir keine Anrufe oder E-Mails von Betroffenen erhalten, die eine Abmahnung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD in ihrem Briefkasten vorgefunden haben.

Der Vorwurf in dem Abmahnschreiben lautet :

Es wurde angeblich eine Urheberrechtsverletzung durch Tauschbörsennutzung und dadurch Verbreitung des PC-Spiels „Dungeons 4“ (Kalypso Media Group GmbH) begangen. Die Betroffenen sind oftmals ratlos und teilen uns mit, dass das Spiel „Dungeons 4“ nicht aus dem Internet heruntergeladen wurde.

Vorsicht! Auch wenn Sie selber nichts heruntergeladen haben können Sie als Anschlußinhaber(in) Ihres internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch fremde Personen haften (z. B. wenn ein W-LAN nicht richtig passwortgeschützt war und dadurch sich Unbefugte Zutritt verschafft haben).

Bereits seit mehreren Jahren berichten wir regelmäßig hier auf Anwalt.de über verschiedene Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte im Zusammenhang mit Computerspielen:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/mai-2024-nimrod-abmahnung-tortuga-a-pirate-s-tale-kalypso-media-group-gmbh-erhalten-das-muessen-sie-wissen-227067.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-mai-2024-nimrod-abmahnung-railway-empire-2-kalypso-media-group-gmbh-erhalten-das-ist-zu-tun-218621.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-oder-mahnbescheid-nimrod-euro-truck-simulator-2-erhalten-wir-helfen-ihnen-207674.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/nimrod-abmahnung-railway-empire-2-oder-barotrauma-erhalten-wir-helfen-218462.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-nimrod-railway-empire-erhalten-wir-helfen-ihnen-199500.html


1. Was verlangen die NIMROD Rechtsanwälte in der Dungeons 4 – Abmahnung für Ihren Auftraggeber die Kalypso Media Group GmbH?


Die NIMROD- Rechtsanwälte werfen dem Empfänger der Abmahnung die illegale Nutzung von Tauschbörsen / Filesharing über das Internet in Bezug auf das PC-Spiel „Dungeons 4“ vor. Laut Abmahnschreiben soll der Empfänger sowohl einen Geldbetrag von 850.- € zahlen, als auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die Kanzlei NIMROD droht mit gerichtlichen Schritten, sofern die Fristen in dem Abmahnschreibe nicht beachtet werden.


2. NIMROD-Abmahnung (Dungeons 4) unbedingt ernst nehmen!


Nehmen Sie die NIMROD-Abmahnung ernst. Uns erreichen regelmäßig Anfragen von Betroffenen, die das Abmahnschreiben zunächst ignoriert haben und bei denen NIMROD bereits rechtliche Schritte (z.B. gerichtliches Mahnverfahren) eingeleitet hat. „Aussitzen“ ist daher nicht der sicherste Weg.


3. Abmahnung  Dungeons 4 erhalten, was nun ?


Das Wichtigste: Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit NIMROD auf.


Bezahlen Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag von 850.- €. Im Ersten Schritt ist zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Die ist nach unserer langjährigen Erfahrung nicht immer der Fall.

Falls die Abmahnung leider in Ihrem persönlichen Fall berechtigt sein sollte, sollten Sie unbedingt reagieren und die Fristen nicht verstreichen lassen. Bei unberechtigten Forderungen sollte die Abmahnung vollständig zurückgewiesen werden. Die individuelle Prüfung können wir gerne für Sie übernehmen.

Wir vertreten nun schon seit über 10 Jahren regelmäßig eine Vielzahl an Mandaneten/Mandantinnen gegen NIMROD bzw. deren Mandanten (hier z. B. die Kalypso Media Group GmbH) und können daher genau einschätzen, wie wir auch für Sie eine sinnvolle wirtschaftliche Lösung erreichen können.


Unser oberstes Ziel: Keine 850.- € und keine Unterlassugnserklärung für NIMROD!


Wir empfehlen bei Erhalt einer Dungeons 4 - Abmahnung folgendes Vorgehen:


  • Kein Kontakt zu NIMROD NIMROD!
  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Zahlen Sie nicht die geforderte Abmahnsumme von 850.- !
  • Nutzen Sie die Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla !


4. Wenn Vorwürfe berechtigt sind: lieber einigen, als 850.- € zahlen !


Auch wenn die Vorwürfe in Ihrem Fall berechtigt sind, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen. Hierbei liegen die Kosten, einschließlich unseres Honorars (günstiger Festpreis), oft deutlich unter dem geforderten Betrag im Abmahnschreiben.

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von NIMROD wegen angeblichen Downloads oder Verbreitung des Computerspiels „Dungeons 4“ erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne. Sie kommen nicht aus Bremerhaven bzw. Norddeutschland? Kein Problem, wir unsterstützen Sie gerne bundesweit!


5. Kostenlose Erstberatung  der Kanzlei Dr. Newerla nutzen


Sie möchten eine kostenfreie Ersteinschätzung von usn erhalten? Sehr gerne. So kommen Sie zu Ihrer pserönlichen Ersteinschätzung:


1. Senden Sie uns das Abmahnschreiben (Dungeons 4) gerne unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu. 


2. Wir prüfen dann Ihr Abmahnschreiben 


3. Anschließend melden  wir uns umgehend mit einer kostenlosen schriftlichen Ersteinschätzung bei Ihnen zurück. Hierfür fallen für Sie noch keine Kosten an. Kosten fallen für Sie erst nach einem Angebot von uns an, sofern Sie dieses annehmen und uns beauftragen, vorher nicht.

Gerne können Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 anrufen.

Wir vertreten Sie bundesweit zu günstigen Festpreisen gegen die NIMROD Abmahnung!



Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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