3.481 Anwälte für Stalking | Seite 146

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Profil-Bild Anwältin Mgr. Petra Krauss LL.M.
sehr gut
Kanzlei Petra Krauss, Šumavská 991/31, Prag 120 00, Tschechien 7180.2873276473 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
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Ihre kompetente Frau Anwältin Mgr. Petra Krauss LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Stalking
aus 14 Bewertungen Ich habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Meine Fragen wurden alle bestens beantwortet, sämtliche … (09.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Stalking

Fragen und Antworten

  • Stalking: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Stalking umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Stalking und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Stalking: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Stalking sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Stalking ist ein Begriff, der sich Anfang der 1990er-Jahre in den USA entwickelte, also aus dem Englischen stammt und als Anglizismus in der deutschen Sprache verwendet wird. Das Verb „to stalk" hat im Englischen die Bedeutung „anpirschen" bzw. „anschleichen". International wird der Begriff des Stalking als das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen mit der Folge bezeichnet, dass die verfolgte Person in ihrer Sicherheit bedroht ist bzw. sich in ihrer Sicherheit bedroht fühlt und in der Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt ist. Stalker sind also Personen, die andere Personen verfolgen und belästigen. Wissenschaftliche Definitionen bezeichnen das Verhalten von Stalkern als obsessives, unnormal langes Muster von Bedrohungen gegenüber einer bestimmten Person durch unterschiedlich massive Belästigungen. Stalking-Verhaltensweisen können in extremen Fällen bis zu körperlicher Gewalt gegen das Stalking-Opfer oder zur Tötung des Opfers führen.

Strafrechtlich verursachte das Stalking bis zum Jahr 2007 Schwierigkeiten, da etliche einzelne Handlungen des Stalking nicht als strafbare Handlungen einzustufen waren. Erst mit der Einführung der eigenständigen Strafnorm („Nachstellung", § 238 StGB) im Jahr 2007, die das Stalking als kriminelles Verhalten unter Strafe stellte, wurde eine effektive Strafverfolgung derartiger Verhaltensweisen möglich. Flankierend ermöglicht § 112 a StPO die Anordnung der sogenannten Deeskalationshaft (Haftgrund: Wiederholungsgefahr). Die Anordnung dieser Form der Untersuchungshaft ist möglich, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Täter sein Opfer oder ihm nahestehende Personen in Lebensgefahr oder in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht hat und zu befürchten ist, dass der Täter vor einer Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begeht oder die Straftat fortsetzt.

Stalking kann in der realen Welt stattfinden, aber auch virtuell. Wird einer Person nur oder teilweise auch im Internet oder per Telefon und SMS nachgestellt, bezeichnet man dies als Cyber-Stalking oder auch Cyber-Mobbing. Das Stalking nicht zwangsläufig mit direkter körperlicher Einwirkung auf das Tatopfer verbunden ist, führt eine Verurteilung eines Stalkers nicht automatisch zu einem Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), da gewaltlose Formen des Stalking nicht als tätliche Angriffe auf das Oper zu werten sind.

(LOE)

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