2019: Daniel Sebastian-Abmahnung für den Song „Mi Gente“

  • 2 Minuten Lesezeit

Unterlassungserklärung und Geldbetrag von 600 € erfolgreich abwehren

Sie haben einen Brief von der Berliner Kanzlei Daniel Sebastian erhalten und sollen ganze 600 € für den illegalen Upload einer Tonaufnahme zahlen? Konkret handelt es sich um den Song „Mi Gente“ von den Künstlern J Balvin & Willy William. Dazu möchte man von Ihnen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH (Rechteinhaberin der Musik) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Was ist zu tun?

Wehren Sie sich! Ziehen Sie einen Anwalt für Urheberrecht zurate. Hier kann man Ihr Geld retten. Eine Daniel Sebastian-Abmahnung ist zwar unangenehm, jedoch gibt es viele Punkte im Abmahnschreiben, die man angreifen kann.

Mit einer konsequenten Verteidigung können oft folgende Ergebnisse erzielt werden:

  • Keine Unterlassungserklärung für die DigiRights Administration GmbH
  • Keine Geldzahlung an den Abmahner Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Geben Sie riskante Unterlassungserklärungen bitte nicht ohne vorigen anwaltlichen Rat ab – auch keine modifizierte Erklärung, die man im Internet findet. In Wahrheit gehen Sie mit der DigiRights Administration GmbH einen lebenslangen Vertrag ein, der auch noch unter der Bedingung einer schmerzhaften Geldstrafe steht, sollte sich der illegale Upload über Ihren Internetanschluss wiederholen. Im Wiederholungsfall wird dann eine Vertragsstrafe fällig. Besonders deshalb, weil Sie vertraglich versprochen haben, solche Musik-Uploads zukünftig zu unterlassen.

Dabei stehen Sie möglicherweise überhaupt nicht in der Haftung und schulden bereits keine Unterlassungserklärung.

Telefonische Erstberatung bei Daniel Sebastian-Abmahnung

Verschenken Sie also keine Zeit und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung von Baumeister Rosing. Hier erfahren Sie sofort am Telefon die nächsten Schritte gegen die teure Abmahnung. Mit der richtigen Strategie sparen Sie am Ende viel Geld.

Urheberrecht geht zunächst vom Internet-Anschlussinhaber aus

Ob der abgemahnte Anschlussinhaber für den illegalen Musikupload haftet, klären wir mit Ihnen sofort am Telefon. Jedoch besteht anfangs eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Anschlusses auch für die hierüber begangenen Rechtsverletzungen persönlich verantwortlich ist. Der Inhaber des Anschlusses nutzt sein Internet ja regelmäßig selbst (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.11.12, AZ I ZR 74/12). Der Anschlussinhaber befindet sich also in der Defensive und sollte daher reagieren. Ziel ist es, die Täterschaftsvermutung zu entkräften.

Reagieren Sie richtig

Rufen Sie unser Team für Urheberrecht bundesweit an. Die Erstberatung ist immer kostenlos. Schnell erhalten Sie Hilfe von einem erfahrenen Anwalt im Urheberrecht.

Ihr Helfer bei Daniel Sebastian Abmahnung:

  • Soforthilfe am Telefon durch Anwalt
  • kostenlose Erstberatung
  • konsequente Verteidigung

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Wer nicht für den Upload haftet, schuldet keinen Geldbetrag.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt David Werner Vieira

Beiträge zum Thema