80.000 Euro Schmerzensgeld nach erfundener Vergewaltigung

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Ein aktueller Fall zeigt die Schwierigkeiten eines Vergewaltigungsprozesses mit einem andern Ausgang:

Mit ihrer Falschaussage (Mehr dazu: http://www.rechtsanwalt-falschaussage.de/falsche-uneidliche-aussage-153-stgb/) brachte Heidi K. einen Lehrerkollegen für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Frau beschuldigte 2002 den Lehrer sie vergewaltigt zu haben. Die Vergewaltigung (§ 177 StGB) war jedoch erlogen, wie ein Strafgericht später in einem Wiederaufnahmeverfahren 2011 feststellte. Kurze Zeit nach dem Freispruch starb der Geschädigte jedoch.

Nun forderte die Tochter des Mannes das Schmerzensgeld für die Jahre ihres Vaters im Gefängnis ein. Da weder die Beklagte noch ihr Rechtsanwalt zum Zivilprozess erschien, erging ein Versäumnisurteil gegen Heidi K. Gegen das Versäumnisurteil kann zwar noch Einspruch eingelegt werden, das Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro ist jedoch vorläufig vollstreckbar.

Strafrechtlich wurde Heidi K. in einem Strafprozess zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) verurteilt. Gegen das Urteil legte die Verurteilte mittels ihres Strafverteidigers jedoch Revision ein. Somit ist das strafrechtliche Urteil noch nicht rechtskräftig. Es handelt sich um einen der wenigen Fälle, in denen durch ein Wiederaufnahmeverfahren nicht nur tatsächlich nachgewiesen werden konnte, dass die behauptete Vergewaltigung nicht stattgefunden hat, sondern auch die Falschaussage mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet und ein für deutsche Verhältnisse hohes Schmerzensgeld im anschließenden Zivilverfahren zugesprochen worden ist.

Sowohl die Falschaussage als auch der Vorwurf der Vergewaltigung sind immer von einem Rechtsanwalt zu prüfen und können ein Strafverfahren mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe für den Betroffenen bedeuten. Eine individuelle Rechtsberatung und Strafverteidigung, vorurteilsfrei und sachlich, kann in jedem Fall vor hohen Strafen schützen.

Für weitere Fragen bezüglich der Strafverteidigung und Rechtsberatung bei Sexualstraftaten oder auch den Aussagedelikten (Falschaussage oder Meineid) steht Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Böttner aus Hamburg zur Verfügung.


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