10 goldene Regeln beim Verkehrsunfall: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Bußgeld, Führerschein, MPU

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Hierbei ist zwischen Verhalten an der Unfallstelle und nach dem Unfall zu unterscheiden:

Verhalten an der Unfallstelle

1. Halten Sie sofort an. Schalten Sie die Warnblinkanlage an. Bewahren Sie Ruhe. Sichern Sie die Unfallstelle ab, ggf. leisten Sie erste Hilfe und rufen Sie den Notarzt an.

2. Rufen Sie die Polizei zur Unfallaufnahme an, insbesondere wenn die Unfallverursachung nicht völlig eindeutig ist, keine Zeugen vorhanden sind oder unfallbeteiligte Person im Ausland wohnen, der Unfall durch ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen verursacht worden ist oder Personenschaden vorliegen.

3. Während der Wartezeit auf die Polizei sichern Sie auf jeden Fall die Beweise, z. B. fotografieren Sie die Unfallstelle, Schäden an den beiden Fahrzeugen, die Endstellung der Fahrzeuge unmittelbar nach dem Unfall, Bremsspuren, notieren Sie sich die persönlichen Daten von Zeugen, Unfallverursacher/Fahrer und Halter (Fahrzeugschein und Ausweis) und das Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge.

4. Machen Sie gegenüber der Polizei Angaben zu Ihrer Person, Angaben zum Unfallverlauf können Sie nachreichen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache bei der Polizei einzulassen.

5. Geben Sie nie ein Schuldeingeständnis ab. Erklären Sie nicht Ihr Einverständnis betreffend eines Verwarnungs- oder Bußgeldes. Damit gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Wenn Sie von der Polizei einen Anhörungsbogen erhalten, lassen Sie diesen von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen.

6. Ist der betroffene Unfallbeteiligte nicht vor Ort, warten Sie eine angemessene Zeit und hinterlassen Sie dann gut sichtbar Ihre Kontaktdaten. Melden Sie den Unfall sofort der Polizei; anderenfalls machen Sie sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht) nach § 142 StGB strafbar.

Verhalten nach dem Unfall, wenn Sie unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt worden sind:

7. Liegt kein Bagatellschaden vor, beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenhöhe.

Achtung!

Bloße Bagatellschäden – in der Regel unter 750,00 € und ohne die Gefahr von Weiterungen oder einem teilweise verdeckten Schadenumfang- rechtfertigt nach der Rechtsprechung nur die Einholung eines Kostenvoranschlages.

8. Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Sie können Ihre Kosten fiktiv, also ohne eine Rechnung, abrechnen. Die Umsatzsteuer wird nur dann ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

9. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, beauftragen. Die Kosten hierfür, also im Falle eines unverschuldeten Unfalls, hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen. Falls Sie über einen Verkehrsrechtschutzversicherungsvertrag verfügen, wird Ihre Rechtschutzversicherung die Rechtsanwaltsgebühren und die weiteren Verfahrenskosten wie z. B. Gerichtskosten oder Sachverständigenkosten, auch die Kosten in einem Bußgeldverfahren, tragen, falls sich später herausstellt, dass Sie doch die Schuld an dem Unfall tragen.

10. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wird Sie umfassend beraten und Ihre sonstigen Rechte bzgl. Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, fiktive Schadensberechnung, Haushaltsführungsschaden etc. effektiv außergerichtlich notfalls gerichtlich durchsetzen.

Verlassen Sie sich nicht auf die Auskünfte der gegnerischen Versicherung oder eines Bekannten, der schon mal einen Unfall hatte, sondern beauftragen Sie gleich nach dem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Diese Checkliste ersetzt auf keinen Fall eine Rechtsberatung bei einem Strafverteidiger.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht



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