„96 Hours Taken 3“ (Film) - Abmahnung Waldorf Frommer - Was tun? So reagieren Sie richtig!

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Im Jahre 2015 verschickt mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen im Auftrag der Universum Film GmbH wegen des angeblichen Anbietens des Films „96 Hours – Taken 3“ im Internet. Genauer gesagt sei der Film eine Tauschbörsensoftware oder durch Streaming auf dem „Portal Popcorn Time“ einer unbegrenzten Anzahl von anderen Internetnutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Betroffenen von Waldorf Frommer Abmahnungen wegen des Films „96 Hours Taken 3“ werden aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben und € 815,00 zu bezahlen.

Haftet der Anschlussinhaber automatisch bei Filesharing?

Nein. Die automatische Haftung ist allerdings ein weit verbreitetes Märchen, weshalb Betroffene sich oft darauf einlassen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Letzteres ist in Fällen, in denen der Anschlussinhaber als Täter oder Störer haftet, tatsächlich möglich. Was vollkommen unnötig und gefährlich ist: Man gibt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab, obwohl überhaupt kein Unterlassungsanspruch besteht.

Zum einen kann man die Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer aus dem Jahre 2015 nicht mehr zugunsten des Abgemahnten modifizieren, sofern tatsächlich eine Haftung vorliegt. Auch die modifizierte Unterlassungserklärung erfüllt den Unterlassungsanspruch der Universum Film GmbH vollständig, gilt lebenslang und führt bei Verstößen zu Vertragsstrafen von € 5.000,00. In der Abmahnbranche sind etliche Gerichtsverfahren bekannt, bei denen der Abgemahnte alleine deshalb, weil er eine vorbeugende oder modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hat, € 5.000,00 und mehr bezahlen musste, ohne, dass er überhaupt vor Abgabe der Unterlassungserklärung einen Film wie z. B. „96 Hours Taken 3“ angeboten oder dies veranlasst hätte.

Bundesgerichtshof – keine Haftung bei volljährigen und minderjährigen Kindern möglich

Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, dass der Anschlussinhaber unter bestimmen Voraussetzungen überhaupt nicht haftet, wenn minderjährige Kinder (Urteil vom 15.11.2012, I ZR 74/12 – „Morpheus“) oder volljährige Kinder (Urteil vom 08.01.2014, I ZR 169/12 – „BearShare“) Täter des Angebots von Filmen wie „96 Hours Taken 3“ waren. Auch in Sachverhalten, in denen der Anschlussinhaber überhaupt nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat, es Mitbewohner oder Mieter gibt, entfällt die Haftung des Anschlussinhabers oft komplett, wenn er nichts falsch gemacht hat.

So reagieren Sie richtig: Keine Haftung – keine modifizierte Unterlassungserklärung

Haftet der Abgemahnte bei der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „96 Hours Taken 3“ nicht, weil er keine Pflichten verletzt hat, so muss er selbstverständlich keine Unterlassungserklärung abgeben, erst Recht keine modifizierte. Jahresende) abzuwarten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die beste Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet, die standardmäßig immer eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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