10 goldene Regeln bzw. Verhalten im Strafverfahren vor Polizei, Strafrecht, Haft, Hausdurchsuchung

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Bei einem Strafverfahren stehen Sie oft allein vor einem Riesendilemma und fragen sich, wie Sie sich zu verhalten haben und was auf Sie zukommt.

Ich bin seit vielen Jahren als Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin vor allen Gerichten bundesweit tätig. Ich habe mir zur Aufgabe gemacht, Ihr Anliegen im Strafverfahren optimal in jeder Hinsicht zu lösen. Ich bin Fachanwältin für Verkehrsrecht. Zudem habe ich den „Fachanwaltslehrgang im Strafrecht“ erfolgreich absolviert.

Ich bin Strafverteidigerin aus Überzeugung und Leidenschaft. Strafverteidigung ist ein intelligentes Kämpfen mit Taktik und besonderem Einfühlvermögen. Fürchten Sie sich nicht vor der Justiz und vertrauen Sie mir Ihr Anliegen an. Es ist meine Berufung, die Rechte meiner Mandanten vor den Zugriffen des Staates effektiv zu schützen. Vom Recht haben zum Recht bekommen ist leider ein weiter Weg.

Mein Rechtstipp bei einem Strafverfahren: 

Wie sollten Sie sich am besten verhalten, wenn die Ermittlungsbehörden Ihnen eine Straftat vorwerfen, z. B.

  • Sie haben Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Zollfahndung oder Gericht erhalten.
  • Die Polizei möchte Ihre Wohnung und/oder Geschäftsräume durchsuchen,
  • Sie müssen in Untersuchungshaft oder befinden sich in der Haft.

Die 10 goldenen Regeln im Strafverfahren

  1. Bewahren Sie einen kühlen Kopf.

  2. Prüfen Sie, ob Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, die das Strafrecht erfasst.

  3. Wenden Sie sich sofort an einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

  4. Reden Sie mit Ihrem Ehepartner, Geschwistern, Eltern und Kindern über ihr Problem nur, wenn die Beziehung stabil ist und sie Ihnen tatsächlich einen guten Rat geben kann. Alle anderen Gesprächspartner können für Sie zu Belastungszeugen werden. Nur Ihre sehr nahe Verwandte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

  5. Erwarten Sie von niemandem in solch einem Fall Hilfe. Fast alle haben Angst, selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten. Zudem besteht die Gefahr, dass Sie im Eifer des Gefechts doch falsch handeln.

  6. Sichern Sie die Beweise: Kopieren Sie die wichtigen Dokumente, Fotografieren Sie den Tatort bzw. Unfallort, sichern Sie Datenträger, Terminkalender, notieren Sie sich den Vor-, Nachname und Anschrift der Zeugen, auch Zeugen vom Hörensagen und geben Sie alle diese Unterlagen Ihrem Strafverteidiger.

  7. Machen Sie ein Gedächtnisprotokoll und eine Schadensbilanz und übergeben Sie diese umgehend Ihrem Strafverteidiger. Ihr Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen dem Mandanten und seinem Anwalt ist gesetzlich geschützt.

  8. Erdulden Sie eine Hausdurchsuchung, bleiben Sie höflich und keinesfalls Widerstand gegen die Beamten leisten, wenn ein Hausdurchsuchungsbefehl gegen Sie vorliegt. Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an. Lesen Sie den Hausdurchsuchungsbefehl genau. Unbedingt eigene Zeugen, also die Ihnen vertraute Personen, bei der Hausdurchsuchung dabeihaben. Widerspruch gegen die Durchsuchung erheben, diesen protokollieren lassen und unterzeichnen. Verlangen Sie nach dem Durchsuchungsprotokoll.

  9. Widersprechen Sie der Beschlagnahme Ihrer Unterlagen und Sachen durch die Polizei förmlich. Dann wird ein Richter über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme entscheiden.

  10. Machen Sie bitte zu der Sache ohne Ihren Strafverteidiger keine Angaben, auch nicht etwas unterschreiben, außer Ihre Widersprüche gegen die Durchsuchung und die Beschlagnahmemaßnahmen. Schweigen ist Gold! Erst wenn Ihr Strafverteidiger den Akteninhalt mit Ihnen besprochen hat, können Sie immer noch eine Erklärung abgeben.

Diese Checklisten ersetzen auf keinen Fall eine Rechtsberatung bei einem Strafverteidiger.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht


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