10 unwirksame Klauseln im Testament. Hierauf sollten Sie als Erblasser achten, um ungewollte ​Erbfolgen zu vermeiden.

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Das Testament als "sicherer" letzter Wille

Die Erstellung eines Testaments ist ein wesentlicher Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben gemäß Ihren Wünschen verteilt wird. 

Doch nicht jede Klausel in einem Testament ist rechtlich bindend. Manche Formulierungen und Anweisungen können unwirksam sein und zu unerwünschten Komplikationen führen. 

In diesem Artikel beleuchten wir zehn häufige Klauseln, die in Testamentsurkunden unwirksam sein können, und geben Tipps, wie Sie diese Fallen vermeiden.


10 Potentielle unwirksame Klauseln und Regelungen in einem Testament

Nachfolgend finden Sie 10 Klauseln, die in einem Testament unwirksam sein können.

1. Sittenwidrige oder rechtswidrige Anweisungen: Klauseln, die gegen die guten Sitten oder das Gesetz verstoßen, sind grundsätzlich nichtig. Dazu gehören beispielsweise Anweisungen, die eine Person zu einer rechtswidrigen Handlung verpflichten.

2. Bedingungen, die die Heirats- oder Berufswahl beeinflussen: Bestimmungen, die Erben in ihrer persönlichen Lebensführung, wie der Wahl des Ehepartners oder des Berufes, einschränken, sind oft unwirksam, da sie das Persönlichkeitsrecht verletzen.

3. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen: Ein Testament muss eindeutig formuliert sein. Unklare oder widersprüchliche Anweisungen können zur Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel führen.

4. Anordnung einer Nacherbschaft über den gesetzlich zulässigen Zeitraum hinaus: Die Anordnung einer Nacherbschaft ist nur innerhalb bestimmter, gesetzlich festgelegter Fristen zulässig. Überschreitet eine Klausel diesen Zeitrahmen, kann sie unwirksam sein.

5. Fehlende Testierfähigkeit: Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung muss der Erblasser testierfähig sein. Ist dies aufgrund von Krankheit oder geistiger Beeinträchtigung nicht der Fall, kann das gesamte Testament ungültig sein.

6. Ausschluss des Pflichtteils ohne triftigen Grund: Der Ausschluss von pflichtteilsberechtigten Erben ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Ein pauschaler Ausschluss ohne gesetzlich anerkannten Grund ist unwirksam.

7. Zu weitreichende Auflagen: Auflagen im Testament sind zulässig, dürfen aber nicht unverhältnismäßig sein oder die Erben übermäßig belasten.

8. Fehlende Unterschrift: Ein handschriftliches Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift, ist das Testament ungültig.

9. Änderungen und Streichungen: Nachträgliche Änderungen oder Streichungen im Testament müssen eindeutig als solche erkennbar und ebenfalls unterschrieben sein. Andernfalls können sie unwirksam sein.

10. Verstoß gegen Formvorschriften bei notariellen Testamenten: Bei einem notariellen Testament müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Verstöße hiergegen können zur Unwirksamkeit führen.


Zusammenfassung

Die Erstellung eines rechtsgültigen Testaments ist komplex und fehleranfällig. 

Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre letzte Willenserklärung Ihren Wünschen entspricht und vor allem auch rechtlich wirksam ist. 

So können Sie Unklarheiten und Streitigkeiten unter den Erben vorbeugen und sicherstellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Vorstellungen verteilt wird.

Gerne beraten wir Sie hierzu.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub generiert über Midjourney ai

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