18 Möglichkeiten und Ansatzpunkte, um einen Darlehensvertrag vorzeitig zu beenden und aufzuheben.

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1. Einleitung

Ein Darlehensvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, in der eine Partei (der Darlehensgeber) einer anderen Partei (dem Darlehensnehmer) Geld leiht, das zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss, oft mit Zinsen. 

Es gibt jedoch Situationen, in denen der Darlehensnehmer den Vertrag vorzeitig auflösen möchte. 

Dieser Artikel bietet einen Überblick Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine vorzeitige Auflösung eines Darlehensvertrags und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte.


2. 18 Möglichkeiten und Ansatzpunkte zu einer vorzeitigen Darlehensvertragsauflösung

  1. Sondertilgungsrecht: Viele Darlehensverträge enthalten Klauseln, die es dem Darlehensnehmer erlauben, zusätzliche Zahlungen über die vereinbarten monatlichen Raten hinaus zu leisten. Dies kann dazu führen, dass das Darlehen schneller zurückgezahlt wird.
  2. Umschuldung: Der Darlehensnehmer findet ein günstigeres Darlehensangebot bei einer anderen Bank und möchte das bestehende Darlehen durch ein neues, günstigeres Darlehen ablösen.
  3. Vorzeitige Rückzahlung: Der Darlehensnehmer verfügt über ausreichend Mittel, um das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, und möchte keine weiteren Zinsen zahlen.
  4. Vertragsverletzung durch den Darlehensgeber: Wenn der Darlehensgeber seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, kann der Darlehensnehmer den Vertrag möglicherweise kündigen.
  5. Wirtschaftliche Schwierigkeiten: In manchen Fällen kann der Darlehensnehmer aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage sein, das Darlehen weiterhin zu bedienen und beantragt eine vorzeitige Beendigung.
  6. Verkauf der finanzierten Immobilie: Bei einem Immobiliendarlehen kann der Verkauf der finanzierten Immobilie einen Grund für die vorzeitige Kündigung des Darlehens darstellen.
  7. Gesetzliches Widerrufsrecht: In einigen Ländern haben Verbraucher das Recht, einen Darlehensvertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  8. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft ist, kann der Darlehensnehmer den Vertrag auch nach Ablauf der regulären Widerrufsfrist noch widerrufen.
  9. Veränderung der Lebensumstände: Ereignisse wie Scheidung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit können dazu führen, dass der Darlehensnehmer den Vertrag vorzeitig beenden möchte.
  10. Einvernehmliche Aufhebung: In manchen Fällen können Darlehensnehmer und Darlehensgeber sich einvernehmlich darauf einigen, den Vertrag vorzeitig zu beenden, z.B. wenn beide Parteien von der Fortsetzung des Vertrags keinen Vorteil mehr sehen.
  11. Falschberatung durch den Berater: Wenn der Darlehensnehmer nachweisen kann, dass er bei Abschluss des Darlehensvertrags falsch oder unzureichend beraten wurde und ihm dadurch ein Schaden entstanden ist, kann dies einen Grund für die Kündigung des Vertrags darstellen.
  12. Irrtum über wesentliche Vertragsinhalte: Ein Darlehensnehmer kann den Vertrag anfechten, wenn er sich beim Abschluss des Vertrags über wesentliche Vertragsinhalte geirrt hat. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn er die Höhe des Zinssatzes oder die Laufzeit des Darlehens falsch verstanden hat.
  13. Anfechtung nach § 119 BGB: Gemäß § 119 BGB kann ein Rechtsgeschäft angefochten werden, wenn jemand bei dessen Vornahme im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts abgegeben hat. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer den Vertrag unter einem Irrtum über den Vertragspartner oder den Gegenstand des Vertrags abgeschlossen hat.
  14. Störung der Geschäftsgrundlage: Wenn sich nach Vertragsabschluss die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, kann dies einen Grund für die Kündigung des Vertrags darstellen.
  15. Nichtige Vertragsklauseln: Wenn bestimmte Klauseln im Darlehensvertrag nichtig sind, z.B. weil sie gegen geltendes Recht verstoßen oder intransparent sind, kann dies einen Grund für die Kündigung des Vertrags darstellen.
  16. Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages: Ein Darlehensvertrag kann als sittenwidrig angesehen werden, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Dies könnte der Fall sein, wenn z.B. der vereinbarte Zinssatz exorbitant hoch und damit wucherisch ist oder wenn der Darlehensnehmer bei Vertragsabschluss in einer besonders schwierigen Lage war und diese von dem Darlehensgeber ausgenutzt wurde. Ein sittenwidriger Vertrag ist nach § 138 BGB nichtig, und der Darlehensnehmer kann die Rückzahlung des Darlehens verweigern.
  17. Übersicherung: Wenn die Sicherheiten, die der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens stellt, den Wert des Darlehens erheblich übersteigen, spricht man von einer Übersicherung. In solchen Fällen kann der Darlehensnehmer verlangen, dass übermäßige Sicherheiten freigegeben werden. Wenn der Darlehensgeber dies verweigert, kann dies einen Grund für die Kündigung des Darlehensvertrags darstellen.
  18. Unwirksamkeit wegen verbundenem Vertrag nach § 358 BGB: Wenn ein Darlehensvertrag mit einem anderen Vertrag verbunden ist, spricht man von einem verbundenen Geschäft. Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Kauf auf Ratenfinanzierung, bei dem der Kaufvertrag (z.B. für ein Auto) und der Darlehensvertrag miteinander verbunden sind. Gemäß § 358 BGB hat der Darlehensnehmer in solchen Fällen ein erweitertes Widerrufsrecht. Wenn der Darlehensnehmer den Hauptvertrag (z.B. den Kaufvertrag) widerruft, wird auch der Darlehensvertrag automatisch widerrufen. Ebenso kann, wenn der Hauptvertrag aus irgendeinem Grund unwirksam ist, auch der Darlehensvertrag unwirksam werden. Dies schützt den Verbraucher davor, an einen Kreditvertrag gebunden zu sein, obwohl der Hauptvertrag, für den der Kredit aufgenommen wurde, nicht mehr besteht.


3. Fazit

Die vorzeitige Auflösung eines Darlehensvertrags kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und ist an bestimmte rechtliche Bedingungen geknüpft. 

Es ist wichtig, dass Darlehensnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen und sich bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. 

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die vorzeitige Auflösung eines Darlehensvertrags finanzielle Konsequenzen haben kann, wie zum Beispiel die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. 

In einigen Fällen kann jedoch auch eine vorzeitige Auflösung des Darlehensvertrags finanzielle Vorteile bieten, insbesondere wenn der Darlehensnehmer in der Lage ist, ein neues Darlehen zu günstigeren Konditionen aufzunehmen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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