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2016/2017: rka-Mahnbescheid wegen Computerspielen (u.a. Dead Island)

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Die Aufregung in vielen Haushalten ist groß. Die Kanzlei rka aus Hamburg hat für ihren Mandanten Koch Media zum Jahreswechsel hunderte, wenn nicht tausende Mahnbescheide wegen Urheberrechtsverletzungen aus den Jahren 2013 bis 2014 versandt. Vielen Abgemahnten hat es damit erheblich die Weihnachtszeit verhagelt und wenige werden damit gut in das Jahr 2017 gekommen sein.

Hohe Kosten im rka-Mahnbescheid

Ein Grund für die Aufregung ist, dass in dem Mahnbescheid Gesamtkosten von oftmals weit über 2.000,00 EUR genannt werden, während außergerichtlich noch Summen zwischen 800,00 EUR und 1.500,00 EUR – je nach Spiel – gefordert wurden. Diese Kostenexplosion führt zu vielen besorgten Anrufen auch in unserer Kanzlei.

Was war vor dem rka-Mahnbescheid geschehen?

Viele Anrufer sind erstaunt, weil Sie entweder selbst eine sog modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben und dann jahrelang nichts hörten oder – wenn Sie sich einen Anwalt genommen haben – dieser ebenfalls keine Rückmeldung erhalten hat.

Besonders hart trifft es diejenigen, die nach eigener Abgabe der mod. UE nun nicht wissen, wie weiter zu verfahren ist. Viele haben die Unterlagen auch schon entsorgt, weil Sie dachten, dass da nichts mehr kommt.

Wie verhalten nach dem Eingang des rka-Mahnbescheids?

Abgemahnte können einfach dem Mahnbescheid widersprechen. Dies hat aber zur Folge, dass das Verfahren dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht landet. Bei einem Streitwert von mehreren tausend Euro ist das nur sinnvoll, wenn das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit gewonnen wird und nicht danach ein anderes Familienmitglied verklagt wird. Bereits mehrfach habe ich darauf hingewiesen, dass (zum Tatzeitpunkt) Minderjährige schon oft von rka auf Zahlung verklagt wurden.

Adressaten eines Mahnbescheids ist daher dringend zu raten, sich mit einem in der Materie versierten Anwalt zu unterhalten. Anderenfalls können die Kosten hier sehr schnell explodieren. Falls nur geringe Erfolgsaussichten erkannt werden, sollte die Möglichkeit einer gütlichen Einigung eruiert werden.

Wie können Dr. Wachs Rechtsanwälte helfen?

Dr. Wachs Rechtsanwälte beraten seit vielen Jahren Adressaten eines rka-Mahnbescheids bzw. Adressaten einer rka-Klage oder auch nur einer rka-Abmahnung. Die ersten Filesharing-Abmahnungen von verschiedenen Kanzleien haben wir im Jahr 2007 bearbeitet und können damit auf fast 10 Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurückschauen. Auch mit der Kanzlei rka haben wir schon viele Jahre außergerichtlich und gerichtlich korrespondiert. Daher bieten wir weiterhin eine kurze kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gern mit Ihrem rka-Mahnbescheid.


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