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Mahnbescheid Ido Verband wegen angeblichem Verstoß gegen Unterlassungserklärung

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Heute berichten wir über ein aktuelles Mandat in unserer Kanzlei, bei dem der Ido Verband von unserem Mandanten mittels eines gerichtlichen Mahnbescheides gut 3.600,- Euro verlangt.


Vorangegangen war eine Abmahnung des Ido Verbandes, in der es um angebliche Wettbewerbsrechtsverletzungen im Internet ging. Daraufhin gab unser Mandant eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich damit dazu, in Zukunft den angeblichen Verstoß nicht zu wiederholen und im Falle der erneuten Vornahme eine Vertragsstrafe an IDO zu zahlen. Nun behauptet der Ido Verband, dass unser Mandant gegen die Unterlassungserklärung verstoßen habe und deshalb eine Vertragsstrafe zu zahlen sei. Da unser Mandant auf das entsprechende Forderungsschreiben nicht reagiert hatte, hat der Ido Verband nun vor dem Amtsgericht Euskirchen (Zentrales Mahngericht in NRW) einen Mahnbescheid gegen unseren Mandanten erwirkt. Darin findet sich ein Betrag von 3.500,- Euro als Vertragsstrafe wegen des angeblichen Unterlassungsverstoßes sowie weitere Kosten und Auslagen, sodass der Gesamtbetrag knapp über 3.600,- € beträgt. 

Wie sollte man auf einen Mahnbescheid reagieren?

Wichtig ist, dass Sie sich folgendes vergegenwärtigen: Mit der Zustellung eines Mahnbescheides ist nun das gerichtliche Verfahren eingeleitet. Wird einer im Mahnbescheid genannten Forderung nicht fristgerecht widersprochen, kann Ihr Gegner einen Vollstreckungsbescheid beantragen und mit diesem unverzüglich die Zwangsvollstreckung gegen Sie einleiten. Das kann bspw. durch die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit einer Sachpfändung erfolgen. Daher sollten Sie unverzüglich nach Erhalt eines Mahnbescheides - am besten noch am selben Tag (!) - einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung und Ihrer Vertretung beauftragen. Dieser sollte prüfen, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist und in außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Gegner eintreten. Die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides.

Wir haben folgende allgemeine Verhaltensregeln zusammengefasst, die bei Erhalt eines Mahnbescheis beachtet werden sollen:

  • Stellen Sie unbedingt exakt fest, wann Ihnen dieser zugestellt wurde. Sie finden die Datumsangabe meist auf der Außenseite des gelben Briefumschlags. Der Postbote hat dieses Zustelldatum dort verbindlich notiert.
  • Achten Sie unbedingt auf die 2-Wochen-Frist, die für die Widerspruchseinlegung ab dem Tag der Zustellung zu laufen beginnt.
  • Holen Sie schnellstmöglich Rat von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ein.
  • Bleiben Sie ruhig. 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Kanzleiinhaber RA Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und steht Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent zur Seite.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de.


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