2023: Abmahnung der Cartier International AG durch Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte / Juste un Clou
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Gegenstand dieses Rechtstipps ist eine Abmahnung der Cartier International AG durch die Frankfurter Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte aus dem September 2022. Abgemahnt wird im vorliegenden Fall u.a. das Anbieten und der Verkauf von Armreifen und Ringen im Design des Cartier "Juste un Clou"-Armreifs.
1. Was ist passiert?
Wenn Sie diesen Rechtstipp lesen, haben Sie höchstwahrscheinlich selbst eine Abmahnung der Cartier International AG erhalten. Die Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte (dort: RA Daniel Marschollek) mahnt in dem mir vorliegenden Fall konkret Folgendes ab: der Händler soll in seinem Onlineshop Armreifen und Ringe im Stile des "Juste un clou"-Armreifs von Cipullo angeboten haben, an dem die Cartier International AG urheberrechtliche Nutzungsrechte und einen wettbewerbsrechtlichen Schutz reklamiert.
Mit dem Vertrieb des Schmucks seien die Rechte der Cartier International AG aus §§ 11, 15 UrhG verletzt worden. Zudem verstoße der Händler unter dem Gesichtspunkt der unlauteren Nachahmung gegen §§ 3, 4 Nr. 3 lit a) b) UWG.
Beweismittel sollen auf Grund eines Testkaufs vorliegen.
2. Was wird gefordert?
Der Abgemahnte soll es künftig bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe von 5.100 Euro unterlassen, Schmuckwaren, die wie der von Aldo Cipullo in New York geschaffe "Juste un Coou"-Armreif gestaltet sind, anzubieten, zu bewerben, feilzuhalten und/oder zu vertrieben und/oder zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen, soweit diese Waren nicht nachweislich durch die Cartier International AG oder mit ihrer Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.
Weiter wird gefordert, über den Umfang der Verwendung umfassend Rechnung zu legen bzw. Auskunft zu erteilen.
Für noch vorhandene Ware soll die Bereitschaft erklärt werden, diese zu vernichten und die Vernichtung gegenüber den von Cartier International AG beauftragten Rechtsanwälten nachzuweisen, ohne dass ein Entschädigungsanspruch besteht.
Der abgemahnte Händler soll sich verpflichten, die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright LLP entstandenen Kosten, der Cartier International AG in Höhe von 3.227,90 EUR sowie die Kosten der Beweissicherung in Höhe von 47,98 EUR zu erstatten.
3. Was sollten Sie tun?
Der Kollege Marschollek gehört wie die Kanzlei Norten Rose zu den seriösen Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltskanzleien. Nehmen Sie seine Abmahnung ernst! Gleichwohl sollten Sie die folgenden wichtigsten Punkte beherzigen:
- Überlassen Sie den direkten Kontakt mit der Cartier International AG oder mit Herrn Daniel Marschollek mir als Ihrem Fachanwalt.
- Unterlassen Sie ohne meine Beratung jede mündlichen oder schriftlichen Erklärung und geben Sie insbesondere keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
- Trauen Sie nicht jedem Ratschlag im Internet. Der Ratgeber haftet Ihnen gegenüber nicht für falsche Rechtsauskünfte!
- Warten Sie mit Auskünften und Geldüberweisungen, bis Sie mit mir gesprochen haben.
- Vernichten Sie keine Ware und schicken Sie diese vor allem nicht ggf. an den Lieferanten zurück!
4. Warum gerade Rechtsanwalt Dr. Damm?
Ich habe u.a. zum Urheber- und Wettbewerbsrecht promoviert, bin seit fast 15 Jahren fast ausschließlich im IT-/IP-Recht tätig und habe zahllose gerichtliche Fälle begleitet. Ein Fachanwalt, wie ich, muss nicht teurer sein, als ein Allgemeinanwalt. Ich habe indes aufgrund meiner obigen Spezialisierung eine erheblich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus dem Wettbewerbsrecht. Ich bin sowohl Fachanwalt für IT-Recht als auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht sind damit ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit.
Übrigens: Bei Bedarf prüfe ich auch Ihren Online-Shop oder Ihr Verkäuferkonto auf einer Internethandelsplattform auf weitere Verstöße.
Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
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