24 IP Law Group / Abmahnung Markenrecht für Schmidt Spiele GmbH

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Im vorliegenden Fall wurde unser Mandant von der Kanzlei 24 IP Law Group wegen Verstößen gegen das Markenrecht der Schmidt Spiele GmbH abgemahnt. Die GmbH hält die Rechte an der berühmten Marke „Kniffel“. Diese ist für sie beim Amt der EU für geistiges Eigentum unter der Nummer 008117988 eingetragen, vormals deutsche Marke DE 915549.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen er habe unter Verwendung des Markennamens „Kniffel“ im Internet eine Spielebox angeboten zu haben. Dadurch würde er gegen die Unionsmarkenverordnung verstoßen. 

Die Ähnlichkeit der angebotenen Spielebox zur Marke der GmbH sei so groß, dass für den Verbraucher eine Verwechselungsgefahr bestehen würde. Dadurch dass das angebotene Produkt unmittelbar an die Marke „Kniffel“ angelehnt sei, würde unser Mandant von deren Ruf profitieren.

Außerdem würde unser Mandant gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen, indem er über die betriebliche Herkunft des angebotenen Artikels täusche. Das sei eine irreführende und unlautere geschäftliche Handlung. Zudem würde unser Mandant die Wertschätzung der Marke „Kniffel“ ausnutzen.

Die 24 IP Law Group fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Ersatz der entstandenen Kosten. Im Einzelnen fordert die Kanzlei folgendes:

  1. Die Verpflichtung unseres Mandanten es zu unterlassen, ohne Erlaubnis die Bezeichnung „Kniffel“ im Geschäftsverkehr zu verwenden.
  2. Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang bereits Handel mit der Spielebox betrieben wurde, also Auskunft über Umsatz und Gewinn.
  3. Ersatz des Schadens der der Schmidt Spiele GmbH durch den Verkauf der Boxen entstanden ist, oder noch entstehen wird.
  4. Ersatz der Anwaltskosten i. H. v. 1.531,90 €. Diese Forderung berechnet die Kanzlei aus einem angenommenen Gegenstandswert von 50.000 €.

Wie verhalte ich mich richtig?

Haben Sie eine solche, oder ähnliche Abmahnung bekommen? Dann sollten Sie sich in jedem Fall kompetente juristische Hilfe suchen. Eine Abmahnung sollte kein Grund zur Panik sein, aber dennoch muss sie ernst genommen werden, denn andernfalls können weitere Kosten entstehen.

In der Regel ist die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu weit gefasst und schränkt den Unterzeichner unnötig stark ein. Die geforderten Kosten sind auch nicht selten zu hoch, da die Abmahnende Kanzlei oft von einem zu hohen Streitwert ausgeht.

Die Kanzlei Hämmerling & von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Mandanten gegen markenrechtliche Abmahnungen. Unser Team verfügt im Bereich Markenrecht, sowie Urheber- und Wettbewerbsrechts über jahrelange Erfahrungen. 

Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig. Wir sehen uns Ihren Fall gerne näher an. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch per Telefon oder E-Mail.


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