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Nach 30 Jahren Deutscher Einheit: Soli soll 2021 abgeschafft werden

  • 1 Minuten Lesezeit
Cornelia Lang anwalt.de-Redaktion
  • Um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren, wurde 1995 der Solidaritätsbeitrag unbefristet eingeführt.
  • 30 Jahre nach dem Mauerfall sind die Kosten der Wiedervereinigung laut Bundesminister Olaf Scholz weitestgehend gedeckt.
  • Deshalb soll der Soli ab 2021 für den Großteil der Steuerzahler abgeschafft werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium im August 2019 vorgelegt.

Im August 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Damit endet nach einem Vierteljahrhundert die Geschichte des "Solis". Eine Sondersteuer, die im Wesentlichen mit dem Aufbau in den Ost-Ländern begründet wurde.

Eingeführt wurde der Solidaritätszuschlag als Finanzierungsquelle für die Herstellung der deutschen Einheit bereits 1991/1992, jedoch zunächst zeitlich befristet. Im Jahr 1995 wurde der Solidaritätsbeitrag dann unbefristet eingeführt. Seitdem wird der "Soli" in der gesamten Bundesrepublik erhoben und gezahlt.

Solidaritätszuschlag soll 2021 abgeschafft werden

Ab dem Jahr 2021 soll nun für rund 90 Prozent der Bevölkerung die Zahlung des Solis wegfallen. Alle Steuerpflichtigen, die weniger als 73.874 Euro (ledig) oder 151.990 Euro (Familie mit zwei Kindern) im Jahr (Bruttojahreslohn) verdienen, werden vollständig entlastet. 

Doch nicht alle Steuerzahler werden befreit. Spitzenverdiener müssen den Solidaritätszuschlag ganz oder teilweise zahlen. Für sie wurde allerdings eine sogenannte „Milderungszone“ geschaffen und anhand des Jahresbruttoeinkommens definiert: Sie beträgt bei Singles 119.000 Euro, bei Familien mit zwei Kindern oder Alleinverdienern bis zu 221.000 Euro. Wer über diesen Grenzen liegt, muss den vollen Beitrag zahlen.

(COL/CBR)

Foto(s): ©Fotolia.com

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