5 goldene Tipps zur Reisepreisminderung

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Soweit Ihre Reise einen Mangel aufweist, können Sie den Reisepreis ganz oder in Teilen mindern, das heißt Sie erhalten Ihr Geld zurück.

Hierbei werden immer wieder formelle Fehler gemacht, die am Ende dazu führen können, dass ein Minderungsrecht entfällt.

 Heute wollen wir daher unsere 5 besten Tipps zur Reisepreisminderung teilen.

 

1. Mängel sofort anzeigen

Sollten Reisemängel auftreten, sollten diese sofort gegenüber dem Veranstalter angezeigt werden. Erst wenn der Veranstalter weißt, dass der Reisende unzufrieden ist, und den Mangel nicht behebt, fängt die Minderungsuhr an zu ticken.

 

2. Mängel dem richtigen Adressaten mitteilen

Mängel sind gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen. Wenn eine örtliche Reiseleitung besteht, können die Mängel auch dort angezeigt werden.

 In der Regel ungeeignet sind Anzeigen gegenüber der Hotelrezeption.

 Gibt es keine Ansprechpartner vor Ort, empfehlen wir, eine Email an den Veranstalter zu schicken.

 

3. Fotos machen

Der Reisende hat das Vorliegen der Mängel zu beweisen. Hierzu sind Fotos von den Mängel hilfreich.

 Gut sind immer Fotos, die von sich aus „sprechen“. Zum Beispiel ein Foto von einem Bauarbeiter mit dem laufenden Presslufthammer, nicht von einer leeren Baustelle etc.

 

4. Zeugen notieren

Notieren Sie Namen und Adressen von Mitreisenden vor Ort, die die Mängel ebenfalls mitbekommen haben.

 

5. Anspruchsfrist

Für Reisen ab dem 01.07.2018 können Minderungsansprüche innerhalb von 2 Jahren nach Reiserückkehr gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.


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