52,5 Monatsgehälter Abfindung – Das geht!

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Nachdem die Bayer AG vor kurzem angekündigt hat die Dividende für die nächsten drei Jahre auf das gesetzliche Minimum zu kürzen, um Geld zu sparen und Schulden abzubauen, treibt Bayer nunmehr den Umbau und Stellenabbau in Deutschland mit Nachdruck voran. Es könnte eine erhebliche Anzahl der rund 22.000 in Deutschland Beschäftigten des Agra- und Pharmariesen treffen.


Bis Ende 2026 sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Daher versucht die Bayer AG mithilfe eines Abfindungsprogramms die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken und für die leidtragenden Arbeitnehmer erträglich zu gestalten.


Dazu gibt es unter anderen das Abfindungsprogramm „AHV 56“. Hierbei erhalten Beschäftigte, die das 56. Lebensalter noch nicht überschritten haben, eine Abfindung gemäß folgender Formel:


1,2 x Bruttomonatsgehalt x Dienstjahre = Abfindungssumme


Bei dem Faktor der Dienstjahre werden mindestens 8 Dienstjahre höchstens jedoch 35 Dienstjahre anerkannt.


Um diesen Stellenabbau zu beschleunigen, bedient sich Bayer einer sogenannten Turbo-Prämie.

Wenn der Arbeitnehmer eine Aufhebungsvereinbarung innerhalb von sechs Monaten annimmt, so erhöht sich der Faktor auf 1,5. Nimmt man die Vereinbarung innerhalb der ersten zwölf Monate an bleibt der Faktor bei 1,2. Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot jedoch erst nach zwölf Monaten an, verringert sich der Faktor auf 0,8.

Daraus ergibt sich eine maximale Abfindungssumme i.H.v. 52,5 Bruttomonatsgehältern (1,5 x 35 Dienstjahre). Folgende Beispielrechnungen verdeutlichen den finanziellen Anreiz der Turbo-Prämie.


Bespiel 1:

Angestellter/-in, 10 Jahre im Unternehmen, 60.000 EUR Jahresgehalt (5.000,00 / p.M.)


1,5 x 5.000,00 x 10 = 75.000,00 €

1,2 x 5.000,00 x 10 = 60.000,00 €

0,8 x 5.000,00 x 10 = 40.000,00 €



Bespiel 2:

Angestellter/-in, 35 Jahre im Unternehmen, 96.000 EUR Jahresgehalt (8.000,00 / p.M.)


1,5 x 8.000,00 x 35 = 420.000,00 €

1,2 x 8.000,00 x 35 = 336.000,00 €

0,8 x 8.000,00 x 35 = 224.000,00 €



Bespiel 3:

Angestellter/-in, 17 Jahre im Unternehmen, 150.000 EUR Jahresgehalt (12.500,00 / p.M.)


1,5 x 12.500,00 x 17 = 318.750,00 €

1,2 x 12.500,00 x 17 = 255.000,00 €

0,8 x 12.500,00 x 17 = 170.000,00 €




Wie Sie erkennen können, droht einem Arbeitnehmer ein enormer finanzieller „Abfindungsverlust“, wenn man sich nicht zügig entscheidet. Dadurch erzeugt die Bayer AG enormen Druck auf die Angestellten.


Gerade in solchen Situationen, sollten Sie sich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anwaltlich beraten und vertreten lassen. Um Nachteile zu vermeiden, kommt es auf die einzelnen Formulierungen im Aufhebungsvertrag an.


Eine ausführliche, individuelle Beratung hinsichtlich eines vorliegenden Aufhebungsvertrags ist daher notwendig und wird bei Ihrer Entscheidungsfindung helfen.


Wir können auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingehen und diese ebenfalls in einem Aufhebungsvertrag vereinbaren. Nehmen Sie dieses Angebot wahr und lassen Sie sich nicht von ihrem Arbeitgeber unter Druck setzen.


Weitere Regelungen, insbesondere eine etwaige Freistellung, Ihr Zeugnisanspruch oder die Beendigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist sind zu berücksichtigen. Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist in einem Aufhebungsvertrag kann zu enormen finanziellen Nachteilen führen. Dies gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Wichtig: Auch etwaige Bonuszahlungen oder ein Firmenwagen können Teil Ihrer Vergütung sein und sind daher bei der Berechnung einer Abfindungssumme zu berücksichtigen.



In der Gesamtschau ergibt sich, dass man auch bei vermeintlich finanziell attraktiven Angeboten des Arbeitgebers, keineswegs blind darauf vertrauen sollte. Auch bei Großkonzernen ist eine gewisse Skepsis richtig und wichtig.


Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und lassen sich beraten.


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