§ 68b Zeugenbeistand

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Nicht nur Angeklagte brauchen im Strafrecht gute Strafverteidiger. Insbesondere wenn es um Mord, Sexualdelikte oder andere Verbrechen geht, sollten auch Zeugen das Recht (§ 68b StPO) in Anspruch nehmen, sich in einem Strafverfahren anwaltlich unterstützen zu lassen. 

Während der Aussage und vor allem bei der Vorbereitung der Aussage können erfahrene Strafverteidiger als Zeugenbeistand dafür sorgen, dass sich Zeugen nicht selbst belasten und vor Gericht auch fair behandelt werden. Nach § 55 StPO kann jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht, besteht ohnehin keine Pflicht zur Aussage.

Leon Kruse ist Fachanwalt für Strafrecht und als Rechtsanwalt bei Schwenn & Kruse Rechtsanwälte Partner einer renommierten Hamburger Kanzlei, die im deutschen Strafrecht seit 1977 die Rechtsgeschichte mitgeprägt hat. Er hatte u.a. die Interessen der Hauptbelastungszeugin im Verfahren gegen einen prominenten Profi-Fußballer und Vizeweltmeister  vertreten und dafür gesorgt, dass sie im öffentlichen Strafverfahren nicht mehr aussagen musste. 

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte den ehemaligen Fußball-Nationalspieler für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die 38-jährige Zeugin hatte als Chatpartner Interesse an den Bildern vorgespiegelt, um mit den erhaltenen Informationen Anzeige erstatten zu können. 

Die Teilnahme am Chat und der Empfang von 26 Bildern war ihr später vorgeworfen worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hatte, erreichte Kruse die Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage. Kruse: „Meine Mandantin kam verdientermaßen heil aus der ganzen Sache heraus. Vorzuwerfen war ihr lediglich, dass sie die Gefahr, sich als Mittäterin trotz Ihrer Anzeige strafbar gemacht zu haben, nicht erkannt oder unterschätzt hat. Für mich und viele andere, die sich bei mir nach der Sendung bei Stern.TV gemeldet haben, bleibt ihr Handeln eine mutige Tat, die nun keine weiteren Konsequenzen für die Frau hat. Sie hat damit einen Dienst an der Gesellschaft geleistet!“

Zeugenbeistandschaft hat in diesem Fall dafür gesorgt, dass eine couragierte Zeugin straffrei ein für sie sehr unangenehmes Verfahren abschließen konnte und sie die Tatsache, Anzeige erstattet zu haben, nicht bereuen musste. "Klar ist", so Kruse, „dass sich durch die gelungene Einstellung des Verfahrens auch andere dazu aufgerufen fühlen werden, den Besitz kinderpornographischer Inhalte zur Anzeige zu bringen, selbst wenn der Täter Prominent ist."

Die Kanzlei Schwenn & Kruse Rechtsanwälte vertritt Mandanten in Strafverfahren, insbesondere in Schwurgerichtsverfahren und bei Revisionen, deutschlandweit.


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