A 13: Baustelle noch gar nicht eingerichtet, trotzdem geblitzt! Einstellung am 20.09.2023 durch das Amtsgericht Lübben!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Ein kuriose Messung war Gegenstand eines Bußgeldverfahrens der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee.


Dem Mandanten wurde vorgeworfen, am 29.11.2022 um 13:13 Uhr auf der BAB 13, km 52,82 in Fahrtrichtung Duben die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h überschritten zu haben. Der Mandant war sich jedoch sicher, dass gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung existiert hat.


Deshalb wurde gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und um Übersendung des Beschilderungsplanes sowie der verkehrsrechtlichen Anordnung im Hinblick auf die Messtelle beantragt. Diese Dokumente wurden nicht übermittelt, stattdessen wurde das Verfahren dem Amtsgericht Lübben zur weiteren Verfolgung vorgelegt.


Amtsgericht Lübben stellt das Verfahren ein!

Die Vernehmung des Messbeamten und des zuständigen Mitarbeiters der Autobahnmeisterei als Zeugen hat ergeben, dass die Tagesbaustelle erst zwei Stunden nach Messbeginn eingerichtet worden ist und der Messbeamte diesen Umstand nicht kannte. Die ordnungsgemäße Beschilderung wurde vor der Messung auch nicht überprüft. Auch die Autobahnmeisterei hat dies wohl nicht geprüft.


Deshalb hat das Amtsgericht Lübben das Verfahren mit Beschluss vom 20.09.2023, Az. 40 OWi 307/23 eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen wurden der Staatskasse auferlegt.


Beschilderung immer überprüfen lassen!

Dieses Beispiel zeigt, dass den Angaben im Messprotokoll nicht blind vertraut werden kann und es sich lohnt, stets auch die Beschilderung zu überprüfen.


Dem Mandanten blieb ein Bußgeld von € 200,00 und die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister erspart.


Als erfahrener und bundesweit tätiger Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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