A380-Flugzeugfonds: Anlegergelder gefährdet

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Immer mehr Flugzeuge des Typs A380 werden nach der regulären Leasingzeit zurückgegeben. Die Airlines machen von ihren Verlängerungsoptionen keinen Gebrauch. Als Nachteile gelten zum einen die großen Kapazitäten – im A380 finden zwischen 500 und 800 Passagiere Platz und der Betrieb lohne sich nur bei voller Auslastung. Zum andern sind die Treibstoffkosten der vier Triebwerke sehr hoch. Viele Airlines bevorzugen zwischenzeitlich mittelgroße Großraumjets wie den A350, die mit zwei Triebwerken auskommen. Solche Jets lassen sich auch auf weniger stark gefragten Strecken rentabel einsetzen und bieten somit eine größere Flexibilität.

  • Singapore Airlines, erster Kunde des A380 im Jahr 2007, hat fünf der gebrauchten Riesenjets wieder zurückgegeben. Vier der Flugzeuge waren Leasingobjekte von Dr. Peters Fonds, ein Flugzeug vom Fondsanbieter Doric. Während Doric ein Anschlussleasing für sechs Jahre erreichen konnte, wurden zwei A380 von der Dr. Peters Group zerlegt und in Einzelteilen verkauft.
  • Die Fachpresse berichtet aktuell von Plänen der Air France die A380-Flotte auf fünf Maschinen im eigenen Bestand zu reduzieren. Die fünf von Air France geleasten A380 werden in den Jahren 2020 bis 2024 zurückgegeben. Betroffen hiervon sind die DS Rendite Fonds 135, 136, 137 und 139.
  • Die australische Fluggesellschaft Qantas Airways hat beim europäischen Flugzeugkonsortium Airbus die Bestellung von acht A380-Passagiermaschinen zurückgezogen.
  • Sollte sich die Emirates als dritte Airline dazu entscheiden, die Verlängerungsoption bestehender Leasingverträge nicht zu ziehen, würden zwischen 2020 und 2022 bis zu zwölf weitere A380 auf den Gebrauchtmarkt kommen. Damit würde sich die Situation für Anleger noch weiter verschärfen.

Meldungen um ein Aus für den A380 sind nicht neu. Aktuellen Berichten zufolge erwägt der größte Abnehmer Emirates, der vor rund einem Jahr mit einem Auftrag 36 Flugzeuges des Typs A380 die Zukunft des größten Passagierflugzeugs rettete, eben diesen Auftrag zu stornieren. Mit dem A380 als Auslaufmodell wird die Zukunft noch schwieriger werden. Anleger müssen um ihr eingesetztes Kapital bangen. 

Rechtliche Ansatzpunkte

Anleger können sich vor Kapitalverlust schützen. Banken und Finanzvertriebe sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Im Rahmen dieser Beratung muss auf die Risiken des Fonds wie beispielsweise ein Totalverlustrisiko oder ein Finanzierungsrisiko hingewiesen werden. Wurde die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß ausgeführt und die Risiken nicht ausreichend erläutert, können daraus Schadensersatzansprüche für die Anleger entstehen. Der Schadensersatzumfang ist: Im Ergebnis werden Anleger so gestellt, als hätten sie die Beteiligung nie erworben. 

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