Ab 1.500 € Fremdschaden droht Entziehung der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht (Landgericht Lübeck, März 2014)

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Ab welcher Fremdschadenshöhe ist die Entziehung der Fahrerlaubnis des/der Beschuldigten gerechtfertigt, wenn es zu unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gekommen ist?

Mit dieser Frage befasste sich das Landgericht Lübeck in einem Beschluss vom 14.03.2014 (Az. 4 Qs 60/14) und setzte den Grenzbetrag auf 1.500 € fest. Dies erfolgte "kurz und knackig" sowie ohne konkrete Begründung, so dass auch der vorliegende Beitrag entsprechend knapp ausfällt. Es ist aber zu mutmaßen, dass die zuständige Beschwerdekammer wie andere Gerichte auch eine Anpassung an die geänderten Lebenshaltungskosten vorgenommen haben.

Schaut man sich gerade die Preisentwicklungen an, die seit Beginn der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind, ist bei derart betagten Entscheidungen die Zeit "überreif" für eine neue Erhöhung des Schwellenwerts. Hierfür ist in jedem Fall zu kämpfen, wenn Verfahren im Landgerichtsbezirk Lübeck und von den zugehörigen Amtsgerichten zu entscheiden stehen. Die Mobilität der Beschuldigten hängt hiervon ab!


Dr. Sven Hufnagel
Rechtsanwalt

Der Nachspann soll ebenfalls gekürzt dargestellt werden: Dr. Sven Hufnagel aus Aschaffenburg ist Experte in der Verteidigung in Unfallflucht-Sachen und hilft gerne und deutschlandweit, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.  

Auszeichnungen: „FOCUS-Anwaltsliste“ 2015 bis 2021 („Top-Anwalt für Verkehrsrecht“, Dr. Sven Hufnagel) und STERN-Magazin 2020 und 2021 (Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte als eine der „besten Kanzleien im Verkehrsrecht“). 

Nähere Infos: www.fahrerflucht24.de .


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