Ab wann gilt ein Züchter als gewerbsmäßig?

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zwei Welpen schauen neugierig in die Kamera

Ein Welpe aus familiärer „Hobbyzucht“ oder doch lieber vom professionellen Züchter? Zu den Begriffen Hobbyzucht, gewerblicher Züchter, gewerbsmäßiger Züchter und Unternehmer kursieren viele Halbwahrheiten und Fehlinformationen im Internet.

Wichtige Unterscheidung: Gewerbsmäßig vs. gewerblich

Häufig wird bereits der Begriff der Gewerbsmäßigkeit mit dem der Gewerblichkeit verwechselt oder gleichgestellt. Die Unterscheidung ist jedoch von großer Bedeutung.

Gewerbsmäßige Zucht

Ob ein Züchter gewerbsmäßig handelt, ist wichtig für die Frage, ob eine Zucht eine offizielle Erlaubnis durch das zuständige Veterinäramt benötigt.


Eine Gewerbsmäßigkeit liegt bei der Hundezucht in der Regel dann vor, wenn in einer Zucht drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen gehalten werden oder drei oder mehr Würfe pro Jahr vorliegen. Ist eines dieser Merkmale erfüllt, ist die Zucht erlaubnispflichtig. Bezüglich der Anzahl der Hündinnen spielt es dabei keine Rolle, ob die Hündinnen tatsächlich zur Zucht vorgesehen oder nach der Zuchtordnung ungeeignet sind. Es kommt lediglich auf die biologische Zeugungsfähigkeit an. Kastrierte Hündinnen werden nicht mitgezählt. Wichtig ist, dass der Züchter zur Erteilung der Erlaubnis zuverlässig im Sinne des Gesetzes sein muss. Das Veterinäramt versagt die Erlaubniserteilung oft, wenn sich herausstellt, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis im großen Ziel gezüchtet und damit gegen das Gesetz verstoßen wurde. Auch Bußgelder drohen bei einem Verstoß.

Gewerbliche Zucht

Von dem Begriff der gewerbsmäßigen Hundezucht zu unterscheiden, ist der Begriff der gewerblichen Hundezucht.


Der Begriff des Gewerbes umfasst grundsätzlich jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit. Sobald mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht gezüchtet wird, kann also ein Gewerbe vorliegen, welches bei dem zuständigen Gewerbeamt anzumelden ist und für das Steuern zu entrichten sind.


Für die Frage der Gewerblichkeit kommt es so weniger auf den Tierbestand an.

Unterscheidung „Hobbyzüchter“ und Unternehmer

Weitgehend unabhängig davon ist wiederum die Frage zu beantworten, ob es sich bei dem Züchter um einen „Hobbyzüchter“ oder einen Unternehmer handelt.


Der Begriff des „Hobbyzüchters“ ist gesetzlich nicht definiert. Häufig bezeichnen sich Züchter in ihren Verträgen selbst so, um klarzustellen, dass sie zum einen nicht über eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz verfügen und auch keine Kontrolle ihrer Zucht durch das Veterinäramt erfolgt. Zum anderen versuchen sie, damit ihre Haftung für Krankheiten und sonstige Mängel an den verkauften Tieren auszuschließen. Denn bei der Bewertung von kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen haften Unternehmer weitgehender als Privatverkäufer. Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss ist bei einem Verbrauchsgüterkauf, also einem Verkauf eines Unternehmers an eine Privatperson, gerade nicht möglich.


Die Rechtsprechung hält das Merkmal des Unternehmers aber häufig für schnell erfüllt. Auch wer nur hin und wieder einen Wurf anbietet und weder gewerbsmäßig noch gewerblich züchtet, kann so bereits als Unternehmer zu beurteilen sein und für Mängel haften. Teilweise wird auch der Außenauftritt, wie z.B. eine professionelle Webseite mit Verkaufsanzeigen, zur Beurteilung der Frage herangezogen, ob ein Verkauf als Unternehmer vorliegt. Dies ist vielen „Hobbyzüchtern“ so nicht bewusst. Häufig sind entsprechende Klauseln zum Ausschluss der Gewährleistung damit unwirksam.

Fazit zur Frage „wann gilt ein Züchter als gewerbsmäßig“?

Eine Zucht benötigt ab drei zeugungsfähigen Hündinnen oder drei Würfen pro Jahr in der Regel eine Erlaubnis durch das Veterinäramt. Dieses kontrolliert die Zucht dann auch entsprechend. Unabhängig davon ist die Frage zu beurteilen, ob ein Züchter gewerblich handelt und er seine Zucht beim Gewerbeamt anmelden muss. Für die Frage der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte kommt es wiederum auf beides nur bedingt an. So kann ein Züchter unter Umständen schon als Unternehmer gelten, wenn er nur hin und wieder Welpen zum Verkauf anbietet, aber über einen professionellen Außenauftritt, bspw. in Form einer Webseite, verfügt. Dann kann er die Gewährleistung im Vertrag nicht wirksam ausschließen, auch wenn er sich selbst als „Hobbyzüchter“ bezeichnet. Entsprechende Klauseln sind dann unwirksam.

Foto(s): Ralf Bitzer from Pixabay

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