86 Anwälte für Recht rund ums Tier
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„Vertrauen und Bodenschätze muss man gewinnen.“ (Erhard Horst Bellermann )


PRAKTIKABEL. KURZFRISTIG. WIRTSCHAFTLICH. IMMER.




Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.



















Spezialistin für Medizinrecht und Arzthaftung aus Wandlitz


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Rechtstipps von Anwälten für Recht rund ums Tier
Fragen und Antworten
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Recht rund ums Tier: Wie kann ein Anwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Recht rund ums Tier sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. -
Was macht einen guten Anwalt für Recht rund ums Tier aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Recht rund ums Tier übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Recht rund ums Tier gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild. -
Recht rund ums Tier: Wann brauche ich einen Anwalt?
Da das Fachgebiet Recht rund ums Tier viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Recht rund ums Tier wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Im Jahre 1990 wurde in das BGB ein neuer § 90 a eingefügt. In dieser Vorschrift heisst es:
„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
Grundsätzlich bleibt auch durch Einfügung dieser Vorschrift alles beim Alten, wie sich aus dem letzten Satz der Vorschrift ergibt, denn solange die für Sachen geltenden Vorschriften auch weiterhin auf Tiere anwendbar bleiben, hat sich damit im Grunde nicht viel geändert. Allerdings hat sich der Gesetzgeber selbst nicht wirklich systemtreu verhalten und so werden weiterhin gem. §§ 961 ff. BGB Bienenschwärme als echte Sachen bezeichnet und nach § 903 BGB besteht an Tieren ebenso wie an echten Sachen schlichtes Eigentum. Daneben wird auch im Strafrecht in verschiedenen Vorschriften von „Tieren oder anderen Sachen" gesprochen.
Mit diesen Bezeichnungen kommt eindeutig zum Ausdruck, dass Tiere vom Denken des Gesetzgebers her weiterhin grundsätzlich zur Gruppe der Sachen gehören. Ebenfalls im Jahre 1990 hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, eine wichtige Änderung im Schadensersatzrecht vorzunehmen. In § 253 II 2 BGB ist seitdem bestimmt, dass, die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert übersteigen. Daraus ergibt sich nun eine höhere Grenze für die Abgrenzung zwischen Heilung oder Tötung.
Der Tierschutz wurde durch Zustimmung des Bundestages am 17.5.2002 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit, in das Grundgesetz aufgenommen. Dieser Entscheidung stimmte der Bundesrat am 21.6.2002 zu. Somit ist die Neufassung des Grundgesetzes zum 01.08.2002 in Kraft getreten. Der Wortlaut des bisherigen Art. 20a GG wurde um die drei Worte „und die Tiere" erweitert und lautet nun:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
In Deutschland existieren in den verschiedensten Gesetzen Regelungen über Tiere. Die wichtigsten Regelungen sind:
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§§ 958 ff. BGB: Aneignung herrenloser Sachen
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§§ 965 ff. BGB: Fund
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§ 833 BGB: Tierhalterhaftung
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§ 834 BGB: Tierhüterhaftung
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§ 17 StVG: Unfälle durch Tiere
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§ 28 StVO: Tiere im Straßenverkehr
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§ 121 OwiG: Halten gefährlicher Tiere
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§ 811 c ZPO: Unpfändbarkeit von Haustieren
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§ 811 I Nr. 3 ff. ZPO: Unpfändbarkeit von Nutztieren
Außerdem gibt es in Deutschland weitere speziell auf Tiere zugeschnittene Gesetze und Verordnungen:
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Tierseuchengesetz
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Tierzuchtgesetz (für landwirtschaftlich genutzte Tiere)
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Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
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Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
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Tollwutverordnung
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Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
Wichtige und immer wieder nachgefragte Themen beim Recht rund ums Tier sind:
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Kauf und Verkauf eines Tieres
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Gewährleistungsrechte beim Tierkauf
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Tierhaltung in Mietwohnung/Eigentumswohnung/eigenem Haus
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Tierhaltung und Nachbarn
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Haftung für Schäden rund um das Tier
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Gefahrenhundeverordnungen der Bundesländer (Sachkunde, Wesenstest)
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Das Tier beim Tierarzt (Behandlungsfehler, Behandlungskosten, Behandlung von Fundtieren)
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Tierzucht
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Hundesteuer
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Versicherungsrecht
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Pferderecht
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Pfändung von Haustieren
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Trennung oder Scheidung von Tierhaltern
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Tiere und Erbrecht
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Tierschutzrecht
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Urlaub mit dem Tier
(WEI)
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