Abfindung bei Kündigung – Wie hoch sollte sie sein? 🤔💼
- 3 Minuten Lesezeit
Wenn Sie als Arbeitnehmer gekündigt werden oder ein Abfindungsangebot im Rahmen eines Personalabbaus oder einer Betriebsschließung erhalten haben, fragen Sie sich wahrscheinlich: Wie hoch sollte meine Abfindung sein? Besonders bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ist es wichtig, sich nicht mit zu wenig zufriedenzugeben.
Ob Abfindung nach 5 Jahren, Abfindung nach 15 Jahren oder gar Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit – je länger man in einem Unternehmen tätig war, desto höher fällt in der Regel die Abfindung aus. Eine anwaltliche Beratung kann dabei helfen, eine bessere Abfindung auszuhandeln, besonders wenn die Aussicht auf einen neuen Job schwierig ist.
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung, die Ihnen als Arbeitnehmer angeboten werden kann, wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird – häufig im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Betriebsschließung.
Wichtig: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, außer im Rahmen eines Sozialplans oder unter bestimmten Bedingungen. Dennoch bieten viele Unternehmen eine Abfindung an, um mögliche Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung? 🔍
Eine betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber Arbeitsplätze aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeiten abbauen muss. Dies kann bei einer Betriebsschließung, einer Umstrukturierung oder einem Personalabbau der Fall sein. Als betroffener Arbeitnehmer haben Sie in solchen Fällen meist keine Aussicht, weiter im Unternehmen zu bleiben.
Frist für Kündigungsschutzklage 🕒
Nach Erhalt einer Kündigung – ob betriebsbedingt oder aus anderen Gründen – haben Sie 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam, und Ihr Anspruch auf Abfindung könnte schwinden. Hier ist schnelles Handeln gefragt!
Wie hoch ist die Abfindung? 📊
Die Höhe der Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit und Ihrem Alter. Ein weit verbreiteter Richtwert ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Allerdings gibt es Unterschiede, je nach Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit. Hier eine Übersicht nach Erfahrungswerten:
Betriebszugehörigkeit | Übliche Abfindung (als Richtwert) |
---|---|
3 Jahre | 1,5 bis 3 Monatsgehälter |
4 Jahre | 2 bis 4 Monatsgehälter |
5 Jahre | 2,5 bis 5 Monatsgehälter |
10 Jahre | 5 bis 10 Monatsgehälter |
15 Jahre | 7,5 bis 12 Monatsgehälter |
20 Jahre | 10 bis 15 Monatsgehälter |
25 Jahre | 12,5 bis 20 Monatsgehälter |
30 Jahre | 15 bis 24 Monatsgehälter |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit 💪
Wenn Sie nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigung erhalten, sollten Sie eine deutlich höhere Abfindung anstreben. In solchen Fällen sind 15 bis 24 Monatsgehälter oft als angemessen anzusehen, da es für Arbeitnehmer in diesem Alter und mit langer Firmenzugehörigkeit meist deutlich schwieriger ist, eine neue Anstellung zu finden.
Abfindung ab 55 Jahren 🏢
Je älter Sie sind, desto schwerer ist es, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Deshalb sollten Arbeitnehmer ab 55 Jahren bei einer betriebsbedingten Kündigung eine höhere Abfindung fordern. Oftmals sind hier ein bis zwei Jahresgehälter als angemessen anzusehen.
Drohung mit betriebsbedingter Kündigung? Was tun? 🤨
Viele Unternehmen bieten Abfindungen mit der Drohung an, eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen, falls das Angebot abgelehnt wird. Wichtig: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und prüfen Sie sorgfältig, ob das Angebot angemessen ist. Wieviel Abfindung Ihnen nach 20 Jahren oder einer anderen Dauer zusteht, hängt von den spezifischen Umständen ab. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, das Maximum herauszuholen.
Was tun, bevor man in eine Transfergesellschaft wechselt? 🔄
Transfergesellschaften bieten oft eine schnelle Übergangslösung, aber auch hier gilt: Prüfen Sie vorher Ihre Abfindung. Sie sollten sich absichern, dass Sie mit der angebotenen Abfindung gut versorgt sind, bevor Sie in die Transfergesellschaft wechseln.
Tipp: So holen Sie das Beste aus Ihrer Abfindung heraus! 💡
- Nicht vorschnell unterschreiben: Nehmen Sie sich Zeit, um das Angebot genau zu prüfen.
- Anwaltliche Beratung: Ein Anwalt kann Ihre Abfindung verbessern – besonders bei langer Betriebszugehörigkeit und hohem Alter.
- Frist beachten: Sie haben 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung zu klagen – lassen Sie die Frist nicht verstreichen!
🚨 Lassen Sie sich beraten!
Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung oder ein Abfindungsangebot erhalten? Bei TES-Partner beraten wir Sie umfassend zu Ihren Rechten und helfen Ihnen dabei, eine höhere Abfindung auszuhandeln. Egal, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder nicht – wir sind für Sie da! Lassen Sie uns gemeinsam das Beste für Ihre Zukunft herausholen. 📞 Kontaktieren Sie uns noch heute! 😊
Nutzen Sie einfach das anwalt.de Kontaktformular
Artikel teilen: