Abgasmanipulationen beim EA 288: Was weiß das Kraftfahrt-Bundesamt?

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Investigative Recherchen und Gerichtsentscheidungen zeigen: Der EA 288 ist der neue Skandalmotor von Volkswagen. Zwar hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Typengenehmigungen für Fahrzeuge mit diesem Dieselaggregat erteilt und 2016 bei Untersuchungen keine illegalen Abschalteinrichtungen gefunden, doch möglicherweise wurde die Behörde von Volkswagen getäuscht. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle will nun mit einem Beweisbeschluss Licht ins Dunkel bringen.

Wenn das KBA Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen bewusst gebilligt und die Typengenehmigung erteilt hat, haben Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz – vorausgesetzt, der Autohersteller hat im Genehmigungsverfahren alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht. In diesem Falle liege eine „wirksame Genehmigung vor“. Von einem Mangel könne unter diesen Vorzeichen also keine Rede sein und dem Käufer drohe keine Stilllegung des Fahrzeugs. An dieser Auffassung hat der 7. Senat des OLG Celle bislang stets festgehalten. 

Die Argumentation des von uns vertretenen Klägers in einem Berufungsverfahren hat allerdings bewirkt, dass das Gericht seine Haltung noch einmal hinterfragt. Im zugrundeliegenden Fall ging es um Schadensersatzforderungen gegen Volkswagen wegen illegaler Softwaremanipulationen am Abgassystem eines VW Tiguan Highline 2.0 l TDI mit EA 288-Motor (Landgericht Verden, Az. 2 O 249/17). Der Käufer des Tiguan hatte erklärt, dass das KBA, das sich im Typengenehmigungsverfahren stets auf die schriftlichen Angaben des Herstellers verlasse, von Volkswagen getäuscht worden sei.

Das Celler Gericht ist offensichtlich nicht völlig davon überzeugt, dass Volkswagen alle Fakten zur eingesetzten Software vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt hat – Grund genug für den Senat, mit einem Beweisbeschluss Licht ins Dunkel zu bringen (14. Juli 2020, Az. 7 U 532/18). Vorrangig geht es dabei um die Frage, ob die Software zur Steuerung der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält, über deren Vorhandensein das KBA von Volkswagen getäuscht wurde und die es nicht erkennen konnte.

Im Rahmen des Beweisbeschlusses soll das KBA zunächst mittels einer amtlichen Auskunft darlegen, ob

  • es den Dieselmotor EA 288 nach Abschluss des EG-Typengenehmigungsverfahrens auf das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung überprüft hat – und wenn ja, mit welchem Ergebnis;
  • in dem Tiguan des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt ist;
  • die diese Abschalteinrichtung die Wirkung des Emissionskontrollsystems verringert, so dass die installierte Software anhand des Lenkwinkels, der Temperatur und der Zeiterfassung erkennt, ob sich das Fahrzeug im NEFZ-Prüfzyklus befindet – und ob infolge einer solchen Zykluserkennung eine kurzfristige Optimierung der Abgasnachbehandlung auf dem Prüfstand erfolgt;
  • ggf. vorhandene Abschalteinrichtungen für den Motorschutz und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig sind, ob sie nicht länger arbeiten als für den Motorschutz erforderlich und ob die Bedingungen in den Prüfverfahren des Emissionsverhaltens im Wesentlichen enthalten sind;
  • solche ggf. vorhandenen Abschalteinrichtungen vom Hersteller verschwiegen oder durch unvollständige Angaben verheimlicht wurden.

Sollte eine weitere Aufklärung des Sachverhalts erforderlich sein, will das Gericht einen Gutachter bestellen, der feststellen soll, ob

  • in dem Tiguan des Klägers eine Abschalteinrichtung verbaut ist.
  • In dem Fahrzeug ein Thermofenster wirksam ist, das die Abgasnachbehandlung bei Temperaturen unter 17 °C und über 30 °C so stark reduziert, dass im Normalbetrieb wesentlich mehr Stickoxide ausgestoßen werden als auf dem Prüfstand.

Eigentlich wäre es die Pflicht des Kraftfahrt-Bundesamtes gewesen, den Diesel-Abgasskandal aufzuklären, doch die Behörde hat bislang wenig dazu beigetragen. Umso größer ist das Verdienst von unabhängigen Medien und Gerichten, die sich damit befassen. Daher begrüßen wir den Beweisbeschluss aus Celle, denn jetzt muss das Kraftfahrt-Bundesamt offiziell Rede und Antwort stehen. Wir rechnen fest damit, dass das Ergebnis des Beweisbeschlusses bestätigen wird, was investigative Recherchen unabhängiger Medien und Gerichtsbeschlüsse bereits belegen: Volkswagen hat auch beim EA 288 seine Kunden getäuscht. Betroffene Dieselkäufer sollten sich anwaltlich beraten lassen, um ihre Schadensersatzforderungen durchzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.


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