Kraftfahrt-Bundesamt fühlt Daimler auf den Zahn – Vito manipuliert?

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Das Kraftfahrt-Bundesamt verdächtigt Daimler, in das Abgasreinigungssystem des Transporter-Modells Vito eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut zu haben.

„Das KBA prüft für das Daimler-Modell Vito wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung eine amtliche Anhörung einzuleiten“, teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Wirtschaftswoche auf Anfrage mit. Auch der Spiegel berichtet.

Daimler will aber lediglich „technische Gespräche“ mit dem Kraftfahrt-Bundesamt bestätigen. Es gehe um ca. 1000 Vito Tourer mit der Schadstoffnorm Euro 6 aus einer alten Produktion. Die Behörde verdächtigt Daimler nach Recherchen der Wirtschaftswoche, beim Vito Tourer zu wenig von der Harnstofflösung AdBlue einzuspritzen. AdBlue verringert den Gehalt an giftigen Stickoxiden in den Abgasen. Die vorsätzliche Reduktion des AdBlue-Verbrauchs gehörte zu den Manipulationsmethoden, die VW vorgeworfen werden („Diesel-Skandal“).

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits Fragen an Daimler geschickt. Das Unternehmen hat diese bereits beantwortet. Eine Entscheidung der Behörde über eine mögliche Manipulation und gegebenenfalls daraus resultierende Folgen wie einen Rückruf steht aber noch aus. Daimler will derzeit nichts mehr dazu sagen.

2016 hatte Daimler-Chef Dieter Zetsche noch entschieden gesagt: „Bei uns wird nicht betrogen, bei uns wurden keine Abgaswerte manipuliert“.

Ob was wahr ist, wird sich herausstellen.

Betroffene Autobesitzer sollten handeln. Es drohen Fahrverbote und Wertverluste.

Ewig können Betroffene nicht warten. Kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung etc.) von Autobesitzern verjähren nach zwei Jahren ab Übergabe. Diese Frist kann schnell versäumt sein. Hat Daimler vorsätzlich gehandelt, stehen dem Besitzer Schadensersatzansprüche zu, die nach drei Jahren ab Kenntnis des Besitzers von den Manipulationen verjähren. Gerechnet wird zum Schluss des Jahres. Diese Verjährungsfrist dürfte noch nicht begonnen haben, da die Manipulationen noch nicht feststehen, sondern nur einem Anfangsverdacht nachgegangen wird.

Eine andere, bessere Möglichkeit besteht für Autobesitzer, die den Kauf mit einem Kredit finanziert haben, in dem Diesel-Widerrufsjoker.

Über den Diesel-Widerrufsjoker berichteten schon TV und Presse, so z. B. Plusminus, die Stiftung Warentest und WISO.

Widerrufsjoker heißt, dass Autobesitzer sowohl Kredit- als auch Kaufvertrag aufgrund eines Formfehlers im Darlehensvertrag rückgängig machen können. Beide Verträge werden aufgehoben, alle gegenseitigen Zahlungen erstattet und der Wagen zurückgegeben. Im wirtschaftlichen Ergebnis heißt das, dass der Besitzer so gestellt wird „als wäre nichts gewesen“.

Das Recht auf den Widerruf verjährt nicht. Außerdem muss hier weder ein Mangel des Fahrzeugs noch die Arglist von Personen oder sonst etwas bewiesen werden. Im Wesentlichen muss hier der Vertrag nur die formalen Mängel aufweisen.

Erste Gerichte haben zugunsten der Autofahrer entschieden: Das Landgericht Berlin zu dem Az. 4 O 450/16 und das LG Arnsberg zu dem Az. I-2 O 45/17.

Rechtsschutzversicherungen müssen in der Regel die Kosten decken.

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