Kraftfahrt-Bundesamt: Rückruf von 60.000 Mercedes-Fahrzeugen der Daimler AG

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Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont, dass nach dem neuesten Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts gegen die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal fast 600.000 Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge in Deutschland betroffen sind.

Es ist ein weiterer Paukenschlag im Diesel-Abgasskandal. Wie jetzt bekannt wurde, muss der Daimler-Konzern (Mercedes-Benz) etwa 170.000 weitere Diesel-Fahrzeuge wegen des Vorwurfs einer illegalen Abgastechnik zurückrufen. Das hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordnet und damit einen bereits im vergangenen Jahr erlassenen Rückrufbescheid, der sich auf den Geländewagen GLK bezog, um weitere Baureihen ergänzt. Betroffen sind laut der Bundesbehörde ältere Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5, davon etwa 60.000 in Deutschland. Die Fahrzeuge werden seit 2014 nicht mehr produziert.

„Das Kraftfahrt-Bundesamt stuft die in den Fahrzeugen verwendete Technik als illegale Abschalteinrichtung ein. Daimler hält sie für zulässig und will dagegen Beschwerde einlegen und betont, dass es sich bei dem Ergänzungsbescheid nicht um einen neuen Sachverhalt handele. Es gilt aber, dass mit dem nun erweiterten Bescheid die Zahl der Autos rapide wächst, die Daimler wegen des Vorwurfs einer illegalen Abschalteinrichtung zurückrufen musste oder muss. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 580.000 in Deutschland“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Er betont daher: „Für Besitzer älterer Mercedes-Diesel wachsen die Chancen, durch den offiziellen Rückruf erfolgreich auf Schadensersatz gegen die Daimler AG wegen Betrugshaftung zu klagen, ihr Fahrzeug zurückzugeben und dafür finanziell sehr deutlich kompensiert zu werden.“ Dr. Gerrit W. Hartung vertritt geschädigte Dieselfahrer vor Gerichten in ganz Deutschland und hat bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile gegen die Daimler AG und andere Autokonzerne erwirkt.

Denn die Daimler AG steckt wie viele andere Hersteller auch mitten im Dieselskandal und setzt auch sogenannte „unzulässige thermische Fenster“ ein. Damit ist ein Temperatur-Korridor gemeint, in dessen Rahmen die Abgasverarbeitung funktioniert. Unter und über bestimmten Temperaturen wird die Abgasbehandlung mit dem Argument des Bauteilschutzes vor Überhitzung rigoros abgeschaltet, sodass die tatsächlichen Ausstöße weit über dem der offiziellen Testphasen liegen. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM 651, OM 622, OM 626, OM 654 und OM 642, dementsprechend hat es auch schon diverse Rückrufe für Mercedes-Modelle mit Dieselmotoren gegeben.

Zuletzt hat der Dieselanwalt eine vielbeachtete Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof vom 28.01.2020 erwirkt, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden können. „Das gilt auch dann, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt. Vielmehr ist das Gericht laut dem BGH gehalten, ein angebotenes Sachverständigengutachten auch einzuholen, da ansonsten der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wird“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Er stellt heraus: „Für Mercedes-Diesel-Besitzer ist die Zeit gut, ihr Verbraucherrecht gerichtlich durchzusetzen. Der Weg der Klage steht ihnen jederzeit offen und sollte auch genutzt werden.“



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