Abgasskandal auch bei VW Golf VII mit Dieselmotor EA 288 – LG Regensburg verurteilt VW

  • 2 Minuten Lesezeit

Während im VW-Abgasskandal immer noch Schadensersatzklagen von Haltern eines Fahrzeugs mit dem Dieselmotor EA 189 laufen, bahnt sich schon das nächste dicke Kapitel im Dieselskandal an: VW könnte auch beim Nachfolgemotor des Typs EA 288 die Abgaswerte manipuliert haben. Das Landgericht Regensburg hat Volkswagen jedenfalls mit Urteil vom 19. März 2020 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem VW Golf VII mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 73 O 1181/19).

Der Kläger hatte den VW Golf VII im Jahr 2015 gekauft und machte Schadensersatzansprüche geltend, weil Volkswagen die Abgaswerte bei dem Fahrzeug manipuliere. Dazu werde eine sog. Zykluserkennung verwendet, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann wird die Abgasrückführungsquote substanziell erhöht, während sie im realen Straßenverkehr wieder reduziert wird und der Ausstoß gesundheitsschädigender Stickoxide steigt.

An der Argumentation gab es nicht viel zu rütteln. Denn der Kläger legte dem Gericht auch noch ein internes VW-Dokument mit dem Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288" vor. In diesem Dokument wird dargelegt, dass der Motor bei der Abgasreinigung in zwei unterschiedlichen Betriebsmodi arbeitet. Das wurde von VW auch nicht bestritten. Es handele sich dabei allerdings nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so der Autobauer.

Das sah das LG Regensburg allerdings anders. Die Programmierung sei unzulässig. VW habe den Kläger durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kläger könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Allerdings könne VW für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung abziehen.

Der Verdacht, dass VW auch bei dem Motor des Typs EA 288 die Abgaswerte manipuliert hat, kam immer wieder mal auf. Ende 2019 erhielt er neue Nahrung als die Staatsanwaltschaft Braunschweig umfangreiche Durchsuchungen der VW-Zentrale in Wolfsburg im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 durchführte.

Schon 2018 hatte das Landgericht Duisburg VW wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem VW Golf VII mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 1 O 231/18).

Der Abgasskandal geht in eine neue Runde, wenn VW auch die Abgaswerte bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 manipuliert hat. Etliche Fahrzeuge wären betroffen, da der Motor nicht nur bei VW-Fahrzeugen, sondern auch bei Modellen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat verwendet wurde. „Hat VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, wurden die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Dann können auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwältin Nicole Bauer, Kooperationspartnerin der IG Dieselskandal.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Bauer

Beiträge zum Thema