Abgasskandal – Schadenersatz für VW Golf VII mit Dieselmotor EA 288

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Das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 21. Juli 2021 entschieden, dass VW im Abgasskandal bei einem VW Golf VII mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 Schadenersatz leisten muss. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt (Az.: 8 O 467/20). Erst kürzlich hat das LG Bielefeld auch bei einem VW Passat mit dem Dieselmotor EA 288 entschieden, dass der Käufer Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 8 O 440/20).

Das LG Bielefeld steht mit seiner Auffassung, dass VW auch in dem Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, nicht allein da. Inzwischen hat eine Reihe von Landgerichten ebenso entschieden. Auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben VW bei Fahrzeugen des Konzerns mit diesem Motor bereits zu Schadenersatz verurteilt.

Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie sein Vorgänger wird er in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. „Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen setzt sich allerdings auch bei diesem Motor fort. Die Gerichte entscheiden zunehmend verbraucherfreundlich und sprechen den geschädigten Autokäufern Schadenersatz zu“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Bielefeld ging es nun um einen VW Golf VII 1,6 Liter TDI. In dem Fahrzeug ist der Motor EA 288 und ein NOx-Speicherkatalysator verbaut. Außerdem verfügt das Modell über die sog. Fahrkurvenerkennung. Dadurch wird anhand verschiedener Parameter erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, wird die Abgasreinigung so geregelt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr findet die Abgasreinigung in einem anderen Betriebsmodus statt.

Das LG Bielefeld stufte dies als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Mit der Fahrkurvenerkennung habe VW erreichen wollen, dass im Prüfmodus im Typengenehmigungsverfahren ein besserer Abgaswert erreicht wird als im Straßenverkehr. Die Käufer seien dadurch getäuscht worden. Der Kläger habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz.

Rechtsanwalt Gisevius: „Der Dieselskandal geht bei Fahrzeugen des VW-Konzern mit dem Motor EA 288 weiter. Auch hier steigen die Chancen auf Schadenersatz. Zumal der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargestellt hat, dass Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass der Emissionsausstoß im Straßenverkehr gegenüber dem Prüfstand steigt, grundsätzlich unzulässig sind.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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