Abgasskandal: EuGH C-693/18 definiert "thermisches Fenster" als unzulässig

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Im Abgasskandal könnte der Verfahrensabschluss zum EuGH-Aktenzeichen C-693/18 einen echten Wendepunkt ausmachen. Im veröffentlichten Abschluss-Antrag vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Generalanwältin sich ohne jedes Wenn und Aber festgelegt: VW hat im Fall EA 189 eindeutig europäisches Recht gebrochen! Für die Verbraucher könnte das bedeuten, dass der Weg auch in Deutschland für Deliktzinsen ab Kauf und eine Abkehr vom Nutzungsersatz frei wird und Chancen auf obsiegende Klagen mit vollem Schadensersatz deutlich steigen.

Generalanwältin Eleanor Sharpston argumentiert hauptsächlich zum „thermischen Fenster“. Damit macht sie auch Verbrauchern Hoffnung, in deren Autos ebenfalls diese Abschaltvorrichtung  benutzt wird. Mercedes ist da betroffen, BMW ebenso und natürlich auch der aktuelle VW Motor EA 288, der in allen aktuellen 4-Zylinder-Modellen vom Golf bis zum T6 verwendet wird. Nach Meinung von Generalanwältin Sharpston ist ein "Thermofenster" grundsätzlich eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Es kann davon ausgegangen werden, dass der EuGH ihrem Antrag folgt und damit festlegt, dass Autohersteller die EG-Verordnung 715/2007 zu den Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 so berücksichtigen müssen, dass zulässige Emissionswerte unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden und NOx-Reduzierung auch außerhalb der durch das "thermische Fenster" eingeschränkten Temperaturen funktioniert.

Abgasreinigung dürfe erst dann abgeschaltet werden, wenn ein Ausfall von Bauteilen unmittelbar bevorsteht und ausschließlich durch extrem hohe oder extrem niedrige Temperaturen heraufbeschworen wird, die im Alltag in aller Regel nicht vorkommen

Rechtsanwalt Seifert, dessen Kanzlei schon EA 288-Fälle erfolgreich zum Schadensersatz führen konnte: „Wenn Temperaturen unter 17 und über 33 Grad die Lebensdauer eines Motors beeinflussen, dann muss halt anders konstruiert werden!“

Zur Vermeidung langfristigerer Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust dürfe eine Abschaltvorrichtung nicht genutzt werden. Es müsse ein unmittelbares Beschädigungsrisiko bestehen, bevor zulässig abgeschaltet werden darf.

Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte aus Stuttgart gehört zu den Prozess erfahrensten Kanzleien im Abgasskandal und hat insbesondere zum thermischen Fenster maßgebliche Urteile zugunsten von Verbrauchern erstritten. Marcel Seifert ist Kooperationsanwalt der IG-Dieselskandal für den süddeutschen Raum.


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