Abgasskandal: EU-Kommission beklagt Ungleichbehandlung durch VW

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Appell an VW alle Kunden in Europa gleichermaßen zu entschädigen

Die EU-Kommission fordert VW zur Entschädigung aller Kunden in der EU auf. Bislang verhält sich VW taktisch. In manchen Ländern wie Deutschland und Italien hat er seine geprellten Kunden entschädigt, in anderen Ländern wie etwa Österreich sitzen die Dieselbesitzer noch auf Ihrem Schaden. EU-Justizkommissar Reynerds, der auch den Verbraucherschutz federführend für die Kommission wahrnimmt, wendete sich unmittelbar an den VW-Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess. Die Kritik ist eindeutig: VW behandle Dieselkäufer je nach EU-Land unterschiedlich. Genauso wie VW Kunden in Deutschland und Italien entschädigt hat, so habe sich der Konzern auch um Schadenswiedergutmachung in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU zu kümmern. VW dürfe nicht auf Zeit spielen.

Dieser Vorwurf war bereits von deutschen Verbraucherschützern formuliert worden, als VW immer wieder Rechtsmittel gegen erstinstanzielle Urteile eingelegt hatte. Denn mit jedem gefahrenen Kilometer kann der Wolfsburger Autobauer bzw. der betroffene Autohersteller eine Verrechnung mit dem gezogenen Nutzen geltend machen – so jedenfalls nach deutschem Recht.

EU-Kommission und die Verbraucherschutzbehörden der EU appellieren an den Konzern, Fehler aus der Vergangenheit zu bereinigen. Um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen ist es erforderlich, allen Verbrauchern die gleiche Entschädigung zu Teil werden zu lassen.

Geschädigte in Österreich können von der deutschen Rechtsprechung profitieren

In Österreich sind über eine halbe Millionen Dieselfahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen auf den Markt gebracht worden. VW kommt hierbei der Löwenanteil zu. Hunderttausende Käufer eines Dieselfahrzeugs warten aufgrund des massiven Wertverlusts und Imageschadens Ihres Diesels auf eine Entschädigung durch den Autohersteller. Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei führen für Sie den Schadensersatzprozess sowohl in Österreich als auch in Deutschland. Unsere 2012 gegründete und auf den Verbraucherschutz spezialisierte Anwaltskanzlei hat auch eine Niederlassung in Österreich. Sollten auch Sie als in Österreich lebender Geschädigter Schadensersatz wollen, können Sie entweder am eigenen Wohnort klagen; oder Sie nutzen die Möglichkeit, dass wir für Sie die Klage in Deutschland einreichen. Dann wird am Ort des Firmensitzes geklagt. Das bietet für Sie den großen Vorteil, dass Sie als geschädigter Kunde von der gefestigten deutschen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes profitieren. Im Gegensatz dazu ist in Österreich in Sachen Dieselskandal noch kein Urteil vom Obersten Gerichtshof (OGH) gesprochen worden (Stand: Oktober 2021). Ihre Chancen werden dennoch gutstehen, allerdings bleibt eine gewisse Ungewissheit.

Welches Vorgehen sich in Ihrem speziellen Fall anbietet, besprechen wir gerne mit Ihnen.  

Wir laden Sie unverbindlich zu einer kostenlosen Erstberatung ein. Am Telefon erreichen Sie uns werktäglich unter 0221 6777 00 55. Sollten Sie aus Österreich anrufen, wählen Sie bitte 0043 221 6777 00 55. Eine E-Mail mit Ihren Fragen oder Ihrem Fall richten Sie bitte an kontakt@anwalt-kg.de oder Sie nutzen online bequem unser Schnell-Check-Formular.



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