Abgasskandal: Fiat fordert zum Update auf. Anwälte raten davon ab. Jetzt Schadensersatz fordern.

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Abgasskandal: Fiat fordert zum Update auf. Anwälte raten davon ab. Folgeschäden am Fahrzeug sind wahrscheinlich. Jetzt Schadensersatz fordern. 

Eine kostenlose Ersteinschätzung, bietet die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler an.


(Augsburg/tpj) Besitzer von Fiat-Wohnmobilen und PKWs erhalten derzeit, bzw. haben seit 2016 Post vom Hersteller ihres Fahrzeugs oder vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Anlass dieser Briefe ist, dass die Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb auf der Straße nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte der Euro 5 oder Euro 6-Norm einhalten. Diese Werte werden nur auf dem Rollenprüfstand unter Laborbedingungen zur Erlangung der Fahrzeugzulassung eingehalten. Diese Praxis der Automobilhersteller war vielfach rechtswidrig, weshalb das Kraftfahrtbundesamt ihnen gegenüber Zwangsrückrufe für die Fahrzeuge aussprach. Vor allem VW, Audi, Skoda und Mercedes rückte hier unter den Stichworten „Dieselskandal“ oder „Abgasskandal“ in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Deutschlandweit gibt es bereits tausende von Urteilen, in denen Besitzern solcher Fahrzeuge Schadensersatz zugesprochen wurde. 

Neues Update: Verbraucheranwalt Wawra: „Wir warnen vor der Durchführung. Schäden am Fahrzeug sind wahrscheinlich.“

Ganz neu ist die von Fiat durchgeführte Serviceaktion (6350), bei welcher die betroffenen Fahrzeuge mit aktualisierten Softwareversionen ausgestattet werden. Dahinter verbirgt sich jedoch die technische Aussage, dass die Fahrzeuge auch vom Dieselabgasskandal betroffen sind.

Fraglich ist jedoch der Nutzen dieser Updates, denn die Motoren sind für diese Schadstofffilterung nicht ausgelegt. Autoexperten warnen daher vor unvorhergesehen Folgen des Updates, denn dadurch können, neben einem deutlich erhöhten Dieselmehrverbrauch, unter Umständen Motorschäden entstehen. 

Fiat-Kunden stehen deshalb vor einer schwierigen Entscheidung: Wird das Update nicht durchgeführt, droht bei einem Rückruf des Kraftfahrzeugbundesamtes die Stilllegung des Fahrzeugs. Wird es durchgeführt, droht die Beschädigung des Motors. Rechtsanwalt Wawra, Mitinhaber und Geschäftsführer der Kanzlei Wawra & Gaibler führt dazu aus: „Dass dieses Verhalten der Automobilhersteller, vor allem von Fiat so nicht geht, liegt auf der Hand. Hersteller versuchen sich aus der Schlinge zu ziehen, indem Sie halbgare Updates anbieten. Diese Betrügereien müssen jedoch nicht hingenommen werden. Erfahrungsgemäß führen diese Updates zu einem deutlichen Mehrverbrauch, defekten AGR-Ventilen und beschädigten Drosselklappen. Die kosten hierfür werden vom Hersteller meist nicht übernommen, da die Hersteller einen Zusammenhang leugnen. Vielen Fiat-Kunden steht daher ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Modelle mit folgenden Motoren haben gute Chancen auf Schadensersatz:

  • 1.3 Multijet Euro 5 und 6
  • 1.6 Multijet Euro 5 und &
  • 2.0 Multijet Euro 5 und 6
  • 2.3 Multijet Euro 5 und 6
  • 3.0 Multijet Euro 5

Doch auch viele weitere Modelle haben Chancen auf Schadensersatz. Eine kostenlose Erstprüfung lohnt sich daher in jedem Fall.

Es lohnt sich bei jedem Dieselfahrzeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen 

Eine Kanzlei, die sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen im Abgasskandal spezialisiert hat, ist die bundesweit tätige Kanzlei Wawra & Gaibler.

„Vielen Besitzern von Dieselfahrzeugen stehen Schadensersatzansprüche zu. Das bedeutet: Betroffene Dieselfahrer in Deutschland können ihr Fahrzeug entweder gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben, oder mehrere tausend Euro Schadensersatz in Geld verlangen und das Auto behalten. Bestens stehen die Chancen für die oben genannten Dieselfahrzeuge oder, wenn die Autobesitzer im Zeitraum ab 2016 Post vom Hersteller oder Kraftfahrbundesamt erhalten haben, in der sie aufgefordert werden, ein Softwareupdate aufspielen zu lassen. Aber auch ohne Rückruf können bei vielen Modellen Ansprüche geltend gemacht werden. Auch Mercedes und Audi haben zugegeben, die Abgasrückführung temperaturabhängig zu regulieren. Eine Praxis, die sogar der Europäische Gerichtshof höchstrichterlich für unzulässig eingestuft hat. Generell lohnt es sich bei jedem Dieselfahrzeug, mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Hier ist wichtig zu betonen, dass Schadensersatzansprüche nicht nur beim Kauf eines Neuwagens, sondern auch beim Kauf von Gebrauchtwagen in Frage kommen. Gleiches gilt auch für darlehensfinanzierte Autos. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Update bereits aufgespielt wurde oder nicht. Ebenso ist es nicht entscheidend, ob es sich um ein privat angeschafftes Fahrzeug oder ein Firmenfahrzeug handelt“, resümiert Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler von der Kanzlei Wawra & Gaibler.

Weitere Infos im Internet

https://anwalt-verbraucherschutz.de/leistungen/wohnmobil-abgasskandal

Foto(s): https://seew-werbeagentur.de/

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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